Podcast zum 1. Untersuchungsausschuss

Schlagwort: BKA (Seite 1 von 3)

40. Sitzung am 14.05.2020 – Das Beharren auf der Einzeltäterthese

Zeugen des Bundeskriminalamtes sehen ausschließlich Anis Amri als Täter und referieren dann stundenlang über seine zahlreichen Kontakte

Es bedarf viel Spitzfindigkeit, um mit der Aussage »Anis Amri war ein Einzeltäter« noch sachlich richtig zu liegen. Lächerlich macht man sich damit jedoch trotzdem. In der vergangenen Sitzungswoche versuchten sich weitere Zeug*innen des Bundeskriminalamtes vor dem Breitscheidplatz-Untersuchungsausschuss im Bundestag in dieser Disziplin. Längst gilt ihre These als widerlegt.

Gelassen nehmen die Parlamentarier*innen lange Eingangsstatements hin, in denen die Zeugen ihre Sicht der Dinge am Stück schildern dürfen. Detail um Detail wird genannt, um darzulegen, dass man eben doch alles getan haben will, aber die Tat eines »fanatisierten Einzeltäters« letztlich unvermeidbar war. Langatmig fragen die Parlamentarier der Regierungsfraktionen nach immer neuen Details. Ihre üppige Fragezeit gerät nur selten kritisch.

FDP, Grüne und Linke nutzen ihre knappe Befragungszeit und arbeiten Widersprüche der Ermittlungsarbeit heraus. Bilel ben Ammar, der mindestens als Mitwisser und mutmaßlich sogar als Mittäter gilt, wurde vom BKA nur nachlässig vernommen. Kurz nach der Tat war er für zehn Tage verschwunden. »Meiner Meinung nach haben die Kollegen in der Vernehmung alles herausgeholt«, verteidigt Zeuge A.M., Erster Kriminalhauptkommissar und Ermittler im BKA, das Handeln seiner Behörde. Benjamin Strasser (FDP) sieht das anders: »Die naheliegendste Frage hat man Bilel ben Ammar nicht gestellt: Wo waren sie in den letzten zehn Tagen?«

A.M. (EKHK | BKA)

Ermittler A.M. druckst herum, kann sich nicht erklären, wie so etwas passieren konnte. Vielleicht wurde es ja auch einfach nur nicht notiert? Doch der Mangel an Ermittlerambitionen geht schon aus der Länge der Vernehmungen hervor. Ben Ammar wurde an zwei Tagen für jeweils nur drei Stunden vernommen.

Nahezu alle Zeug*innen des BKA verbrachten zwischen drei, sechs und auch mehr Stunden vor dem Ausschuss. Konstantin von Notz und Irene Mihalic konfrontieren die BKA-Zeugen mit immer neuen Aspekten, die zeigen, was die Ermittler nicht beachteten. So fand sich nun ein Video, das den Mann zeigt, der mit Anis Amri kurz vor dem Anschlag noch in der Fussilet-Moschee zusammentraf. Ermittelt und befragt wurde dieser wichtige Zeuge durch das BKA nicht. »Diese Person war wahrscheinlich die letzte, die Amri vor dem Anschlag gesehen und vielleicht sogar mit ihm gesprochen hat«, kritisiert Irene Mihalic. »Es ist überhaupt nicht erklärlich und ein schweres Versäumnis, dass bis heute noch nicht einmal versucht wurde, diese Person zu identifizieren und zu befragen.«

Das höchst widersprüchliche Verhalten Amris, der einerseits hochgradig klandestin agierte, um seine Kontakte zu schützen, andererseits in den Monaten vor dem Anschlag ein Handy mit sich führte, das nahezu lückenlos dokumentierte, wo Amri sich in Berlin-Moabit und Wedding aufhielt, beschäftigte offenbar niemanden im BKA. Ein Handy, das man in der Stoßstange des Lastwagens fand. Wer es dort deponierte, hat das BKA nicht untersucht.

Am Ende seiner Aussage muss Ermittler A.M. die »Einzeltäterthese« darauf reduzieren, dass Anis Amri wohl zum Zeitpunkt der Tat allein gehandelt habe. Ein Zeitraum, der durch die Ermittlungsarbeit im Bundestagsausschuss mittlerweile auf weniger, als eine Stunde zusammengeschrumpft ist. Drum herum finden sich Personen, auf deren Handys Bilder vom Anschlagsort waren, die eine Tatvorbereitung vermuten lassen, der Kontaktmann in der Fussilet-Moschee und Moadh Tounsi. Noch im Lastwagen, mit dem Amri auf dem Breitscheidplatz kurz darauf 11 Menschen tötete, telefonierte er mit Moadh Tounsi, Chatname MouMou1, der als Mittelsmann zum islamischen Staat, gilt. Amri, ein Einzeltäter? Für das BKA kann nicht sein, was nicht sein darf.

39. Sitzung am 07.05.2020 – Neue Zeugen, bitte!

Es steht Aussage gegen Aussage im Untersuchungsausschuss

1235 Tage nach dem Attentat vom Breitscheidplatz, bei dem Anis Amri zwölf Menschen tötete, bemühte sich der Untersuchungsausschuss im Bundestag am Donnerstag wieder um die Aufklärung eines mittlerweile offenkundigen Behördenversagens.

Neben vielen offenen Fragen bei der Sicherung der Beweise nach dem Attentat, beschäftigt sich der Ausschuss immer noch mit einer schwerwiegenden Aussage aus dem November 2019. Kriminalhauptkommissar M. vom Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hatte die Spitze des Bundesinnenministeriums schwer belastet. Anweisungen von ganz oben habe es gegeben, möglicherweise vom damaligen Minister Thomas de Maizière selbst, gab M. damals zu Protokoll. Er sei in einem Vieraugengespräch ausgebremst worden.

BKA-Polizisten, darunter auch die ranghohen Zeugen Martin Kurzhals und Sven Kurenbach, hätten darauf hin gearbeitet, dem Fall des damals als kleinkriminell verharmlosten Gefährders Anis Amri nicht weiter nachzugehen. Vor allem aber sollte der Hauptinformant von Kriminalhauptkommissar M., Murat Cem, doch endlich aufhören, Hinweise zu liefern, die für Handlungsdruck sorgten.

Martin Kurzhals (BKA)

Den schweren Vorwurf stritten BKA und Bundesregierung damals vehement ab, wirkten geradezu panisch, als sie über Nacht ein Statement ausarbeiteten, das dann in der Regierungspressekonferenz verlesen wurde. Normalerweise wird dort gebetsmühlenartig wiederholt, aus Respekt vor der Ermittlungsarbeit des Parlamentes keine Fragen zu Untersuchungsausschüssen zu beantworten. Nun postulierte man heftig eine andere Sicht der Dinge, in vollem Wissen, dass Aussage gegen Aussage stehen wird und ein Fehlverhalten des BKA nie ganz nachweisbar sein dürfte.

Sven Kurenbach (BKA)


Unisono, und teils mit wortgleichen Einlassungen, verteidigten sechs Monate darauf am Donnerstag die Zeugen Martin Kurzhals und Sven Kurenbach ihr BKA. Nein, ein so verlaufenes Vieraugengespräch könne es nicht gegeben haben. Da müsse »heftig aneinander vorbeigeredet worden sein«. Undenkbar sei auch die Weisung, Murat Cem, der als Vertrauensperson VP-01 zu viele Informationen lieferte, kaltzustellen. »Ich kann Ihnen versichern, dass es niemals eine derartige Weisung von oben gegeben hat. Warum hätte es die auch geben sollen?«, beschließt Sven Kurenbach sein langes Eingangsstatement.

In den kommenden sieben Stunden laviert sich Kurenbach, kooperativ und charmant wirkend, durch die Befragung. »Mit BKA meinen Sie Bundeskanzleramt? … Ich frage nur sicherheitshalber nach, nicht dass ich Fragen beantworte, die mir gar nicht gestellt worden sind«, gibt sich Kurenbach tapsig und nahbar. Sein Kollege Martin Kurzhals schlägt die Brücken aus, die Parlamentarier ihm bauen. Fehler habe es nicht gegeben. Das BKA habe bei der Analyse eben zwischen zwei Einschätzungen entscheiden müssen. Von beiden habe man nicht wissen können, ob sie richtig seien. Letztendlich sei es daher in der Nachbetrachtung des Anschlags weder fair noch möglich, von einer falschen Entscheidung zu sprechen. »Der schreckliche Anschlag hat deutlich gezeigt, dass sich das BKA in der Einschätzung der VP-01 und damit auch in der Gefährlichkeit Amris geirrt hat«, sagt Benjamin Strasser (FDP). Das BKA verstecke sich »hinter einem Schild aus Arroganz und Ignoranz und versucht noch immer, die Fehleinschätzung zu verteidigen«. Der Ausschuss beschloss, Murat Cem zu laden. Seine Darstellung erscheint am 11. Mai als Buch unter dem Titel »Undercover: Ein V-Mann packt aus«.

Abseits der Sitzung berichtete die Süddeutsche Zeitung über einen noch unbekannten Verfassungsschutzbericht aus Mecklenburg-Vorpommern, der Kontakte eines Waffenhändlers zu Anis Amri belege. Martina Renner (Linke) forderte vom verantwortlichen Innenminister: »Herr Caffier sollte jetzt dringend erklären, warum Unterlagen seines Geheimdienstes offenbar nicht an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet wurden.«

34. Sitzung am 16.01.2020 – Erklärungsnöte

Ein Vieraugengespräch, an das sich immer mehr Menschen erinnern, wird glaubwürdiger, als das Bundeskriminalamt, das nicht tätig werden wollte, wo es angebracht war.

Gegen 21 Uhr 30 beginnt der Untersuchungsausschuss mit dem dritten Zeugen des Tages. Jan Rehkopf, 44 Jahre alt, Erster Kriminalhauptkommissar beim Bundeskriminalamt, war im Februar 2016 gemeinsam mit dem Kollegen Philipp Klein Teilnehmer in einer Sitzung bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe.

Das Thema der Sitzung klingt, wie ein Philosophiekurs an der Universität über Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit. Diskutiert wurde die Glaubwürdigkeit der Vertrauensperson 01 und die Glaubhaftigkeit der Informationen, die geliefert worden sind. Der Disput: Längst war die VP01 ein wichtiger Belastungszeuge in Verfahren der Generalbundesanwaltschaft. Nun soll eine schriftliche Einschätzung niedergelegt werden, weil das Bundeskriminalamt Zweifel an einzelnen Angaben hat, die die VP01 lieferte.

Jan Rehkopf, Erster Kriminlhauptkommissar, BKA

Das Landeskriminalamt sitzt nicht nur mit KHK M., der zu diesem Zeitpunkt die EK Ventum leitet und gegen den Statthalter des IS in Deutschland Abu Walaa ermittelt in der Sitzung, sondern auch mit den Vertrauenspersonenführern. Nach langjähriger Kooperation mit der VP01 ist im LKA NRW die Zuverlässigkeit der Quelle und die Güte der gelieferten Informationen wohl zu einer festen Größe geworden. Man steht hinter der VP01.

Gegen die VP01 sprechen KHK Klein und KHK Rehkopf vom Bundeskriminalamt. Sie können sich nicht erklären, wie trotz Sprachproblemen und verhältnismäßig kurzer Aktivität in der Szene Informationen solch einer Güte geliefert werden können.

Rehkopf, der als ruhig und ausgleichend beschrieben worden ist, vermeidet in seiner Aussage, Position zu beziehen, wird als vermittelnd beschrieben. So gibt er sich auch vor dem Untersuchungsausschuss. Sowohl seinen Kollegen Klein, als auch den KHK M. würde er sehr schätzen. Er kann sich nicht erklären, wie es nun ausgerechnet zwischen diesen beiden Beamten zu einer Art „Blame-Game“ kommen konnte. Vom Vieraugengespräch zwischen Klein und KHK M. , das an diesem Tag bereits von einer weiteren Zeugin der Generalbundesanwaltschaft thematisiert und inhaltlich bestätigt wurde, will Rehkopf nichts mitbekommen haben. Auch nicht von Druck durch Kollegen und Vorgesetzte, die Gefährdungseinschätzung in eine Richtung zu überarbeiten.

Inkonsistenzen

So schwungvoll das Eingangsstatement von Jan Rehkopf noch war, so sehr gerät er unter den Fragen von FDP, Linken und Grünen in die Defensive. Sein kritischer Seitenhieb auf den Föderalismus, der Länderpolizeien vorsieht, passt nicht damit zusammen, dass er gleichzeitig die Bearbeitung des Falles bei den Länderpolizeien belassen wollte. Ein Gefährder, der sich durch drei Bundesländer bewegt und an den dortigen Islamisten-Hotspots auftaucht, war nach Ansicht der Obleute Grund genug, damit sich das Bundeskriminalamt nach §4a BKA-Gesetz hätte einschalten müssen.

Inkonsistent ist auch, warum die gleichen Beamten, die den Fall eigentlich in den Händen der Landespolizeibehörden belassen wollen, so leidenschaftlich dafür gekämpft haben, dass die die Ergebnisse der Quelle VP01 umgedeutet werden und in Kauf nahmen, die Quelle so zu diskreditieren, dass laufende Verfahren darunter zusammenbrechen könnten.

Auch Frage nach der grundlegenden Kompetenz im Umgang mit islamistischen Gefährdern wird gestellt. „Kennen Sie das IS-Handbuch „How to survive in the west.“, will Benjamin Strasser (FDP) wissen. „Sehen Sie es mir nach, da habe ich meine Belletristik vernachlässigt“, antwortet Jan Rehkopf keck.

Lehrbuchreif

Kriminaldirektor W. vom Landeskriminalamt Nordrheinwestfalen ist über solches Grundlagenmaterial im Bilde. In seiner Zeit beim LKA 21 in NRW strebte er vor allem an, den roten Faden nicht zu verlieren, den es für die Beurteilung eines Gefährders brauche. „Das ist im Prinzip wie bei einem Film“, beschreibt KD W. die Arbeitsweise und dass er den späteren Attentäter von November 2015 bis zu dessen Tod im Dezember 2016 verfolgt und als gefährlich eingeschätzt habe.

KD W. kann sich nicht erklären, wie es zu dem durch das LKA Berlin offenkundig verbockten Zugriff am Zentralen Omnibusbahnhof am 18. Februar 2016 kommen konnte. Der Polizeibefehl zum vorgehen, der als Resultat der Sitzung des gemeinsamen Terrorabwehrzentrums GTAZ am Vortag entstanden ist, besagte klar: „Tarnung vor Wirkung“.

Dezernent W., Innenministerium NRW / Polizeiabteilung

Aus anderen Aussagen ist bekannt, dass Ermittler des LKA Berlin zwei Tage nach der befehlswidrigen Aktion, Bilder des späteren Attentäters in Geflüchtetenunterkünften in Berlin herum zeigten. „Da muss man ja – böse gesagt – sich fragen: Hatten die da alle Latten am Zaun.“ hakt Benjamin Strasser nach. KD W. antwortet diplomatisch-kollegial und ohne die nahegelegte Polemik: „Wir arbeiten verdeckt im Terrorismusbereich. Eigentlich.“

Für KD W. gab es keine Zweifel, wie gefährlich der spätere Attentäter war. „Wir hatten eine Telefonüberwachung wo im Hintergrund geballert wurde – das fand ich schon äußerst plastisch.“ gibt er zu einem abgehörten Telefonat nach Libyen zu Protokoll. Als im September und Oktober 2016 dann Geheimdiensthinweise auf den späteren Attentäter durch den marokkanischen Geheimdienst übermittelt wurden, stieg für KD W. die Gefährlichkeit noch einmal an: „Wer die Entwicklung des späteren Attentäters verfolgte, MUSSTE nach meiner Ansicht hochsensibel auf diese Informationen reagieren.“
Dafür, dass die Information erst Wochen nach Erhalt in der Sitzung vom 2. November 2016 im GTAZ behandelt wird, gibt es bisher keine Erklärung. Damals übernahm dann das Bundesamt für Verfassungsschutz die weitere Bearbeitung.

Zum Vieraugengespräch bestätigt auch KD W., dass sein Kollege KHK M. ihm davon zeitnah mit den Worten „kaputtschreiben“ berichtet hat, er aber Details nicht mehr erinnern kann. „Für seine Verhältnisse war KHK M. emotional und aufgebracht“, blieb KD W. im Gedächtnis.

Gewissenskonflikt

Staatsanwältin Claudia Gorf, die als erste Zeugin an diesem Tag aussagte, erinnerte den emotionalen und für KHK M. eher untypischen Zustand ebenso. Gorf beschreibt, dass sie mit KHK. M. zuletzt im November 2019 in einer anderen Sache telefonierte und dieser sich zunächst nicht daran erinnern konnte, mit ihr am 23. Februar 2016 über das Vieraugengespräch geredet zu haben.

Er habe sich das Gehirn zermatert, wem er am Abend nach dem Gespräch in Karlsruhe noch davon berichtet habe, sei aber nicht auf Gorf gekommen. Für Gorf ein deutliches Anzeichen dafür, dass KHK M. glaubwürdige Angaben macht. Bisher gibt es keine Erklärung, warum KHK M. derartig vielen Personen von einem Vieraugengespräch hätte berichten sollen, das sich erst nach dem Anschlag und Jahre später vor einem Untersuchungsausschuss als relevant erweist.

Oberstaatsanwältin Claudia Gorf, Bundesgerichtshof / GBA

„Ich kenne Herrn M seit dem Jahr 2015. Er ist ein äußert gewissenhafter und professioneller Beamter mit einem Weitblick in diesem Bereich, einem kriminalistischen Spürsinn.“ stärkt auch Zeugin Gorf die Position des KHK M. und beschreibt dessen Gewissenskonflikt nach dem Vieraugengespräch. Sie habe KHK M. dann abverlangt, die Angelegenheit an ihren Vorgesetzen Horst Salzmann heran zu tragen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Gorf erinnert auch die Sitzung vom 23. Februar 2016, differenziert klar, was eigene Erinnerung ist und macht Abstriche dort, wo sie nicht ausschließen kann, dass sich eine Erinnerung erst in den letzten Wochen aufgefrischt hat. Ob sich der BKA-Zeuge Philipp Klein in dieser Sitzung in eine Sackgasse herein manövriert habe, weiß Gorf nicht: „Es war eher eine Situation: Ziemlich viele gegen einen.“

32. Sitzung am 12.12.2019 – Aussage gegen Aussagen

Eiligst dementierte das Bundesinnenministerium die Aussage eines Landespolizisten. In der Gegenüberstellung litt jetzt die Glaubwürdigkeit des Bundeskriminalamtes.

„Bereits ein inhaltliches Vieraugengespräch hat es nicht gegeben.“ Die Worte von Ministeriumssprecher Steve Alter in der Regierungspressekonferenz vom 15.11.2019 wogen schwer. Nur wenige Stunden nach der Aussage von Kriminalhauptkommissar KHK M. vom Landeskriminalamt Nordrheinwestfalen dementierte das Bundesinnenministerium die Aussage des Polizisten. Stringent und überzeugend hatte er zu Protokoll gegeben, auf Geheiß „von ganz oben“ sei der Fall des späteren Attentäters nicht auf der Ebene der Bundesbehörden zu bearbeiten gewesen.

Vier Wochen später sitzt KHK M. erneut im Bundestag. Das es ein aufwühlendes Vieraugengespräch gegeben haben muss, bestätigt an diesem Tag Dieter Killmer von der Generalbundesanwaltschaft.

Herr M. (Kriminalhauptkommissar beim LKA NRW / Leiter der EK Ventum)

Am 23. Februar 2016 hatte KHK M. nicht nur mit Killmer über den Inhalt gesprochen. Auch Bundesanwältin Claudia Gorf wurde ins Vertrauen gezogen und riet KHK M sich auch an Bundesanwalt Horst Salzmann zu wenden, so heißt es. Die Aussagen von Killmer und KHK M. stehen im Widerspruch zur Regierungslinie. Doch welche Gründe sollten sie haben, sich selbst und weitere Kollegen unter Wahrheitspflicht so zu belasten?

Jungfrauen und Kinder

Im gemeinsamen Terrorabwehrzentrum GTAZ wird im Februar 2016 gestritten. Während das LKA NRW in mehreren Sitzungen das Bundeskriminalamt BKA ersucht hat, den Fall des späteren Attentäters zu übernehmen, mauert vor allem Philipp Klein von der Zentralstelle für Gefährdungsbewertung des BKA.

Klein wollte damals nicht glauben, dass eine Quelle des Landeskriminalamtes NRW – die VP-01 – mit den Anschlagswarnungen so richtig liegen könne. Niemals in der Geschichte der Bundesrepublik habe eine einzelne Quelle zu mehreren Anschlagsplanungen Informationen beschaffen können. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Quelle zwei Mal so dicht an Attentätern und deren Anschlagsplanungen dran sei, sei wie „zwei Sechser im Lotto in einer Woche“, gibt Klein mehrfach und wortreich zu Protokoll.

Ein rund anderhalbstündiges Eingangsstatement ist der Auftakt zu einer Zeugenaussage, die etwa sechs Stunden dauert. Sechs Stunden, in denen Philipp Klein semantische Pirouetten dreht und Wortklaubereien an den Tag legt. Man müsse deutlich zwischen der Glaubhaftigkeit von Informationen und der Glaubwürdigkeit einer Quelle unterscheiden, argumentiert Klein und ignoriert, dass eine Quelle, die keine glaubhaften Informationen liefert gemein hin auch nicht als glaubwürdig wahrgenommen wird. „Ich habe es vorhin schon gesagt, aber ich sage es gerne noch einmal“ wiederholt sich Klein schon im Eingangsstatement und auch später in der Aussage. Er strapaziert immer wieder mit ausweichenden Anworten die Geduld der Abgeordneten.

Philipp Klein (Erster Kriminalhauptkommissar beim BKA)

Opfer einer Intrige?

Der 39-jährige Klein schildert sein Dilemma. Die Behauptung es habe ein Vieraugengespräch gegeben, sowie die Inhalte daraus könne er schwerlich widerlegen. Klein nimmt damit indirekt vorweg dass er bereit ist, Aussage gegen Aussage stehen zu lassen. Doch schon als es um das Vieraugengespräch geht, muss er einschränken. Er kann nicht ausschließen, dass ein persönliches Gespräch zwischen KHK M. und ihm stattgefunden habe. Vielleicht auf dem Weg zur Toilette oder auf dem Weg die Treppe hinunter.

Definitiv aber könne er ausschließen, dass es um die Inhalte gegangen sei – eine Weisung von ganz oben – die KHK M. in seiner Aussage geschildert hat. In anderen Punkten seiner Aussage argumentiert sich Klein vordergründig unangreifbar und verstrickt sich später doch in Widersprüche und Seltsamkeiten. Klein beharrt darauf, dass es kein Übernahmeersuchen gegeben hat und muss im Laufe der Aussage wieder einschränken und präzisieren. Die Protokolle aus dem GTAZ belegen ein Übernahmeersuchen.

Ein solches Ersuchen ist für Klein erst dann relevant, wenn es schriftlich vorgebracht wird. Obfrau Irene Mihalic (B90/Grüne) lässt diese Ausrede nicht gelten. Mihalic macht klar, dass im Gesetz ein Übernahmeersuchen an das BKA an keine spezielle Form gebunden ist. Für Klein ist es das Signal nun deutlich zu machen, dass er ein Übernahmeersuchen nur dann akzeptiert, wenn es von der Behördenleitung vorgebracht wird und nicht von einem Sachbearbeiter im GTAZ.

Klein gleitet in seinen Rechtfertigung zusehends ab. Die Abgeordneten wollen wissen, warum sich die Bundesebene nicht eingeschaltet hat als ersichtlich wurde, dass der spätere Attentäter über die Grenzen von Bundesländern hinweg agierte. Klein meint, das LKA NRW sei kompetent genug gewesen, um den Fall in eigener Zuständigkeit zu bearbeiten.

„Mit ihrer Argumentation könnte man den Paragrafen 4a aus dem BKA-Gesetz streichen“, hält Irene Mihalic die Gesetzesgrundlage vor, die Klein hätte wählen müssen. Eine Zuständigkeit seiner Behörde will dieser jedoch nicht sehen. Er konstruiert, es müssten schon mehrere Bundesländer beteiligt sein damit das BKA überhaupt tätig werden könne.

Die Faktenlage spricht gegen Kleins Ansicht: Bis zum Februar 2016 waren es bereits drei Bundesländer, in denen sich der spätere Attentäter bewegt hatte: Nordrheinwestfalen, Berlin und Niedersachen .

Sachkundige Ausschusskreise wundern sich zudem über die steile Karriere des BKA-Mannes Klein, der seit Einstellung in den gehobenen Polizeidienst im Jahr 2001 nach jedem Beurteilungstermin befördert wurde. Eine solche Karriere sei „mindestens ungewöhnlich“ und sorgt für Verwunderung angesichts der von Klein getätigten Aussagen.

Gegenüberstellung

Es ist ein neues Format, das gegen 21 Uhr 30 im Saal 4.900 des Bundestags zur Anwendung kommt. Der Ausschuss entscheidet sich für eine Gegenüberstellung der drei Zeugen dieses Tages. Ein Vorteil: Widersprüche können zeitnah diskutiert werden.

Philipp Klein passt seine Sprache an. Neben den klaren und strukturiert gewählten Worten von KHK M und dem ebenso sachlich agierenden Killmer, ist kein Platz mehr für Ausschweifungen und Wiederholungen. Wohl aber für eine gespielt wirkende Empörung, mit der Klein auf die Ausführungen von KHK M. reagiert, der nun direkt neben ihm sitzt.

KHK M. trägt sachlich und selbstkritisch vor. Bundesanwalt Killmer räumt ein sich nicht mehr an die Inhalte, wohl aber an einen sehr emotionalen und aufgewühlten KHK M. erinnern zu können, der ihm von einem äußerst problematischen Vieraugengespräch berichtet hat. Klein gerät zusehends unter Druck.

Kurz vor der Sitzung hatte das Rechercheteam des WDR aus E-Mails zitiert, die Klein nun belasten. Mit seinen Vorgesetzten Sven Kurenbach und Martin Kurzhals hatte Philipp Klein hochgradig emotional diskutiert. Von einem „Schlupfloch“ das geschaffen werden müsse war die Rede. Die VP-01 konnte man offenbar nicht gänzlich unglaubwürdig schreiben. Klein ließ sich jedoch weiter ein und bezichtigte im gleichen Mailaustausch das LKA NRW der „Lüge“, warf „hochgradig unprofessionelles“ Verhalten vor und schrieb von „Trostlosigkeit“ der Fakten des LKA NRW.

Klein argumentiert seine seltsam verzweifelt wirkende Wortwahl in den Bereich eines Jargons, den Kollegen untereinander pflegen würden und der nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sei. Auf Benjamin Strasser (FDP) wirkt das dokumentierte Verhalten Kleins im GTAZ und in den E-Mails geradezu bockig. Es könne schlicht nicht sein, dass eine Quelle zu zwei Anschlagssachverhalten zuverlässig Informationen liefere, war damals Kleins Linie.

„Das ist auszuschließen, sagt die Jungfrau bevor sie schwanger ist! Einmal ist immer das erste Mal!“, sei die Reaktion von Bundesanwalt Horst Salzmann darauf gewesen, beschreibt KHK M.

Wem glauben?

„Wenn ich das hier vergleiche mit dem was uns schriftlich vorliegt, ergibt sich aus den Schilderungen von Herrn M. ein in sich ein geschlosses Bild, ein Bild, das man nachvollziehen kann. Warum sollte Herr M. gelogen haben?“ eröffnet Fritz Felgentreu (SPD) dem Zeugen Klein eine Möglichkeit, seine unter Wahrheitspflicht getroffenen Aussagen zu revidieren. Klein nimmt diese nicht an und belässt es beim Stand Aussage gegen Aussage.

Die Selbstverständlichkeit mit der die Bundesregierung auch nach dieser Sitzung hinter den Aussagen von Philipp Klein steht, gibt Rätsel auf. Aus ihrer Sicht hat die Sitzung keinen Grund geliefert, um von der getroffenen Einschätzung abzuweichen.

Gegenüberstellung: Herr M. (Kriminalhauptkommissar beim LKA NRW / Leiter der EK Ventum), Philipp Klein (Erster Kriminalhautkommissar beim BKA) und Dieter Killmer (Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof)

UApod.berlin – Folge 026 vom 12.12.2019

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In dieser Folge berichten wir von einem Novum im Ausschuss: eine Gegenüberstellung. Drei Zeugen wurden zeitgleich gehört um Widersprüche aus dem Weg zu räumen. Philipp Klein, Erster Kriminalhauptkommissar beim BKA, Herr M., Leiter der EK Ventum / LKA NRW und den Generaslbundesanwalt Dieter Killmer vom Bundesgerichtshof. Im Raum stand die Frage nach dem Zwiegespräch zwischen Herrn Klein und Herrn M. Haben das BKA und das Innenministerium veranlasst, dass die VP01 aus dem Verkehr gebracht werden soll?

Im Anschluss folgen die Statements zur Sitzung von Fritz Felgentreu (SPD), Irene Mihalic (Grüne), Volger Ullrich (CDU) und Benjamin Strasser (FDP).

Artikel dazu von Daniel Lücking aus dem Blog „der Freitag“

Aussage gegen Aussage

Eiligst dementierte das Bundesinnenministerium die Aussage eines Landespolizisten. In der Gegenüberstellung litt jetzt die Glaubwürdigkeit des Bundeskriminalamtes.

„Bereits ein inhaltliches Vieraugengespräch hat es nicht gegeben.“ Die Worte von Ministeriumssprecher Steve Alter in der Regierungspressekonferenz vom 15.11.2019 wogen schwer. Nur wenige Stunden nach der Aussage von Kriminalhauptkommissar KHK M. vom Landeskriminalamt Nordrheinwestfalen dementierte das Bundesinnenministerium die Aussage des Polizisten. Stringent und überzeugend hatte er zu Protokoll gegeben, auf Geheiß „von ganz oben“ sei der Fall des späteren Attentäters nicht auf der Ebene der Bundesbehörden zu bearbeiten gewesen.

Vier Wochen später sitzt KHK M. erneut im Bundestag. Das es ein aufwühlendes Vieraugengespräch gegeben haben muss, bestätigt an diesem Tag Dieter Killmer von der Generalbundesanwaltschaft.

Herr M. (Kriminalhauptkommissar beim LKA NRW / Leiter der EK Ventum)

Am 23. Februar 2016 hatte KHK M. nicht nur mit Killmer über den Inhalt gesprochen. Auch Bundesanwältin Claudia Gorf wurde ins Vertrauen gezogen und riet KHK M sich auch an Bundesanwalt Horst Salzmann zu wenden, so heißt es. Die Aussagen von Killmer und KHK M. stehen im Widerspruch zur Regierungslinie. Doch welche Gründe sollten sie haben, sich selbst und weitere Kollegen unter Wahrheitspflicht so zu belasten?

Jungfrauen und Kinder

Im gemeinsamen Terrorabwehrzentrum GTAZ wird im Februar 2016 gestritten. Während das LKA NRW in mehreren Sitzungen das Bundeskriminalamt BKA ersucht hat, den Fall des späteren Attentäters zu übernehmen, mauert vor allem Philipp Klein von der Zentralstelle für Gefährdungsbewertung des BKA.

Klein wollte damals nicht glauben, dass eine Quelle des Landeskriminalamtes NRW – die VP-01 – mit den Anschlagswarnungen so richtig liegen könne. Niemals in der Geschichte der Bundesrepublik habe eine einzelne Quelle zu mehreren Anschlagsplanungen Informationen beschaffen können. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Quelle zwei Mal so dicht an Attentätern und deren Anschlagsplanungen dran sei, sei wie „zwei Sechser im Lotto in einer Woche“, gibt Klein mehrfach und wortreich zu Protokoll.

Ein rund anderhalbstündiges Eingangsstatement ist der Auftakt zu einer Zeugenaussage, die etwa sechs Stunden dauert. Sechs Stunden, in denen Philipp Klein semantische Pirouetten dreht und Wortklaubereien an den Tag legt. Man müsse deutlich zwischen der Glaubhaftigkeit von Informationen und der Glaubwürdigkeit einer Quelle unterscheiden, argumentiert Klein und ignoriert, dass eine Quelle, die keine glaubhaften Informationen liefert gemein hin auch nicht als glaubwürdig wahrgenommen wird. „Ich habe es vorhin schon gesagt, aber ich sage es gerne noch einmal“ wiederholt sich Klein schon im Eingangsstatement und auch später in der Aussage. Er strapaziert immer wieder mit ausweichenden Anworten die Geduld der Abgeordneten.

Philipp Klein (Erster Kriminalhauptkommissar beim BKA)

Opfer einer Intrige?

Der 39-jährige Klein schildert sein Dilemma. Die Behauptung es habe ein Vieraugengespräch gegeben, sowie die Inhalte daraus könne er schwerlich widerlegen. Klein nimmt damit indirekt vorweg dass er bereit ist, Aussage gegen Aussage stehen zu lassen. Doch schon als es um das Vieraugengespräch geht, muss er einschränken. Er kann nicht ausschließen, dass ein persönliches Gespräch zwischen KHK M. und ihm stattgefunden habe. Vielleicht auf dem Weg zur Toilette oder auf dem Weg die Treppe hinunter.

Definitiv aber könne er ausschließen, dass es um die Inhalte gegangen sei – eine Weisung von ganz oben – die KHK M. in seiner Aussage geschildert hat. In anderen Punkten seiner Aussage argumentiert sich Klein vordergründig unangreifbar und verstrickt sich später doch in Widersprüche und Seltsamkeiten. Klein beharrt darauf, dass es kein Übernahmeersuchen gegeben hat und muss im Laufe der Aussage wieder einschränken und präzisieren. Die Protokolle aus dem GTAZ belegen ein Übernahmeersuchen.

Ein solches Ersuchen ist für Klein erst dann relevant, wenn es schriftlich vorgebracht wird. Obfrau Irene Mihalic (B90/Grüne) lässt diese Ausrede nicht gelten. Mihalic macht klar, dass im Gesetz ein Übernahmeersuchen an das BKA an keine spezielle Form gebunden ist. Für Klein ist es das Signal nun deutlich zu machen, dass er ein Übernahmeersuchen nur dann akzeptiert, wenn es von der Behördenleitung vorgebracht wird und nicht von einem Sachbearbeiter im GTAZ.

Klein gleitet in seinen Rechtfertigung zusehends ab. Die Abgeordneten wollen wissen, warum sich die Bundesebene nicht eingeschaltet hat als ersichtlich wurde, dass der spätere Attentäter über die Grenzen von Bundesländern hinweg agierte. Klein meint, das LKA NRW sei kompetent genug gewesen, um den Fall in eigener Zuständigkeit zu bearbeiten.

„Mit ihrer Argumentation könnte man den Paragrafen 4a aus dem BKA-Gesetz streichen“, hält Irene Mihalic die Gesetzesgrundlage vor, die Klein hätte wählen müssen. Eine Zuständigkeit seiner Behörde will dieser jedoch nicht sehen. Er konstruiert, es müssten schon mehrere Bundesländer beteiligt sein damit das BKA überhaupt tätig werden könne.

Die Faktenlage spricht gegen Kleins Ansicht: Bis zum Februar 2016 waren es bereits drei Bundesländer, in denen sich der spätere Attentäter bewegt hatte: Nordrheinwestfalen, Berlin und Niedersachen .

Sachkundige Ausschusskreise wundern sich zudem über die steile Karriere des BKA-Mannes Klein, der seit Einstellung in den gehobenen Polizeidienst im Jahr 2001 nach jedem Beurteilungstermin befördert wurde. Eine solche Karriere sei „mindestens ungewöhnlich“ und sorgt für Verwunderung angesichts der von Klein getätigten Aussagen.

Gegenüberstellung

Es ist ein neues Format, das gegen 21 Uhr 30 im Saal 4.900 des Bundestags zur Anwendung kommt. Der Ausschuss entscheidet sich für eine Gegenüberstellung der drei Zeugen dieses Tages. Ein Vorteil: Widersprüche können zeitnah diskutiert werden.

Philipp Klein passt seine Sprache an. Neben den klaren und strukturiert gewählten Worten von KHK M und dem ebenso sachlich agierenden Killmer, ist kein Platz mehr für Ausschweifungen und Wiederholungen. Wohl aber für eine gespielt wirkende Empörung, mit der Klein auf die Ausführungen von KHK M. reagiert, der nun direkt neben ihm sitzt.

KHK M. trägt sachlich und selbstkritisch vor. Bundesanwalt Killmer räumt ein sich nicht mehr an die Inhalte, wohl aber an einen sehr emotionalen und aufgewühlten KHK M. erinnern zu können, der ihm von einem äußerst problematischen Vieraugengespräch berichtet hat. Klein gerät zusehends unter Druck.

Kurz vor der Sitzung hatte das Rechercheteam des WDR aus E-Mails zitiert, die Klein nun belasten. Mit seinen Vorgesetzten Sven Kurenbach und Martin Kurzhals hatte Philipp Klein hochgradig emotional diskutiert. Von einem „Schlupfloch“ das geschaffen werden müsse war die Rede. Die VP-01 konnte man offenbar nicht gänzlich unglaubwürdig schreiben. Klein ließ sich jedoch weiter ein und bezichtigte im gleichen Mailaustausch das LKA NRW der „Lüge“, warf „hochgradig unprofessionelles“ Verhalten vor und schrieb von „Trostlosigkeit“ der Fakten des LKA NRW.

Klein argumentiert seine seltsam verzweifelt wirkende Wortwahl in den Bereich eines Jargons, den Kollegen untereinander pflegen würden und der nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sei. Auf Benjamin Strasser (FDP) wirkt das dokumentierte Verhalten Kleins im GTAZ und in den E-Mails geradezu bockig. Es könne schlicht nicht sein, dass eine Quelle zu zwei Anschlagssachverhalten zuverlässig Informationen liefere, war damals Kleins Linie.

„Das ist auszuschließen, sagt die Jungfrau bevor sie schwanger ist! Einmal ist immer das erste Mal!“, sei die Reaktion von Bundesanwalt Horst Salzmann darauf gewesen, beschreibt KHK M.

Wem glauben?

„Wenn ich das hier vergleiche mit dem was uns schriftlich vorliegt, ergibt sich aus den Schilderungen von Herrn M. ein in sich ein geschlosses Bild, ein Bild, das man nachvollziehen kann. Warum sollte Herr M. gelogen haben?“ eröffnet Fritz Felgentreu (SPD) dem Zeugen Klein eine Möglichkeit, seine unter Wahrheitspflicht getroffenen Aussagen zu revidieren. Klein nimmt diese nicht an und belässt es beim Stand Aussage gegen Aussage.

Die Selbstverständlichkeit mit der die Bundesregierung auch nach dieser Sitzung hinter den Aussagen von Philipp Klein steht, gibt Rätsel auf. Aus ihrer Sicht hat die Sitzung keinen Grund geliefert, um von der getroffenen Einschätzung abzuweichen.

Gegenüberstellung: Herr M. (Kriminalhauptkommissar beim LKA NRW / Leiter der EK Ventum), Philipp Klein (Erster Kriminalhautkommissar beim BKA) und Dieter Killmer (Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof)

UApod.berlin – Folge 025 vom 14.11.2019

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In dieser Folge sprechen wir neben der Kriminaloberkommissarin S., die TKÜ auswertete und den späteren Attentäter daraus hervorgehend als hochgradig gefährlich einschätzte und berliner LKA Kriminalhauptkommissar C. über den hoch brisanten Zeugen M. Der Kriminalhauptkommissar vom LKA NRW berichtete von der Arbeit mit der VP-01. Diese Vertrauensperson hatte für den Fall des späteren Attentäters unzählige Hinweise geliefert und sollte aus Sicht des BKA ausgeschaltet werden. KHK M. erzählte von einem Zwiegespräch, das Herrn de Maizière und die Spitze des BKA schwer belastet und Folgen nicht nur für den weiteren Verlauf des Ausschusses haben wird.

In dieser Folge äußern sich zur „Breitscheid-Affäre“: Benjamin Strasser (FDP), Irene Mihalic (die Grünen), Martina Renner (die Linken) und Fritz Felgentreu (SPD).

23.Sitzung am 16.05.2019 – Geschlossene Ermittlerwelten aufbrechen

Das Eingangsstatement der Zeugin Dr. Julia Pohlmeier verleitet manch einen zu Jubel – doch die Freude hält nur kurz an.

Mehr Schein als Sein: Es dauert fast eine Stunde, bis Zeugin Dr. Julia Pohlmeier ihr vorbereitetes Eingangsstatement verlesen hat. Detailreich und nahezu erschöpfend gibt sie Auskunft zu den komplexen Verfahren, die sie in den Jahren 2015 und 2016 leitete. Eloquent und kooperativ, aber auch selbstkritisch wendet sie sich in den letzten Sätzen an die anwesenden Betroffenen des Anschlags und versichert, dass das Bundeskriminalamt (BKA) mit der Kommunikation rund um das Attentat das Beste versucht, dies aber nicht immer erreicht habe. Pohlmeier gesteht ein, dass dadurch das Leid der Betroffenen vergrößert wurde.

Frenetisch gefeiert

Ein flüssig und schlüssig vorgetragenes Eingangsstatement kann fehlgedeutet werden. Ein Mitarbeiter aus den Reihen der SPD schickt sich sogleich an, einen „Pokal ‚Beste Zeugin‛“ verleihen zu wollen. Nur wenige Sekunden nach dem geradezu euphorischen Tweet ist Zeugin Pohlmeier jedoch schon in Erklärungsnot und mit den Fragen von Klaus-Dieter Gröhler (CDU/CSU) konfrontiert. Gröhler arbeitet zunächst heraus, dass Pohlmeiers Darstellung der LKW-Kaperung am Friedrich-Krause-Ufer nicht mit dem Erkenntnisstand übereinstimmt, den der Ausschuss hat, und deutliche Lücken aufweist.

Der spätere Attentäter hatte über mehrere Tage nach einem Fahrzeug gesucht, das er kapern konnte. Nicht einfach bei modernen Fahrzeugen, die über Diebstahlsicherungen und Wegfahrsperren verfügen und von daher nur mit dem Zündschlüssel zu starten sind. Unklar bleibt, warum der spätere Attentäter nach langer, erfolgloser Suche unmittelbar nach dem Fund eines geeigneten Fahrzeugs nicht dort blieb, sondern sich für etwa eine Stunde in die Fussilett-Moschee in Moabit begab. Eine von mehreren Stunden am Tag des Attentats sowie in den Tagen danach, die deutsche Sicherheitsbehörden bisher nicht nachvollziehen können.

Dr. Julia Pohlmeier (BKA / Polizeiführerein)

Presse-Bashing

Wie bereits in ihrem Eingangsstatement angedeutet, sparte Pohlmeier auch im weiteren Verlauf der Sitzung nicht mit Kritik an der Presse und beklagt vor allem die Verwendung des Begriffes „Netzwerk“, wofür die Presse in den Monaten nach dem Anschlag immer mehr Indizien fand. Pohlmeier tendiere eher zum Begriff „Strukturen“, würde dabei aber nicht von terroristischen Strukturen reden wollen, weil diese eine zentrale Steuerung implizierten, die es im Fall des „Einzeltäters“ aus ihrer Sicht nicht gebe. Für das BKA scheint – trotz der deutlichen Ermittlungslücken vor der Tat und auf der Flucht – die Einzeltäterthese zum Dogma geworden zu sein, das offenbar unbedingt Bestand haben muss, um nicht über Folgeermittlungen und Bezüge zu laufenden Verfahren zu reden.

Dem Ausschuss gesteht das BKA an diesem Tag immerhin den Erfolg zu, dass Zeuge Kriminalkommissar S. gegenüber den Obleuten das Wissen um den aktuellen Aufenthaltsort des möglichen Mittäters Bilel ben Ammar bestätigt, den er aus seiner Tätigkeit als Verbindungsbeamter des BKA erfahren habe. Ein Tabu ist aber weiterhin die Beteiligung der Geheimdienste – national wie international.

Herr S. (BKA Verbindungsbeamter in Tunis)

Zeuge S. lässt sich zumindest darauf ein, dass es nach dem Anschlag Gespräche gegeben hätte. Aufgefordert zu präzisieren, mit welchen internationalen Geheimdiensten der Verbindungsbeamte Kontakt hatte, flüchtet sich Zeuge S. zunächst in die Differenzierung zwischen „dienstlichen“ und „informellen“ Kontakten. In der Folge verneint er dann, dass es dienstliche Kontakte gab und macht zu den informellen Kontakten keine weiteren Angaben mehr, weil die Erinnerungslücke zu groß sei und er nicht falsch aussagen wolle.

Milieu versus Netzwerk

Zeugin Pohlmeier führt aus, dass es keine Netzwerke gebe und dass die Islamistenszene eher an das Fußballfanmilieu erinnere: viele Gleichgesinnte, aber keine eindeutig identifizierbaren Straftäter. Ein belustigender Vergleich angesichts der oftmals kritisierten Datenbanken, mit denen die Länderpolizeien gerade in diesem Milieu Gewalttäter erfassen. Auch vor dem Hintergrund der Vorgehensweise rund um den G20-Gipfel 2017 in Hamburg eine nicht nachvollziehbare Argumentation. Damals reichte die Anwesenheit in der Nähe von Ausschreitungen, um auf das Radar der Ermittler und Gerichte zu kommen und wegen psychischer Beihilfe belangt zu werden.

Pohlmeier beschreibt ausgiebig die im Januar 2017 unternommenen Anstrengungen, um Bilel ben Ammar abzuschieben. Es hätte an belastbaren Anschuldigungen gefehlt, um die Haft fortzusetzen, und man wäre vor die Wahl gestellt gewesen, entweder den mutmaßlichen Unterstützer freizulassen oder ihn abzuschieben. Da man damals davon ausgegangen wäre, ben Ammar sei ähnlich unberechenbar wie der Attentäter vom Breitscheidplatz, hätte man die Abschiebung mit allen Mitteln forciert.

Aus Kreisen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen äußert sich ein Mitarbeiter skeptisch zu den Ausführungen von Zeugin Pohlmeier. In vorangegangenen Sitzungen vertrat vor allem Konstantin von Notz die Auffassung, dass es im Fall ben Ammars belastbare Sachverhalte für eine mehrere Monate andauernde Inhaftierung gegeben hätte, von denen die Generalbundesanwaltschaft und die Ermittlungsbehörden aber keinen Gebrauch machten.

Fallensteller

Es sind insgesamt drei Stellen in den Aussagen des Tages, die sich – würde man selbige frei kommunizieren – dazu eignen, den Pressevertretern vorzuwerfen, ihre Berichterstattung sei eine Gefahr für das Staatswohl der Bundesrepublik: 1. Zeuge S. nennt den Klarnamen seiner Vertreterin. 2. Zeugin Pohlmeier offenbart ein relevantes Detail. 3. Eine Nachlässigkeit bei den Schwärzungen. Alles Potenziale, um den Ausschuss generell als Gefährdung der Ermittlerinteressen und des Staatswohls zu brandmarken.

Nachlässigkeiten, die der Vertreter des Innenministeriums, Dr. Vogel, jedoch geschehen lässt. Dabei war er es, der zuletzt vor allem die Online-Presseberichterstattung als Gefährdung einstufte. Einzeltat vs. geplante Anschlagsserie In der öffentlichen Sitzung blieben die Fortschritte bei der Aufklärung übersichtlich. Innenministerium und BKA setzen derzeit alles daran, ihre Darstellung der Abläufe zu zementieren.

Derweil befassen sich Obleute und Presse mit den wachsenden Anzeichen, dass das Attentat vom Breitscheidplatz ursprünglich als Teil einer Serie zeitgleicher Attentate in Frankreich und Belgien geplant gewesen sein könnte. Es bleibt zu hoffen, dass die Vernehmung des BND-Zeugen in nicht-öffentlicher Sitzung an diesem Tag mehr zu Tage förderte, als es die gut vorbereitete BKA-Vorstellung tat.

UAPod.Berlin – Folge 017 vom 16.05.2019

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In dieser Folge sprechen wir über einen Sitzungstag mit zwei Zeugïnnen vom BKA:
Herr S., Verbindungsbeamter in Tunis und Dr. Julia Pohlmeier, Polizeiführerin in u.a. der GAV <<Lacrima>>.

22. Sitzung vom 09.05.2019 – Verdrehte Kausalitäten

Die Bundesregierung agitiert am Ausschuss und offenbart ihr eigenes staatswohlgefährdendes Verhalten – von Aufklärung ist man aber weit entfernt.

In einem zweiseitigen Schreiben kündigt der Vertreter des Bundesministeriums des Innern Ministerialreat Dr. Michael Vogel an, Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes BKA künftig nicht mehr unter Klarnamen vor dem Ausschuss aussagen zu lassen. Vogel offenbart aber auch seine Sicht auf die Medien, die den Ausschuss begleiten.

Nach 14 Monaten Ausschussarbeit fällt nun auf, dass es das Staatswohl gefährden könnte, wenn in öffentlichen Sitzungen die Klarnamen der Mitarbeiter verwendet werden. Laut Vogel könne man die Mitarbeiter aus sicherheitsempfindlichen Bereichen nicht mehr schützen, wenn ihre Namen über die Presse in die Öffentlichkeit gelangen würden. Auch die bildliche Darstellung in Form von Zeichnungen wird problematisiert.

Vogel beklagt, dass insbesondere die Veröffentlichung in Social Media die Mitarbeiter gefährden würde, da man es dort mit einer „nicht kontrollierbaren Öffentlichkeit“ zu tun habe. Aufmerksamkeit, die das BKA nicht will.

Dr. Vogel (BMI)

Vogel ist damit ganz auf der Linie des Ausschussvorsitzenden Armin Schuster (CDU/CSU). Im Blick auf dessen Twitter- und Facebook-Aktivitäten fällt auf, dass dort seine Arbeit als Ausschussvorsitzender quasi nicht stattfindet. Auch der Blick in den sitzungswöchentlich erscheinenden Newsletter zeigt, dass Schuster über den Ausschuss nicht reden möchte. Seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Verhalten unterstützt. Pressemeldungen oder Einladungen zu Hintergrundgesprächen finden nicht statt. Ein Musterbeispiel, wie ein unliebsames Thema kleingehalten werden kann.

Autoritäres Wunschdenken

Öffentlichkeit muss nach der Auffassung von Dr. Vogel kontrollierbar sein, wie das Schreiben zeigt. Gemeint ist damit offenbar die Saalöffentlichkeit, die auf der Tribüne oberhalb der Obleute und Regierungsvertreter dem Sitzungsgeschehen beiwohnen kann. Dass zahlreiche Opfer und Hinterbliebene den sitzungswöchentlichen Weg zu unkalkulierbar langwierigen Sitzungen nicht schaffen, ist dabei eingepreist.

Vogel leitet aus den Aktivitäten der Medien am öffentlichen Ausschussgeschehen nun im Nachhinein ein staatswohlgefährdendes Verhalten ab, statt das generelle Versäumnis des BKA und des Innenministeriums als ursächlich dafür zu benennen. Entlang des Sitzungsgeschehens ist das Innenministerium allerdings mit keinen unzumutbaren Herausforderungen konfrontiert. Die Begleitung der öffentlichen Sitzungen erfolgt via Social Media, wie schon in Untersuchungsausschüssen zum NSU oder zur NSA-Affäre, in denen ebenfalls Beamte des BKA mit sicherheitsrelevanten Aufgaben aussagten.

Das Verhalten ist für die Bundesregierung nicht ungewöhnlich, die ihre Presseberichterstattung an immer mehr Stellen am liebsten selbst übernimmt.

Opfer und Hinterbliebene wurden nun durch das Innenministerium zu einem für den 23. Mai geplanten Zusammentreffen mit Bundesinnenminister Seehofer eingeladen. Eine geschlossene Gesellschaft ist geplant. Medien sind – auch als stille Beobachter – nicht erwünscht.

Hausgemachte Öffentlichkeitsarbeit abseits kritischer Nachfragen

Strikte Vorgaben für die Berichterstattung rund um und für Fotos von der Kanzlerin, Autorisierungsforderungen an Redaktionen, bevor Interviews veröffentlicht werden dürfen, und Aktivitäten auf Youtube, mit denen das historisch gewachsene Verbot, einen eigenen Regierungs-TV-Sender zu betreiben, unterlaufen wird – die Vorstellungen, welches Bild vom Handeln der Regierung in die Öffentlichkeit soll, passen immer öfter nicht zur kritischen Berichterstattung der Pressevertreter.

Auch das Pressereferat des Bundestages zieht mit. Seit September 2018 wird der Fachpresseausweis durch den Bundestag nicht mehr anerkannt. Eine Presseakkreditierung, die Journalist_innen einen kurzfristigen Besuch in Abgeordnetenbüros oder in öffentlichen Sitzungen des Parlaments ermöglicht, ist damit für immer weniger Journalist_innen erreichbar.

Zeugen ohne Jagdinstinkt

Das Sitzungsgeschehen verlief unspektakulär und langwierig. Der Kriminalhauptkommissar A.S., der im Laufe der Jahre 2015 und 2016 in mehreren Ermittlungskontexten im Bereich des Dschihadismus tätig war, konnte wenig am bisherigen Gesamtbild ändern. „Letzenendes ist es weder meine Gehaltsstufe noch meine Aufgabe, solche Schlüsse zu ziehen“, gibt A.S. zu Protokoll, als er nach Verbesserungsbedarf in seinem Arbeitsumfeld gefragt wird.

Für den 36-Jährigen gibt es keine Gründe, an der Einzeltäterthese zu zweifeln, und auch die zahlreichen Anzeichen, für Freunde und Unterstützer des Attentäters lassen A.S. nicht davon abrücken, dass ein Einzeltäter und nicht etwa ein Netzwerk aus Dschihadisten agierte. A.S. geht soweit, die Einzeltäterthese als Fakt zu präsentieren, und wird von Mahmut Özdemir (SPD) ermahnt, keine Fakten zu kommunizieren, wo ein „Ich weiß es nicht“ angesichts der zahlreichen Zweifel und Hinweise angebracht ist.

Das BKA trennt strikt zwischen der Tat, die der Attentäter als Einzeltäter durchgeführt hat, und dem Vorfeld der Tat, als der spätere Attentäter zahlreiche Kontakte hatte, zu denen aber nicht jede Kommunikation zu belegen ist. So verschwand der spätere Attentäter für gut eine Stunde in einer Moabiter Moschee, die durch das BKA nicht durchdrungen werden konnte. Möglich ist, dass der spätere Attentäter dort die Waffe erhielt, mit der kurz darauf den LKW-Fahrer am Friedrich-Krause-Ufer erschoss.

Angesichts der vielen Ermittlungslücken, die insbesondere auf der Flucht darauf hindeuteten, dass der Attentäter Hilfe gehabt haben könnte, wäre eine seriöse Aussage zur Einzeltäterthese derzeit, dass man diese These nicht lückenlos belegen kann und dass die hohe Anzahl von Kontakten es wahrscheinlich macht, dass die Anschlagsplanung bekannt war. Weitere Spuren führen nach Frankreich, und die Obleute sehen Anzeichen für eine damals vorgesehene parallel verlaufende Attentatsserie. Doch auch hier fehlt es dem BKA am Willen, weitere Nachforschungen in der Öffentlichkeit einzuräumen.

Für den Wunschzeugen der Opposition – Herrn C – der als V-Personenführer relevante Aussagen zum Umgang mit Menschen aus dem direkten Umfeld des späteren Attentäters machen kann, bleibt nach dem langen Sitzungstag noch ein knapp bemessenes Zeitfenster von zwei Stunden. Natürlich nur in nicht-öffentlicher Sitzung. Die zuvor vorgelegten Unterlagen lassen durch die teils seitenlangen Schwärzungen allerdings auch wenig Raum für die Entwicklung einer Fragestrategie. Mitarbeiter und Obleute twitterten in den letzten Tagen immer wieder Bilder dieser Schwärzungsexzesse. Die parlamentarische Aufklärung und Kontrolle ist von der Bundesregierung weiterhin nicht gewollt.

UAPod.Berlin – Folge 016 vom 09.05.2019

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In dieser Folge sprechen wir über die Zeugen A. S. und Martin Kurzhals vom BKA. Im Anschluss an das Résumé diskutieren wir über das Schreiben, dass das Bundesministerium des Innern an den Ausschuss gerichtet hat. Es behandelt die künftige Handhabung von personenbezogenen Daten von BKA Beamten/Beamtinnen und den Umgang mit Social Media in diesem Zusammenhang.

Das Episodenbild zeigt diesmal zwei Vertreter des BMI: Dr. Vogel und Frau Wilms