Podcast zum 1. Untersuchungsausschuss

Schlagwort: EK Ventum (Seite 1 von 1)

Medien und der UA1BT – Der Tag danach

avatar
Daniel Lücking
avatar
Stella Schiffczyk

In dieser Sonderfolge befassen wir uns mit den Dynamiken der Medienarbeit rund um den UA1BT. Auch die Stellungnahme des Bundesinnenministeriums zur Zeugenaussage des LKA NRW Zeugen M. ist enthalten.
Das Hintergrundgespräch mit den Grünen wirft eine Frage auf: Aktualität oder Chronistenarbeit – Welchen Schwerpunkt braucht Berichterstattung über den UA1BT?

Berichte über die Sitzung schafften es um 17 Uhr in die Tagesschau und um 19 Uhr in die Heute-Sendung. Darüber hinaus hat Phoenix-Der Tag auch einen rund neun Minuten langen Bericht mit O-Tönen von Irene Mihalic, Benjamin Strasser und einem kurzen Interview mit Konstantin von Notz.

Die Erklärung des BMI zur Sitzung vom 14.11.2019 im Wortlaut aus der Regierungspressekonferenz vom 15.11.2019 und wie in der Folge vorkommend:

ALTER: Ich möchte etwas zum gestrigen Untersuchungsausschuss sagen und dazu eine Erklärung abgeben.

Am 14. November 2019 hat ein Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen als Zeuge vor dem 1. Untersuchungsausschuss der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages einige Aussagen getätigt, die die Zusammenarbeit des Bundeskriminalamtes und des LKA Nordrhein-Westfalen vor dem Anschlag betreffen. Hierzu nimmt das Bundesinnenministerium wie folgt Stellung:

Erstens. Der Zeuge hat gegenüber dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, ein mündliches Ersuchen auf Übernahme der Sachverhaltsbearbeitung durch das BKA gestellt zu haben, was jedoch durch das BKA abgelehnt worden sei.

Dazu erkläre ich für das BMI: Ein Übernahmeersuchen des LKA NRW zum Sachverhalt an das BKA hat es nicht gegeben.

Zweitens. Der Zeuge hat gegenüber dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, ein Beamter des Bundeskriminalamtes habe ihm am Rande einer Besprechung beim Generalbundesanwalt am 23. Februar 2016 gesagt, die Quelle des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes, die damals auf die Gefährlichkeit des späteren Attentäters Anis Amri hingewiesen habe, „mache zu viel Arbeit“.

Dazu erkläre ich für das BMI: Die Aussage wurde weder wörtlich noch sinngemäß durch den Beamten des BKA getätigt. Bereits ein inhaltliches Vieraugengespräch hat es nicht gegeben.

Drittens. Laut Zeuge habe ihm besagter Sachbearbeiter des BKA in dem Vieraugengespräch weiterhin gesagt, diese Auffassung werde auch „von ganz oben“ vertreten. Auf Nachfrage teilte der Zeuge mit, in seinen entsprechenden Gesprächsnotizen habe er sich daraufhin den Namen des damals zuständigen Gruppenleiters des BKA sowie den Namen de Maizière bzw. „Bundesinnenministerium“ notiert.

Dazu erkläre ich für das BMI: Eine entsprechende Aussage hat der Beamte des BKA nicht getroffen. Zudem ist auszuschließen, dass weder der damalige Bundesminister de Maizière noch andere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des BMI entsprechende Sachverhaltsbewertungen vornehmen oder derartige Weisungen erteilt haben. Das Gleiche gilt hier für die Leitungsebene des BKA einschließlich des damaligen Gruppenleiters.

Der Untersuchungsausschuss wurde bereits über diese Erklärung informiert. Wir werden später an diesem Tag auch eine Pressemitteilung dazu veröffentlichen. Die betroffenen Mitarbeiter des BKA wären für die Möglichkeit dankbar, den Sachverhalt zeitnah vor dem Untersuchungsausschuss aufzuklären. – Danke.

FRAGE WARWEG: Das heißt, wenn ich Sie richtig verstehe, dass der Hauptkommissar des LKA NRW – soweit ich weiß, ist er Hauptkommissar – in seinen Ausführungen vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages komplett gelogen hat?

ALTER: Diese Bewertung müssen Sie vornehmen. Ich habe Ihnen den Sachstand wiedergegeben, den das BMI hat.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Aber er wird auch mit der Aussage zitiert, dass, wie Sie schon ausgeführt haben, die Ansage von ganz oben kam, dass der V-Mann oder Spitzel kaputtgeschrieben werden sollte. Können Sie noch ausführen, ob dieser V-Mann dann tatsächlich aus dem Anis-Amri-Umfeld abgezogen wurde oder nicht?

ALTER: Ich bitte um Verständnis, dass ich zu diesem Komplex keine weitere Detaillierung vornehmen kann; denn dieser Sachverhalt ist Gegenstand des Untersuchungsausschusses und auch Gegenstand von Ermittlungen. Aber ich bin der Auffassung, dass das, was ich Ihnen gerade erklärt habe – es geht ja auf die wesentlichen Aussagen des Zeugen ein -, in aller Klarheit dargestellt wurde. Alles Weitere wird vor dem Untersuchungsausschuss zu klären sein.

FRAGE KLISS: Die Abgeordneten haben dem Zeugen gestern im Untersuchungsausschuss geglaubt und haben uns gegenüber gesagt, dass die Quelle mundtot gemacht werden sollte. Das sind ja in dem Fall Abgeordnete, die dem Zeugen zugehört haben. Wie bewerten Sie das denn?

ALTER: Die Abgeordneten haben dem Zeugen zugehört. Der Zeuge hat gestern seine Aussagen getätigt. Das BMI sitzt heute hier und stellt die Sachverhaltsdarstellung klar.

FRAGE WARWEG: In Medienberichten wird auf eine weitere LKA-Beamtin verwiesen, die die Aussagen des genannten LKA-Kommissars zumindest in Teilen bestätigt hat. Wie bewerten Sie denn die Aussagen dieser LKA-Beamtin?

ALTER: Ich kann die Aussagen dieser LKA-Beamtin nicht bewerten, weil ich Ihnen den Kenntnisstand des Bundesinnenministeriums und auch des BKA hier an dieser Stelle wiedergebe. Darüber hinaus kann ich keine Detaillierungen vornehmen.

Es ist aber auch klar – ich denke, das ist eine Selbstverständlichkeit, die ich nicht erwähnen muss; ich tue es dennoch -: Der gesamte Fallkomplex, der gestern durch die Zeugenaussage in ein Licht gerückt wurde, wird natürlich jetzt intensiv überprüft. Wenn es Erkenntnisse gäbe, die zu einer anderen Bewertung kämen, dann würden wir Sie darüber informieren. Aber ich will darauf hinweisen, dass dieser Sachverhalt ja bereits Gegenstand der bereits öffentlich abrufbaren Fallchronologie des BKA zu diesem Fallkomplex ist, und dies nicht erst seit gestern. Das heißt, der Sachstand ist bekannt, und die Bewertung der Aussage habe ich Ihnen heute wiedergegeben.

FRAGE LEIFERT: Herr Alter, ich vermute einmal, dass Ihr Sprechzettel mithilfe des BKA aufgesetzt wurde. Sind es noch dieselben handelnden Personen, die Ihnen das notiert haben, die vor drei Jahren auch in diesen Ämtern waren und mit dem Fall so nah befasst sind wie damals?

ALTER: Die Erklärung, die ich Ihnen verlesen habe, wurde im BMI heute erstellt. Selbstverständlich haben bereits seit gestern Abend intensive Kommunikationen mit dem BKA stattgefunden. Das ist der Sachstand, der von den derzeit in den Funktionen befindlichen Personen wiedergegeben werden kann. Zum Teil, insbesondere auf der operativen Ebene, handelt es sich um Personenidentität.

FRAGE SAMBALE: Aus der Opposition wird ins Gespräch gebracht, den früheren Innenminister de Maizière im Untersuchungsausschuss dazu zu befragen. Wird der frühere Innenminister de Maizière oder der aktuelle Innenminister zu diesem Thema in den Untersuchungsausschuss gehen?

ALTER: Das ist eine Frage, die ich von dieser Stelle nicht beurteilen kann. Üblicherweise ist es ja so, dass, wenn der Untersuchungsausschuss einen Zeugen lädt, sich diese Ladung an den jeweiligen Zeugen und nicht an das Bundesinnenministerium richtet.

FRAGE WARWEG: Der Zeuge hat auch darauf verwiesen, dass er seine Vorgesetzten in NRW von dieser Mitteilung in Kenntnis gesetzt hat. Vielleicht haben Sie es schon ausgeführt; dann ist es mir entgangen. Aber negieren Sie sozusagen auch die Gespräche vom Zeugen an seine Vorgesetzten in NRW?

ALTER: Die Erklärung, die ich Ihnen verlesen habe, bezieht sich auf die Aussagen, die der Zeuge zu diesem Fallkomplex gestern getätigt hat.

ZUSATZFRAGE WARWEG: In seiner Gänze?

ALTER: Auf die Aspekte, die ich hier konkret angesprochen habe.

FRAGE KLISS: Teilen Sie die Einschätzung, dass, wenn man dem im Februar geglaubt hätte, Anis Amri den Anschlag nicht hätte verüben können, weil man ihn vorher eingesperrt hätte?

ALTER: Das ist eine sehr spekulative Frage. Es wäre vermessen, an dieser Stelle eine solche Einschätzung vorzunehmen. Die Sachverhaltschronologie ist bekannt. Der Zeuge hat seine Aussage gestern gemacht. Das Bundesinnenministerium und das BKA haben dazu einen ganz anderen Sachstand. Den habe ich heute wiedergegeben.

FRAGE WARWEG: Noch eine Verständnisfrage: Aber der Fakt bleibt ja, dass LKA NRW immer wieder insistiert hat, wie gefährlich Anis Amri ist, und dass das LKA Berlin das ein bisschen zur Seite gewischt hat. Das heißt, diese Quelle hat es ja anscheinend real gegeben und ist einige Monate vorher nicht mehr präsent. Sie haben schon gesagt, Sie könnten das nicht in irgendeiner Form ausführen, aber können Sie zumindest bestätigen, dass es diese Differenz zwischen LKA NRW – Anis Amri gefährlich – und LKA Berlin gibt, das gesagt hat, er stelle keine akute Gefahr dar?

ALTER: Das werde ich an dieser Stelle ganz sicher nicht tun; denn ich bin der Sprecher des Bundesinnenministeriums, und ich spreche für das Bundesinnenministerium sowie für den nachgeordneten Geschäftsbereich, d. h. das Bundeskriminalamt. Ich werde keine Bewertung zur Kommunikation zweier Landesbehörden untereinander vornehmen.

FRAGE LEIFERT: Herr Alter, sind Sie befugt, uns einen kurzen Einblick zu geben, wie eine solche Recherche bei Ihnen im Hause läuft, um so einen Sprechzettel aufzusetzen? Nehmen wir einmal das Beispiel de Maizière. Bestellen Sie den früheren Innenminister ein, um ihn nach seinen Erinnerungen an diesen Sachverhalt zu befragen, oder gibt es darüber Unterlagen, oder rufen Sie ihn an? Wie kommen Sie zu den Informationen, um hier solche Aussagen zu treffen?

ALTER: Sie können davon ausgehen, dass die Informationslage so verdichtet wird, dass das BMI mit einer Sicherheit diese Aussage, die ich getätigt habe, auch vertreten kann. Über die Details der Kommunikation will ich öffentlich nichts sagen, aber Sie können davon ausgehen, dass eine solche Erklärung, wie ich sie gerade verlesen habe, nicht leichtfertig verlesen wird.

UApod.berlin – Folge 025 vom 14.11.2019

avatar
Daniel Lücking
avatar
Stella Schiffczyk

Wir freuen uns über Spenden per PayPay über spende@uapod.berlin

In dieser Folge sprechen wir neben der Kriminaloberkommissarin S., die TKÜ auswertete und den späteren Attentäter daraus hervorgehend als hochgradig gefährlich einschätzte und berliner LKA Kriminalhauptkommissar C. über den hoch brisanten Zeugen M. Der Kriminalhauptkommissar vom LKA NRW berichtete von der Arbeit mit der VP-01. Diese Vertrauensperson hatte für den Fall des späteren Attentäters unzählige Hinweise geliefert und sollte aus Sicht des BKA ausgeschaltet werden. KHK M. erzählte von einem Zwiegespräch, das Herrn de Maizière und die Spitze des BKA schwer belastet und Folgen nicht nur für den weiteren Verlauf des Ausschusses haben wird.

In dieser Folge äußern sich zur „Breitscheid-Affäre“: Benjamin Strasser (FDP), Irene Mihalic (die Grünen), Martina Renner (die Linken) und Fritz Felgentreu (SPD).

18. Sitzung vom 14.03.2019 – Tatort Krefeld: Der Anruf des Herrn Elka

Die Zeugenaussage eines Krefelder Kriminalkommissars fördert einen künftigen Zeugen zu Tage. Beifang an einem ereignisarmen Tag.

Zeuge Wolfgang D. wäre die Idealbesetzung, sollte die ARD irgendwann einmal einen Tatort in Krefeld drehen. Jargon, Auftreten und nicht zuletzt die schwarze Lederjacke suggerieren einen Ermittler, bei dem sich Kriminelle ordentlich Ärger einfangen können.

Im Fall des späteren Attentäters begann Wolfgang D. zunächst eine verdeckte Ermittlung und ging den Hinweisen des Heimbewohners Lokmann D. nach. Unter einem Vorwand lud er ihn in die Ausländerbehörde ein. Die Hinweise deuteten darauf hin, dass der spätere Breitscheidplatz-Attentäter nicht nur als Sozialbetrüger unterwegs war, sondern auch mit dem IS sympathisierte.

Wolfgang D., KHK Krefeld

Doch schon kurz nach dem Gespräch im Oktober 2015 meldete sich im November 2015 das LKA aus Nordrhein-Westfalen und pfiff Wolfgang D. zurück. Am Telefon äußerte Herr Elka, er sei aus der Ermittlungskommission Ventum. Man hätte die Zielperson, die Wolfgang D. untersuchte, ebenfalls im Blick, und seine Ermittlungen würden die der EK Ventum gefährden. „In jedem zweiten Tatort gibt es so einen Fall“, sagt der Ausschussvorsitzende Armin Schuster (CDU) und hakt nach: „In jedem zweiten Tatort macht der Kommissar dann aber weiter. Wie war das bei ihnen?“

Doch schon kurz nach dem Gespräch im Oktober 2015 meldete sich im November 2015 das LKA aus Nordrhein-Westfalen und pfiff Wolfgang D. zurück. Am Telefon äußerte Herr Elka, er sei aus der Ermittlungskommission Ventum. Man hätte die Zielperson, die Wolfgang D. untersuchte, ebenfalls im Blick, und seine Ermittlungen würden die der EK Ventum gefährden. „In jedem zweiten Tatort gibt es so einen Fall“, sagt der Ausschussvorsitzende Armin Schuster (CDU) und hakt nach: „In jedem zweiten Tatort macht der Kommissar dann aber weiter. Wie war das bei ihnen?“

Standard-Drehbuch

Auch Wolfgang D. ermittelte weiter. Nicht ganz so spektakulär, wie es die Drehbuchautoren für einen Tatort ersinnen würden. Doch sein Bauchgefühl sagte ihm, dass der Fall nochmal relevant werden würde. Eine Kopie der dünnen Akte blieb auf seinem Tisch und wurde gut zehn Monate später im August 2016 wieder zum Thema. Nach einer Razzia in einem Reisebüro in Duisburg wurde der spätere Attentäter als einer der Schüler des Hasspredigers Abu Walaa identifiziert. Wolfgang D. gab den Fall als Prüffall Islamismus an den zuständigen Bearbeiter ab. Für das Bauchgefühl des Ermittlers interessierte sich danach aber niemand mehr. Weder Wolfgang D. noch sein Kollege, Kriminalhauptkommissar K., wurden von der BAO City befragt, der Ermittlergruppe, die nach dem Anschlag im Dezember 2016 die Hinweise zum Attentäter zurückverfolgen sollte.

Im Blick der Behörden

Die Zahl der Behörden, unter deren Augen der spätere Attentäter weitestgehend ungehindert agieren konnte, wächst von Sitzung zu Sitzung. Bedauerlich nur, dass Zeugen mitunter nicht genau erläutern können, mit welchen Behörden sie in Kontakt waren. So beschreibt der Asylbetreuer Wilhelm Berg, fleißig weitergemeldet zu haben, was ihm ungewöhnlich vorkam. Schließlich hätte es sich um eine Weisung seiner Vorgesetzten gehandelt, die ihn schon im September 2015 auf eine Problematik mit dem späteren Attentäter hingewiesen und ihn dazu angehalten hätten zu beobachten, zu melden, aber nichts darüber hinaus zu unternehmen.

Wilhelm Berg, Flüchtlingsunterkunft Emmerich

Im späteren Kontakt mit Ermittlern reichte dem Zeugen Berg die grobe Einordnung „Staatsschutz“. Er fragte nicht näher nach, ob es sich um Verfassungsschutz, Polizei oder eine andere Organisation handelte. Vorgestellt hatten sich die ermittelnden Herren schließlich bei seinem Vorgesetzten. Für Berg reichte das.

Herr K., KHK Krefeld

Auch Kriminalhauptkommissar K. äußert Verständnis für Geheimhaltung. Seiner Ansicht nach ist diese unerlässlich. Er erlebte im Fall des Attentäters, dass interne Dokumente, wie zum Beispiel Personagramme des späteren Attentäters, sehr schnell an die Presse gelangt waren. Eines dieser Personagramme wurde wenige Tage vor dem Anschlag mit dem Hinweis „nachrichtendienstliche Beobachtung“ ergänzt. Von wem diese Ergänzung vorgenommen wurde, weiß K. jedoch nicht. Es ist auch kurz vom Bundesnachrichtendienst die Rede, aber eher auf einer unpräzisen Ebene, weil ein Polizeikollege eine Andeutung gemacht hätte, dessen Einschätzung eigentlich immer gut sei.

Abschirmung

So langwierig und redundant die Befassung mit manchen Zeugen im Untersuchungsausschuss mitunter ist, so sehr zementieren Aussagen wie die der Mitbewohner, Betreuer und ermittelnden Polizeibeamten, dass die Gefährlichkeit des späteren Attentäters nicht zu übersehen war.

Kopfschütteln und Unverständnis zeigen auch die Angehörigen der Opfer und die Überlebenden des Anschlags angesichts der Ermittlungstaktik, die von Landeskriminal- und Verfassungsschutzämtern an den Tag gelegt wurde: Gewähren lassen. Geheim halten. Nicht einschreiten.