„Zu viel Arbeit“ machte eine Quelle, die im November 2015 auf den späteren Attentäter hinwies. Die Anweisung aus dem Bundesinnenministerium: „Kaputtmachen“.
Es ist ein Moment, den auch erfahrene Mitarbeiter in Bundestagsausschüssen nur selten erleben. Eine angestrengte Stille und Fassungslosigkeit machen sich schlagartig breit, als Kriminalhauptkommissar KHK M. um kurz nach 17 Uhr bereits 40 Minuten referiert. Er ist Polizeibeamter und sagt unter Wahrheitspflicht aus.
Es ist das Recht der Zeugen ein Eingangsstatement abzugeben und „im Zusammenhang“ vorzutragen, bevor die Vernehmung durch die Parlamentarier beginnt. Die Qualität der Eingangsstatements schwankt stark, gleicht mitunter einem Filibuster, einer Rede, die nur Zeit kosten soll. Doch KHK M. hat eine andere Absicht. Die ersten 40 Minuten seines Eingangsstatements sind die chronologische Hinarbeit auf einen Tag und der Beleg seiner Arbeitsweise.
Seit November 2015 hatte das LKA NRW glaubwürdige Hinweise der VertrauenspersonVP-01, die die Gefährlichkeit des späteren Attentäters belegten. Zeuge KHK M. führt 6 Vertrauenspersonenführer an, die aus der langjährigen Zusammenarbeit heraus für die Glaubwürdigkeit bürgen. Dazu eine große Anzahl von Polizisten, die in ein Ermittlungsgruppen mit den Ergebnissen der VP-01 arbeiteten.
Streit in großer Runde
Es ist eine Sitzung des gemeinsamen Terrorabwehr-Zentrums GTAZ, die den Ausschuss noch lange beschäftigen wird. Die Protokolle dazu sind an der Grenze zur Belanglosigkeit, doch es ging hoch her. Die Ermittler des LKA NRW hatten bereits versucht den Fall des hochmobilen späteren Attentäters auf Bundesebene an das BKA abzugeben. Die Gefahr war korrekt erkannt, doch das Bundeskriminalamt wiegelt ab. Man glaubt den Informationen der VP-01 nicht. Zu gut. Zu zuverlässig. Wie könne es sein, dass zu zwei Sachverhalten so präzise und zutreffende Angaben kommen?
Für das LKA NRW verteidigt KHK M. als Leiter der EK Ventum die Einschätzug. Ventum ermittelte gegen den IS-Vertreter in Deutschland Abu Walaa und nutzte den späteren Attentäter bereits als „Nachrichtenmittler“. Doch kein Sachargument half. Die Sitzung endet.
Es ist ein Herr Klein vom Bundeskriminalamt, der nach der Sitzung mit KHK M. unter vier Augen spricht. Es gäbe „Anweisung von ganz oben“, dass die Quelle VP-01 „kaputt zu machen“ sei. Und das LKA NRW gleich mit, weil es immer wieder so unliebsame Informationen lieferte. KHK M. fertigt eine Gesprächsnotiz an, notiert, die Anweisung sei vom Bundesinnenministerium gekommen. Präzise schildert der 59-jährige KHK M. , dass er „de Maiziére“ notiert hat. Aus der Erinnerung vermag er aber nicht mehr zu sagen, ob das für die Ministeriumsspitze oder die Person des damaligen Innenministers steht. Handschriftlich, zeitnah dokumentiert in einem Notizbuch.
Die kommenden Monate dürfte der Ausschuss nun damit verbringen, die Zeugenliste abzuarbeiten, die KHK M. zu Protokoll gab. M. suchte bereits kurz nach dem Gespräch den Generalbundesanwalt auf und setzte diesen über den unglaublichen Sachverhalt in Kenntnis, der im Vieraugengespräch durch Herrn Klein geäußert wurde. Es sind nur wenige Dienstwege, die auf dieser Ebene noch gangbar sind. Sie führen an die Türen der Spitzen des Bundesinnenministeriums, Bundeskriminalamtes und der Generalbundesanwaltschaft.
Über die Klinge springen
Die Quelle VP-01 hat zu dem Zeitpunkt beinahe den Status eines verdeckten Ermittlers. Verdeckte Ermittler leisten als Beamte das, was die VP-01 quasi auf Honorarbasis freiberuflich tat. Über fünfzehn Jahre hinweg wurde die VP-01 überwiegend im Bereich Organisierte Kriminalität eingesetzt und lieferte stets zuverlässige Informationen.
Informationen, die das Bundeskriminalamt nicht glauben will. Herr Rehkopf erteilt KHK M. Anfang Februar 2016 den Auftrag, die scheinbar unglaublichen Hinweise der VP-01 zu verifizieren. Dazu solle die VP-01 mit einem Mikrofon verkabelt und erneut in das Gespräch mit den radikalen Islamisten geschickt werden. KHK M. erkennt das Todesurteil, das damit ausgesprochen wird und unterbindet es. Zu diesem Zeitpunk ist bekannt, das radikale Islamisten vor relevanten Gesprächen nach Mikrofonen suchen
„Das Bundeskriminalamt hat uns am 04.02.2016 aufgefordert,belastbare Belege zu den Informationen zu liefern, wollte eine verkabelte VP-01. Das ist natürlich quatsch! Es war nicht möglich konspirative Technik einzubringen ohne zu gefährden“, lässt KHK M. den Atem von Obleuten, Medienvertretern und Zuschauern stocken.
„Man kam natürlich am geschriebenen, gesprochenen Wort nicht mehr vorbei“, erklärt KHK M. den Umstand, warum die Polizeien trotzdem am späteren Attentäter dran bleiben konnten. „Dann hat der Herr Rehkopf Gott sei Dank die Kurve gekriegt und den Sachverhalt so geschrieben, dass die Polizei das begleiten musste.“
Union in Panik
Alexander Throm und Volker Ullrich üben Kritik während FDP, Grüne, Linke und SPD die Angaben des KHK M. vor der Kamera der Tagesschau gegen 18:25 Uhr einordnen. Einen Grund an den Inhalten und der neuen Richtung zu zweifeln gibt es nicht. Zeuge KHK M. hat die Qualität seiner Aussagen bereits in anderen Untersuchungsausschüssen und auch im Verfahren gegen Abu Walaa unter Beweis gestellt.
Für Throms und Ullrich stellt sich die Frage, warum KHK M. nicht bereits vor dem Untersuchungsausschuss in NRW und dem Berliner Abgeordnetenhaus ähnliche Anschuldigungen erhoben hat. KHK M. setzt seine Aussage fort. Nichts bringt ihn aus der Ruhe. Sein Antwortverhalten ist stets konstruktiv, ruhig und überzeugend. NRW und Berlin waren Landesausschüsse, deren Befugnisse nicht bis in die Bundesebene gereicht haben. Darüber hinaus sei er nicht in diese Richtung befragt worden.
Der erfahrende Ermittler bleibt in den Aussagen präzise. Zu Gerüchten um den LKW des Attentäters befragt, äußert er was ihm zugetragen wurde und grenzt in aller Deutlichkeit ab, was unbelegbare Gerüchte sind, um nicht selbst Gerüchte in die Welt zu setzen. Ein Grund an der Integrität des langjährigen Ermittlers zu zweifeln, gibt es am Ende der Aussage nicht.
NSU und andere Erfahrungen
Der wesentliche Grund für die späte Offenlegung des Sachverhaltes dürfte in den Erfahrungen aus dem NSU-Kontext liegen. Eine Aussage vor einem Landesuntersuchungsausschuss wäre – mangels Befugnis des Gremiums in Bundesangelegenheiten tätig zu werden – wirkungslos verpufft. Auf dem Dienstweg hatte KHK M. bereits im Kontakt mit der Generalbundesanwaltschaft erfahren müssen, dass seine Informationen zu dem Vier-Augen-Gespräch ohne Konsequenzen blieben.
Ein bis zwei Jahre wären ins Land gegangen, bis ein Bundesausschuss sich mit einer solchen Information aus einem Landesausschuss befasst hätte. Zeit genug, um Akten zu verlieren, Menschen aus Positionen weg zu versetzen und auch Zeit, in der Lebenslinien relevanter Zeugen mitunter abrupt enden könnten. Das zeigten die Entwicklungen im NSU-Zusammenhang. Todesfälle, so zahlreich und in jungen Jahren, dass kaum jemand noch an natürliche Umstände glauben mag.
Rückendeckung und Glaubwürdigkeit
Schon die vorangegangene Aussage der Ermittlerkollegin Kriminaloberkommissarin KOK S. machte deutlich, wie die Arbeitsatmosphäre und Dienstauffassung im LKA NRW ist. Zeugin KOK S. schilderte in ebenso ruhiger, professioneller und konsistenter Art, wie Ermittlungen im LKA NRW in der EK Ventum geführt wurden. Nach einem komplizierten Sachverhalt gefragt, erbittet sie sich eine kurze Zeit, um Notizen aus ihrer Handakte anzufertigen, um dann sachkundig und geordnet vortragen zu können.
Die Handakte des KHK M. umfasste geschätzt 300 bis 400 DinA4-Seiten mit etwa 40 Zeilen pro Blatt. Als in den letzten zwei Stunden des Abends Kriminalhauptkommissar KHK C. vom LKA Berlin zur Aussage platznimmt, liegt vor ihm ein einzelnes Din A4-Blatt, auf das er blicken kann. Im Protokoll dokumentieren die Stenografen die Aussagen, die auf Arbeitsüberlastung, unterlassene Kontrolle, blindes Vertrauen in seine Mitarbeiter und einen eklatanten Mangel an Fachkompetenz schließen lassen.
Stefan Thaens sagt:
Ich behaupte aufgrund meiner Beobachtung mehrerer Untersuchungsausschüsse (u.a. NSU; Medienberichte und andere Quellen), das UAe nur dazu eingesetzt werden, Sachverhalte professionell zu verschleiern und zu vertuschen. Man stimmt quasi den Tenor ab.
18. November 2019 — 10:28
DanielLuecking sagt:
Der Ansicht dürfen Sie gerne sein. Es ist allerdings eine verkürzte Ansicht. Ohne Untersuchungsausschuss würden wir uns über diese Dinge gar nicht unterhalten. Ich gebe Ihnen allerdings recht, was das Verschleiern und Vertuschen angeht: Es wird – mal mehr, mal weniger intensiv – von den Regierungsparteien betrieben, die sich all zu oft mit ihrem Handeln schützend vor die Regierung stellen. Parlamentarier, die Ihren Kontrollauftrag nicht wahrnehmen, sehe ich auch immer wieder im Verteidigungsausschuss.
Dennoch bleiben Untersuchungsausschüsse wichtig. Sie sind die Scheibe an der der Wasserdampf kondensiert, den sonst niemand wahrnehmen würde.
18. November 2019 — 11:08
Bob Roberts sagt:
„Hierzu nimmt das Bundesinnenministerium wie folgt Stellung:
Erstens. Der Zeuge hat gegenüber dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, ein mündliches Ersuchen auf Übernahme der Sachverhaltsbearbeitung durch das BKA gestellt zu haben, was jedoch durch das BKA abgelehnt worden sei. Dazu erkläre ich für das BMI: Ein Übernahmeersuchen des LKA NRW zum Sachverhalt an das BKA hat es nicht gegeben. Zweitens. Der Zeuge hat gegenüber dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, ein Beamter des Bundeskriminalamtes habe ihm am Rande einer Besprechung beim Generalbundesanwalt am 23. Februar 2016 gesagt, die Quelle des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes, die damals auf die Gefährlichkeit des späteren Attentäters Anis Amri hingewiesen habe, „mache zu viel Arbeit“. Dazu erkläre ich für das BMI: Die Aussage wurde weder wörtlich noch sinngemäß durch den Beamten des BKA getätigt. Bereits ein inhaltliches Vieraugengespräch hat es nicht gegeben.Drittens. Laut Zeuge habe ihm besagter Sachbearbeiter des BKA in dem Vieraugengespräch weiterhin gesagt, diese Auffassung werde auch „von ganz oben“ vertreten. Auf Nachfrage teilte der Zeuge mit, in seinen entsprechenden Gesprächsnotizen habe er sich daraufhin den Namen des damals zuständigen Gruppenleiters des BKA sowie den Namen de Maizière beziehungsweise „Bundesinnenministerium“ notiert. Dazu erkläre ich für das BMI: Eine entsprechende Aussage hat der Beamte des BKA nicht getroffen. Zudem ist auszuschließen, dass weder der damalige Bundesminister de Maizière noch andere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des BMI entsprechende Sachverhaltsbewertungen vornehmen oder derartige Weisungen erteilt haben. Das Gleiche gilt hier für die Leitungsebene des BKA einschließlich des damaligen Gruppenleiters. Der Untersuchungsausschuss wurde bereits über diese Erklärung informiert. Wir werden später an diesem Tag auch eine Pressemitteilung dazu veröffentlichen. Die betroffenen Mitarbeiter des BKA wären für die Möglichkeit dankbar, den Sachverhalt zeitnah vor dem Untersuchungsausschuss aufzuklären. – Danke.“
Wo kann man diese Pressemitteilung lesen?
18. November 2019 — 21:29
DanielLuecking sagt:
Leider war Tilo Jung am 15.11.2019 wohl nicht in der Bundespressekonferenz. Phoenix – Der Tag hat es Anteilig mit drin, wie auch ARD und ZDF (zwei oder drei Kommentare weiter oben sind die alle verlinkt). Aber aus dem Protokoll ist der O-Ton und nach Rücksprache mit Parlamentariern hat man das Statement wortgleich an den Untersuchungsausschuss gesendet
18. November 2019 — 21:41
Bob Roberts sagt:
Also der Sprecher hat am 15.11. diese Pressemitteilung gewissermaßen verlesen?
Oder soll die Mitschrift der Pressekonferenz die Pressemitteilung sein?
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenzen/regierungspressekonferenz-vom-15-november-2019-1692276
https://www.youtube.com/watch?v=YmMVzCbJWZU
Ich hätte jetzt erwartet das eine PM des BMI zb auf dessen Website nachzulesen ist.
18. November 2019 — 21:53
BR sagt:
Dort etwa:
https://www.bmi.bund.de/DE/presse/presse-node.html
18. November 2019 — 22:08
DanielLuecking sagt:
Zur Presseerklärung des BMI vom 15.11.2019:
Die Erklärung wurde mir am Wochenende zwei Mal (1x Steve Alter, 1x im Auftrag Steve Alter, Pressesprecher BMI) übersendet. Ich habe mich für den UAPod.Berlin gegen die Veröffentlichung entschieden.
Der Grund: Vor dem #UA1BT sagte ein Zeuge unter Wahrheitspflicht aus und benannte eine Reihe an weiteren Zeugen. Das durch ein Dementi des Bundesinnenministeriums die Aussage in Misskredit gezogen wird, ist nicht hinnehmbar.
Zu jeder Gelegenheit verweist das BMI, die Leitungsspitze und auch der Regierungssprecher darauf, dass die Aufklärung Untersuchungsausschüssen obliege und man sich daher nicht zu Inhalten der Untersuchungsausschüssen äußere.
Nun ist im #UA1BT ein wesentlicher Schritt getan worden, der eiligst durch das BMI zersetzt wurde. Das ist nicht hinnehmbar.
Eine rechtsstaatlich korrekte und demokratisch orientierte Erklärung wäre gewesen:
„Im Ausschuss wurden schwere Vorwürfe erhoben, die nun durch weitere Zeugenvernehmungen zu überprüfen ist. Das Bundesinnenministerium wird sich dazu erst nach Abschluss dieser Zeugenvernehmungen dazu äußern.“
19. November 2019 — 10:45