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In dieser Folge sprechen wir neben der Kriminaloberkommissarin S., die TKÜ auswertete und den späteren Attentäter daraus hervorgehend als hochgradig gefährlich einschätzte und berliner LKA Kriminalhauptkommissar C. über den hoch brisanten Zeugen M. Der Kriminalhauptkommissar vom LKA NRW berichtete von der Arbeit mit der VP-01. Diese Vertrauensperson hatte für den Fall des späteren Attentäters unzählige Hinweise geliefert und sollte aus Sicht des BKA ausgeschaltet werden. KHK M. erzählte von einem Zwiegespräch, das Herrn de Maizière und die Spitze des BKA schwer belastet und Folgen nicht nur für den weiteren Verlauf des Ausschusses haben wird.
In dieser Folge äußern sich zur „Breitscheid-Affäre“: Benjamin Strasser (FDP), Irene Mihalic (die Grünen), Martina Renner (die Linken) und Fritz Felgentreu (SPD).
Tobias sagt:
Man kann nur jedem empfehlen, die 1,5 Std. für’s Hören des Podcasts zu investieren!
Es ist unglaublich, mit welcher Inkompetenz das LKA Berlin, das BKA im Verbund mit dem damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière und vermutlich auch der BVerfSchutz mit Maaßen den Fall Anis Amri behandelt haben.
Da warnt das LKA NRW mit einer seit Jahren zuverlässigen Topquelle vor Amri, teilt dies den anderen Behörden mit, und BMI und BKA verlangen das Abschalten der Topquelle! Die Klärung der naheliegenden Frage: Wieso denn das zum Teufel? wird der zentrale Schlüssel, das Motiv für’s Versagen der Bundesbehörden und des LKA Berlins sein.
Das LKA Berlin hat dann im Zuge seiner Arbeitsüberlastung und Inkompetenz auch noch die Topquelle leichtfertig auffliegen lassen, in dem es Amri in einem Bus überprüfte, ohne mit dem LKA NRW vorher den Zugriff abzusprechen, obwohl es das LKA NRW vorher gebeten hatte, die Topquelle möge telefonisch mit Amri klären, wo er gerade sei, weil man ihn verloren habe. Wie bescheuert muss man eigentlich sein, um eine halbe Stunde nach dem Telefonat der Topquelle mit Amri diesen zu überprüfen?
Seitdem befindet sich die Topquelle im Zeugenschutz und ist für weitere Ermittlungen im islamistischen Umfeld „verbrannt“.
Oder war das das Mittel, um die Topquelle, wie vom BKA gewünscht, loszuwerden?
Sollte sich bestätigen, dass de Maizière das Abschalten der Quelle verlangt hat, sollte man ihn wegen Fahrlässiger Tötung anklagen.
Das hier aus der „Zeit“ liest sich nur noch wie Hohn; Zitat aus der Zeit:
„Diese Einschätzung verteidigte de Maizière bei seiner Aussage vor dem Ausschuss. „Die beteiligten Behörden des Bundes und der Länder haben die vorliegenden Informationen, soweit mir berichtet wurde, intensiv diskutiert und sorgsam abgewogen“, sagte der zuständige Minister. Die gemeinsame Bewertung, ein Anschlag durch Amri sei eher auszuschließen, sei nachvollziehbar, vertretbar, sorgsam abgewogen und wohlbegründet gewesen. „Es gehört zur bitteren Wahrheit, dass man aus der heutigen Sicht – also retrospektiv – konstatieren muss, dass sie objektiv unzutreffend war.“ Ein schuldhaftes Versäumnis der Sicherheitsbehörden des Bundes oder bei der gemeinsamen Arbeit im Terrorabwehrzentrum könne er jedoch nicht feststellen.“
Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-03/anis-amri-nrw-thomas-de-maiziere-sicherungshaft
„Ein schuldhaftes Versäumnis […] könne er jedoch nicht feststellen.“
Wenn die Aussage des Beamten vom LKA NRW stimmt, dann hat de Maizière persönlich grob fahrlässig gehandelt!
Noch eines zeigt der Fall, oder besser der Skandal Breitscheidplatz-Amri, dass man generell jeden Versuch von Innenministern blocken sollte, nach Anschlägen Gesetzesverschärfungen zu fordern oder durchzusetzen. Zu allererst sollte umfangreich geklärt werden, wer wann wo geschlafen oder falsch entschieden hat, als es darum ging, längst bekannte potentielle Täter dingfest zu machen.
Der Breitscheidplatz hätte bis heute keine traurige Berühmtheit erlangt, wenn man nur halbwegs so sorgsam gehandelt hätte, wie der Beamte vom LKA NRW, der am 14.11.19 vor dem UA ausgesagt hat.
Hoffentlich reichen diese Erkenntnisse für die Angehörigen, um umfassende Schadensersatzansprüche gegen das Land Berlin und den Bund geltend zu machen. Auch wenn das die Angehörigen nicht wieder lebendig macht, ist es für sie zumindest etwas Genugtuung für durch Behördenversagen erlittenen Schmerz.
Ideologisch verblendete Arschlöcher und andere Terroristen wird es immer geben, da kann man sich nicht gegen schützen. Diese Typen trotz genauer Kenntnis behördlicherseits weitermachen zu lassen, ist aber der Gipfel staatlichen Versagens und sollte entsprechend zivil- und strafrechtlich geahndet werden.
15. November 2019 — 21:21
DanielLuecking sagt:
Anbei die Erklärung, die das Bundesinnenministerium gestern in der Bundespressekonferenz abgegeben hat und die wortgleich an den Untersuchungsausschuss übermittelt wurde. Die Aufzeichnung stammt aus der Bundespressekonferenz und wurde auch auf Nachfrage nochmals so vom Pressesprecher direkt an uns weitergeleitet:
BMI-Sprecher Alter: Ich möchte etwas zum gestrigen Untersuchungsausschuss sagen und dazu eine Erklärung abgeben.
Am 14. November 2019 hat ein Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen als Zeuge vor dem 1. Untersuchungsausschuss der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages einige Aussagen getätigt, die die Zusammenarbeit des Bundeskriminalamtes und des LKA Nordrhein-Westfalen vor dem Anschlag betreffen. Hierzu nimmt das Bundesinnenministerium wie folgt Stellung:
Erstens. Der Zeuge hat gegenüber dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, ein mündliches Ersuchen auf Übernahme der Sachverhaltsbearbeitung durch das BKA gestellt zu haben, was jedoch durch das BKA abgelehnt worden sei.
Dazu erkläre ich für das BMI: Ein Übernahmeersuchen des LKA NRW zum Sachverhalt an das BKA hat es nicht gegeben.
Zweitens. Der Zeuge hat gegenüber dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, ein Beamter des Bundeskriminalamtes habe ihm am Rande einer Besprechung beim Generalbundesanwalt am 23. Februar 2016 gesagt, die Quelle des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes, die damals auf die Gefährlichkeit des späteren Attentäters Anis Amri hingewiesen habe, „mache zu viel Arbeit“.
Dazu erkläre ich für das BMI: Die Aussage wurde weder wörtlich noch sinngemäß durch den Beamten des BKA getätigt. Bereits ein inhaltliches Vieraugengespräch hat es nicht gegeben.
Drittens. Laut Zeuge habe ihm besagter Sachbearbeiter des BKA in dem Vieraugengespräch weiterhin gesagt, diese Auffassung werde auch „von ganz oben“ vertreten. Auf Nachfrage teilte der Zeuge mit, in seinen entsprechenden Gesprächsnotizen habe er sich daraufhin den Namen des damals zuständigen Gruppenleiters des BKA sowie den Namen de Maizière beziehungsweise „Bundesinnenministerium“ notiert.
Dazu erkläre ich für das BMI: Eine entsprechende Aussage hat der Beamte des BKA nicht getroffen. Zudem ist auszuschließen, dass weder der damalige Bundesminister de Maizière noch andere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des BMI entsprechende Sachverhaltsbewertungen vornehmen oder derartige Weisungen erteilt haben. Das Gleiche gilt hier für die Leitungsebene des BKA einschließlich des damaligen Gruppenleiters.
Der Untersuchungsausschuss wurde bereits über diese Erklärung informiert. Wir werden später an diesem Tag auch eine Pressemitteilung dazu veröffentlichen. Die betroffenen Mitarbeiter des BKA wären für die Möglichkeit dankbar, den Sachverhalt zeitnah vor dem Untersuchungsausschuss aufzuklären.
16. November 2019 — 16:03
Tobias sagt:
Da sich die Aussage des LKA NRW Beamten und die Aussage des BMI fundamental widersprechen, hat eine Seite gelogen.
Also entweder jemand, der sich penibel Gesprächsprotokolle anfertigt, dadurch detaillierte Angaben machen kann und in der Einschätzung des Geschehens, sowie der Gefährlichkeit von Amri richtig lag, oder auf der anderen Seite Beamte, die ausgerechnet den Salafisten nicht länderübergreifend überwachen wollten und seine Gefahr nicht richtig einschätzten, der den größten islamistischen Terroranschlag in Deutschland durchführte, weil sie glaubten, Amri sei Drogendealer geworden, habe salafistischem Gedankengut abgeschworen, die also im Fall Amri komplett versagt haben; und ein Minister, für den es im Nachhinein höchst peinlich wäre, wenn die Aussage des Beamten vom LKA NRW zuträfe.
Wenn ich mir diese beiden Pole hinsichtlich der Interessenlage und der Ernsthaftigkeit in der Ausführung der jeweiligen Arbeit ansehe, komme ich zu einem eindeutigen Ergebnis, wer da wohl gelogen hat.
Wenn man hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Anis_Amri
mal liest, wer Akten schwärzte und Vorgänge vertuschen wollte, passt das ins obige Bild.
Mal gespannt, was der UA diesbezüglich noch zu Tage fördern wird!
Auch interessant, dass die großen Fernsehnachrichtensendungen bei ARD und ZDF zwar minutenlange Berichterstattung über so ein „weltbewegendes“ Ereignis wie den Rücktritt von Hoeneß als Vorstand bei Bayern bringen, vom UA aber kein einziges Wort fällt. Geschweige denn, dass man de Maizière interviewt zu den Vorwürfen.
Unterkomplexe Berichterstattung mit Trallala-Themen könnte man RTL2 und anderen Trashsendern überlassen.
Aber hintergründig-informative Sendungen laufen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ja meist zur „Primetime“ um halb zwölf Uhr nachts, wenn niemand mehr zusieht.
17. November 2019 — 14:31
DanielLuecking sagt:
Das Thema schaffte es am Folgetag um 17 Uhr in die Tagesschau und um 19 Uhr in die Heute-Sendung. Darüber Hinaus hat Phoenix-Der Tag auch einen rund neun Minuten langen Bericht mit O-Tönen von Irene Mihalic, Benjamin Strasser und einem kurzen Interview mit Konstantin von Notz.
Ich vermisse eine dauerhafte Dokumentation des Verhaltens der CDU/CSU und SPD im Ausschuss, das (zu) sehr darauf abzielt, sich schützend vor Behörden zu stellen. Zahlreiche Beweisanträge sind bisher nicht erfüllt worden und überfällig (Jargon: verfristet). Das hat alles ein Geschmäckle. Wenn dann auch der Vertreter des BMI im Ausschuss Dr. Vogel unsere Arbeit (Zeugenbilder, Publikation öffentlicher Inhalte auf Social Media) in Schreiben an den Ausschuss in Richtung einer „Staatsgefährdung“ problematisiert, dann wird klar, dass seitens der Regierung keine Aufklärung stattfinden soll.
17. November 2019 — 15:35
Lennart J. sagt:
Interessant, dass es diesen Podcast gibt.
(Audio/Akustik qualitativ gut! ; sehr engagiert)
Genauigkeit, detaillierte Wiedergabe u. Beschreibung der Zeugenaussagen u. Personen ist beeindruckend. (auch Logik und Gedankengänge sowohl bei Nachfragen im UA als auch hier in der Nachbetrachtung)
Sehr gut: Kritik an der Presse, der bisherigen Berichterstattung.
[Befremdlich bzw. unverständlich, warum permanent versucht wird, den Namen Anis Amri NICHT auszusprechen. Der „spätere Attentäter“ ist und bleibt weltbekannt.]
Von der Dauer: für mich zu langatmig. Man kann nicht 1,5 Stunden zuhören, spult vor, geht raus usw.
Wo es straffer gehen kann, vielleicht straffer machen? Max. 50 Min. (Grüße & Dankesworte könnte man persönlich übermitteln)
– – – –
Die flugs am nächsten Tag u. hier schon unter Kommentar 1 eingearbeitete Erklärung des Innenministeriums…
hmm … Abwiegeln, Abstreiten, Zurückweisen, „hat nicht stattgefunden“,
ziemlich unglaubwürdig.
–> Und Ja: Es verstärkt den im Podcast angesprochenen Politikverdruss.
Hat es jemals Selbstkritik, kritische Selbstreflektion dieser Behörde/ dieser Regierung gegeben??
17. November 2019 — 15:10
DanielLuecking sagt:
Hallo Lennart,
die Frage nach der Dauer eines Podcasts ist quasi eine philosophische.Die Statistik sagt aktuell, dass wir bei ca. einer Stunde im Durchschnitt sind.
Die Podcastfolgen entstehen unmittelbar im Anschluss an den Ausschuss. Da ist nichts vorbereitet. Stella arbeitet mit ihren Notizen, ich zumeist aus dem Gedächtnis oder auch mal aus den Tweets heraus, wenn Sachverhalte komplizierter sind. Generell aber: Alles frei vorgetragen, eingesprochen und nach Möglichkeit auch frei von Schnitten.
Höre ich mir andere Podcasts an, dann sind das mitunter abendfüllende 1 bis 4 Stunden – da werden wir nicht ran kommen, weil unsere Produktionszeit meist zwischen 0 Uhr und 01:30 Uhr liegt.
Als Hinweis: Das Pressegespräch der Grünen nehme ich derzeit zum Anlass eine „Sonderfolge“ zu machen, wo es um Medien und die Arbeitsbedingungen rund um so einen Ausschuss geht. Die ist dann vorbereitet und wird einiges grundsätzliches liefern, damit ich in kommenden Folgen darauf verweisen kann, statt es nochmal langwierig zu besprechen.
Vermeidung des Namen: Es soll schlicht nicht noch posthum eine Aufwertung des Täters stattfinden. Opfer und Hinterbliebene beschrieben uns, dass sie weder das Gesicht, noch den Namen des Attentäters oder auch die Bilder vom LKW ertragen. Danach richten wir uns und es tut journalistisch keinen Abbruch.
17. November 2019 — 15:24