Podcast zum 1. Untersuchungsausschuss

Schlagwort: BAO City (Seite 1 von 1)

30. Sitzung am 07.11.2019 – Schwer verständlich

Eine Erinnerung lässt sich nicht erzwingen und wer sich nicht erinnert, kann dafür kaum zur Verantwortung gezogen werden. Doch ist das glaubwürdig?

Kriminaloberkommissarin A. B. war beim LKA Berlin tätig. Polizisten sind immer wieder die ersten und wichtigsten Zeugen, wenn es darum geht, dass Strafverfahren auch zu einer Verurteilung des Täters führen. Die Grundlage dafür: Die rechtssichere Herstellung einer Kausal- und Faktenkette. Kriminelles Verhalten muss erkannt werden, die Beweise dafür gesammelt und dokumentiert sein und Monate bis Jahre danach einem Gericht zur Verfügung stehen.

An dem Novembernachmittag, nicht einmal drei Jahre nach dem Anschlag vom Breitscheidplatz, ist die Erinnerung der 38-jährigen Zeugin A.B. an vielen Stellen verblasst. Ihr fehlte es an Überblick, gibt sie zu Protokoll. Letztlich sei es auch die Aufgabe der Vorgesetzten gewesen, diesen Überblick zu haben. Dennoch wurde sie nach dem Anschlag dazu abgestellt, den Informationsfluss des LKA an andere Behörden zu steuern und war in der BAO City tätig.

Kriminaloberkommissarin A.B. vom LKA 54

Erinnerungslücke

Zuletzt will Zeugin A.B. Anfang November 2016 mit dem Fall des späteren Attentäters zu tun gehabt haben. Das steht im Widerspruch zu einer Datenbankabfrage, die sie am 19.12.2016 vornahm. An diesem Tag kehrte sie aus einem dreiwöchigen Urlaub zurück, arbeitete E-Mails ab und suchte in der POLIKS-Datenbank nach dem späteren Attentäter, der nur wenige Stunden darauf den Anschlag am Breitscheidplatz begang.

Konstantin von Notz (Grüne) zweifelt an der Glaubwürdigkeit der Zeugin, die in wenigen Minuten widersprüchliche Aussagen liefert: „Haben Sie da kein Störgefühl?“. Mehr noch: Zeugin A.B. kann sich nicht mehr erinnern, was der Anlass der Datenbankabfrage war. „Spätestens am nächsten Tag müsste ihr doch dieser Zufall selbst aufgefallen und auch in Erinnerung geblieben sein,“ sagt von Notz.

Die widersprüchlichen Erinnerungslücken nehmen überhand. Obwohl sie die einzige Polizistin ist, die sich mit den Anrufen befasste, die der spätere Attentäter in italienischer Sprache führte, ist nicht mehr nachvollziehbar, mit wem der Attentäter telefonierte. Aufzeichnungen dazu hat die Zeugin offenbar nicht. Keine Gesprächsnotizen und keinerlei Erinnerung.

Kuriose E-Mailpostfächer

Als es in den beiden Monaten nach dem Anschlag darum geht, Beweise zu sichern und Hinweise entgegen zu nehmen, soll es die Technik sein, die der Dokumentation Grenzen setzte. Täglich habe sie ihr E-Mail-Postfach löschen müssen, beteuert die Zeugin.

Während einerseits terrabyteweise Videomaterial an Hinweisen aus der Bevölkerung entgegengenommen wurden, hatte das Postfach von Zeugin A.B. die Kapazitätsgrenzen zu schnell erreicht. Pech für die Aufklärungsinteressen des Ausschusses. Die Obfrau der Grünen und Polizistin Irene Mihalic ist fassungslos über derartige Arbeitsbedingungen.

Methodenkompetenz

Ihr Wissen über die gesammelten Erkenntnisse strukturiert darzustellen, gelingt der Zeugin auch auf Einladung von Mahmut Özdemir (SPD) nicht. Welche Kontakte in welche Kreise hatte der Attentäter? Das muss in den Bereich des Überblicks fallen, den die Zeugin nie gehabt haben will.

Anlässlich eines Aktenvorhaltes zu Videoauswertungen, die an der Perleberger Straße durchgeführt wurde, überfliegt die Zeugin das Dokument und gibt bereits in den ersten Sekunden zu erkennen, vom Inhalt nichts zu wissen. Sie erinnert wenig, aber dann doch sehr schnell, was sie nicht weiß.

Anzeichen für rechtsradikale Hintergründe bei Kollegen, die durch den Austausch von Nazi-SMS aufgefallen sind, habe es nicht gegeben. „Man sieht den Menschen nur vor den Kopf,“ sagt die Zeugin. Vom Fall eines ihrer Kollegen, der in Drogen- und Rotlichtgeschäfte verwickelt war, will sie ebenfalls noch nichts mitbekommen haben.

Die Aussage der Zeugin A.B. lässt Zweifel aufkommen, wie mit deutlich als nachlässig dokumentierten Ermittlungserkenntnissen strafrechtliche Verfahren geführt werden sollen.

Zubrot oder Hauptberuf

Ein Spitzel des LKA-NRW – im neutralen Ermittlersprech als Vertrauensperson VP-01 bezeichnet – ist auch in dieser Sitzung ein Thema. Schon nach dem ersten Treffen erkannte die VP-01 die Gefährlichkeit des späteren Attentäters und lieferte als Erkenntnis aus einer Autofahrt, bereits einen Beleg für eine konkrete Anschlagabsicht des späteren Attentäters.

Seine Vertrauenspersonenführer (VPF-2 und VPF-3) teilen die Einschätzung und vertrauen dem langjährig tätigen Spitzel. Martina Renner (Linke) hinterfragt, wie Behörden mit Spitzeln und Informanten verfahren. Klar ist – das legen die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) fest – dass die Spitzeltätigkeit nicht der Haupterwerb sein darf.

VPF-03

Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Ein Informant soll kein zu starkes Eigeninteresse entwickeln und zum Gelderwerb möglicherweise dann noch Informationen erfinden oder gar ausgeforschte Menschen zu melderelevanten Verhaltensweisen anstacheln.

Wo VPF-02 in der vergangenen Sitzung vor vierzehn Tagen noch strauchelte, ist VPF-03 besser vorbereitet. Er macht deutlich, dass ein Haupterwerb bei der VP-01 nicht gegeben gewesen sei. Die Phase, in der Informationsgewinnung zum Haupterwerb geeignet gewesen sei, sei nicht länger als sechs Monate, maximal ein Dreivierteljahr lang gewesen.

Videos, Videos, Videos

Die Herkunft der Videos, die der spätere Attentäter im November 2016 vom Breitscheidplatz machte und in denen er auch seine Entschlossenheit zu einem Anschlag bekräftigte, dürfte unbekannt bleiben. Geheimdienste sichern sich diese wechselseitige Diskretion zu und Regierungen tragen dies mit.

Rund zwei Stunden Beratungssitzung an diesem Tag mit Vorladung einer BND-Vertreterin fanden hinter verschlossenen Türen statt. Die Frage, ob ausländische Dienst bereits vor der Tat von den Plänen des Attentäters wussten, aber erst 10 Tage nach der Tat diese Videos deutschen Geheimdiensten verfügbar machten, scheint eine willkommene Ablenkung zu sein.

Eigentlich müsste sich der Ausschuss mit der Ermittlerarbeit von Verfassungsschutzämtern und der Informationslage beim Bundesnachrichtendienst sowie der Bundesregierung in den 14 Monaten vor dem Anschlag befassen.

„Wir haben heute erlebt, dass Behörden sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben, das Abläufe nicht klar sind und die Bundesregierung nicht auf unsere Fragen vorbereitet war, die eigentlich seit letzter Woche klar sind,“ kritisiert Benjamin Strasser (FDP). „Wir haben erlebt, das im Bundesamt für Verfassungsschutz offensichtlich nicht protokolliert worden ist, von wem überhaupt das Video entgegen genommen worden ist.“

Auch Irene Mihalic glaubt den Ausführungen der Bundesbehörden nicht: „Man hat hier offensichtlich ein Konstrukt gefunden, dass man es selber angeblich nicht mehr nachvollziehen kann, weil Eingangsstempel fehlen und Übertragungswege nicht nachvollziehbar sind. Es erscheint mir herbei konstruiert. “

Fragen bleiben

Zu klären ist, ob die Videos bereits vor dem Anschlag bei ausländischen Partnerdiensten vorlagen, welcher deutsche Dienst zu welchem Zeitpunkt die Videos bekam und warum diese Videos nicht in der offiziellen Chronologie gelistet sind, die zum Anschlag erstellt wurde. Die Aussichten auf Antworten: Eher dünn.

Polizeioberkommissar Volker Schotten


Dünn war auch die Aussage des Polizeioberkommissars der Bundespolizei Volker Schotten. Sein Bezug zum Ausschuss: Gemeinsam mit einem Kollegen nahm er den späteren Attentäter bei einem Ausreiseversuch in die Schweiz in Friedrichshafen fest.

21. Sitzung vom 11.04.2019 – Gescheiterte Kommunikation

Hinweise werden ausgewertet und als relevant erachtet, auf dem Weg durch die Hierarchie aber verworfen.

Kriminalhauptkommissar Alexander Stephan wird als erster von vier Zeugen an diesem Donnerstag vor dem Untersuchungsausschuss zum Attentat vom Breitscheidplatz vernommen. Mit insgesamt dreieinhalb Stunden wird es die längste Vernehmung des Sitzungstages.

Alexander Staphan (BKA)

Zeuge Stephan berichtet aus seiner Arbeit am Gefahrenabwehrvorgang Lacrima und dem daraus hervorgegangenen Ermittlungsverfahren (EV) Eisbär. Bis zu seiner Abordnung ins Auswärtige Amt im März 2016 war Stephan vor allem mit Bilel ben Ammar befasst.

Im Zuge dieser Ermittlungen kam dann auch der spätere Attentäter auf das Radar des Bundeskriminalamtes (BKA). Stephan bestätigt mit seinen Ausführungen die Darstellungen der vergangenen Sitzungen. Seine Aussagen zum Auftauchen und zur Identifikation des späteren Attentäters im EV Eisbär entsprechen denen der Zeugen van Elkan und Dr. Glorius.

Sein Hauptaugenmerk galt in diesem Verfahren dem Nachrichtenmittler Bilel ben Ammar, der als Kontakt zu Denis Cuspert, aber auch zur Reisegruppe um Sabou Saidani für die Ermittler interessant war.

Seltsame Abläufe im GTAZ

Die Obleute versuchen an diesem Tag wieder einmal mehr Klarheit über die Abläufe im gemeinsamen Terrorabwehrzentrum GTAZ zu bekommen, in dem eine länderübergreifende Koordination stattfinden soll. Aus den Fragestellungen, aber auch den Beschreibungen des Zeugen Stephan ergibt sich jedoch ein Bild, in dem es weniger um effektive Koordination geht als vielmehr darum, um Zuständigkeiten zu schachern und Verantwortung zu vermeiden.

Auffällig: Es gibt keine erkennbare Hierarchie im GTAZ. Eine eindeutige Sitzungsleitung fehlt offenbar ebenso wie eine konsequente Dokumentation getroffener Maßnahmen und deren Ergebnisse. Stephan beschreibt auf die Fragen der Obleute die Entwicklungen im Februar 2016. Damals bat das Landeskriminalamt NRW in den Sitzungen des GTAZ darum, den Fall des späteren Attentäters abgeben zu dürfen. Dieser hatte sich zu einem hochmobilen Gefährder entwickelt, der zwischen mehreren Bundesländern hin und her reiste. Das BKA lehnte die Übernahme des Falles jedoch ab und beließ die Koordination den Landeskriminalämtern NRW und Berlin.

Die Obleute können die Diskrepanz nicht auflösen, das Zeuge Stephan einerseits beschreibt, dass die Protokolle des GTAZ von allen beteiligten Behörden gegengelesen und auf Anfrage auch ergänzt und korrigiert würden, andererseits aber kein Hinweis auf den NRW-Antrag zu finden ist, den Fall des späteren Attentäters an das BKA abzugeben. E-Mails aus dem LKA NRW enthalten Hinweise auf den Antrag, der aber in den Protokollen nicht auftaucht.

Mahmud Özdemir (SPD) fragt, warum das BKA nicht vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch machte, um den Fall an sich zu ziehen. Stephan hat keine Erklärung. Auch zu den Fragen von Martina Renner (Die Linke) und Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen) zu den Abläufen rund um das Behördenzeugnis des Verfassungsschutzes kann Stephan wenig beitragen.

Ziel des Behördenzeugnisses ist in erster Linie Quellenschutz. Behörden verschleiern dadurch die Beteiligung und Identifikation einzelner Vertrauenspersonen und schützen sie dadurch mitunter auch vor Strafverfolgung durch andere Behörden, weil den Ermittlungsinteressen Vorrang vor der Strafverfolgung eingeräumt wird. Stephan kann nicht auflösen, welche Informationen durch das Behördenzeugnis legendiert werden sollten, und beschreibt, dass eigentlich alle Punkte, die das Behördenzeugnis damals enthalten habe, auch Bestandteil der Sitzungen des operativen Informationsaustausches waren.

Phantomvideo

Kurz nach dem Anschlag am Breitscheidplatz wechselte Stephan zur besonderen Aufbauorganisation BAO City, die einberufen wurde, um Hinweise zum Attentäter zu sammeln und die Tat zu untersuchen.

Der Ausschussvorsitzende Armin Schuster fragt nach dem Video, das laut den unzureichend belegten Darstellungen der Focus-Online-Redaktion Bilel ben Ammar zeigen soll, der dem Attentäter zur Flucht verhilft, indem er einen Menschen am Breitscheidplatz mit einem Kantholz an den Kopf schlägt und schwer verletzt. Stephan sagt aus, dass es für den Bereich der Hinweisbearbeitung, in dem er eingesetzt war, keine solche Information und kein solches Video gegeben habe.

Stephan wird auch mit Ermittlungshinweisen konfrontiert, die das BKA nicht weiter verfolgt hat. Dazu zählen Fotos von Weihnachtsmärkten, die Personen aus dem Umfeld des Attentäters gemacht hatten, sowie der Tweet von Pegida-Initiator Lutz Bachmann, der schon kurz nach der Tat von einem tunesischen Moslem als Täter sprach. Stephan kann auf die Fragen von Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen), warum es nicht einmal interne Ermittlungen dazu gab, nichts beitragen.

Blinde Flecken

Im weiteren Sitzungsverlauf offenbaren die Zeuginnen Leonie Simonis und Katharina Mühlfeld, die in der Hinweisbearbeitung und Auswertung eingesetzt waren, einen kriminalistischen Spürsinn, den die Obleute bei den zuvor gehörten BKA-Beamten Dr. Glorius und Stephan vermissten. Simonis teilt die Ansicht, dass es sich bei den Bildern auf dem Mobiltelefon von Bilel ben Ammar um Fotos handelte, die für die Tatvorbereitung von Belang waren. „Das waren keine touristischen Fotos“, äußert Simonis und beschreibt, dass die Fotos die spätere Einfahrtschneise, aber auch Poller und Bodenbeschaffenheit am Breitscheidplatz zeigen.

Leonie Simonis (BKA)

Nach den Schilderungen der jungen BKA-Beamtinnen waren zumindest auf diesen Arbeitsebenen ein Jagdtrieb und Ermittlungswillen erkennbar, die sich aber in der weiteren Hinweisbearbeitung bisher nicht wiederfinden.

Katharina Mühlfeld (BKA)

Auch Zeugin S. D. vom LKA Berlin kann ihre Arbeit in ein positives Licht rücken. Sie schildert die komplizierten Zusammenhänge, teils auch in nicht-öffentlicher Sitzung, für die Referenten schlüssig, kann aber auch zur Frage nach der Beschlagnahmung eines Laptops bei einer V-Person des Verfassungsschutzes nichts beitragen. Die Umstände, die dazu führten, dass ein vom LKA Berlin rechtmäßig beschlagnahmter Laptop nach einem Anruf zunächst wieder in die Hände des Beschuldigten zurückging, konnten nicht näher erhellt werden.

S. D. (LKA)

Das Publikum

Teil des Sitzungsgeschehens ist auch das Publikum auf der Tribüne oberhalb des Saales 4.900 im Paul-Löbe-Haus. Die Mischung aus einzelnen Opfern und Hinterbliebenen, Bundestagsmitarbeitenden und Journalist_innen pendelt zu Sitzungsbeginn um die Zahl von etwa 20 bis 30 Personen. Je länger der Sitzungstag dauert, desto deutlicher nimmt die Zahl ab.

Auffällig sind im Publikum immer wieder Personen, die in den Pausen aufmerksam den Gesprächen der Journalist_innen folgen. Manche bestätigen mitunter Detailinformationen sachkundig, sind jedoch zu keinerlei weiterem Gespräch bereit. Auf die freundliche Nachfrage eines Kollegen nach ihrem Bezug zum Ausschuss reagiert eine junge Frau am Rande dieser Sitzung nahezu verschreckt und schweigt dann.

In einer anderen Sitzung mischte sich eine Gruppe von vier Bundespolizisten mit vorgeblich rein privatem Interesse in den Nahbereich der Journalist_innen auf der Tribüne und verfolgte via Social Media das Twitter-Geschehen am Hashtag. Per Direktnachricht freundlich angesprochen, reagierte der erkennbar als Anführer der Vierergruppe aufgetretene Polizist mit der spontanen Löschung seines Twitter-Accounts.

Öffentlichkeitsgrundsatz

Publikumskontakt gehört zum journalistischen Handwerk dazu. Angesichts der aktuellen Berichterstattung zu rechtsradikalen und medienfeindlichen Netzwerken innerhalb der Strukturen der Sicherheitsbehörden sind anonyme Onlinekontakte allerdings ebenso unangenehm wie rein privat auftretende Polizisten, die sich auf der Tribüne in den unmittelbaren Nahbereich von berichtenden Journalist_innen begeben.

Das Interesse am Thema ist verständlicherweise besonders in Kreisen der Sicherheitsbehörden groß. Daher sind – immer vorausgesetzt, die Twitter-Profile und Internetinformationen entsprechen den realen Personen – Leser wie aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sowie aus dem Bereich „Ermittlung, Fahndung, Gefahrenabwehr“ des BKA an meinem Twitter-Profil zu finden. Das beste Indiz, dass der Ausschuss nicht nur im Sitzungssaal des Bundestags wirkt, sondern auch darüber hinaus.

UApod.Berlin – Folge 015 vom 11.04.2019

avatar
Daniel Lücking
avatar
Stella Schiffczyk
avatar
Matthias Jakubowski

Zusammen mit Matthias Jakubowski sprechen wir über die Zeugen
Frau S. D. (BKA)
Leonie Simonis (BKA)
Frau Katharina Mühlfeld (BKA)
und Alexander Stephan (BKA)

20. Sitzung vom 04.04.2019 – Die Frage nach der Scharade

Das Bundeskriminalamt gibt sich mitwirkungsbereit und aufgeschlossen, offenbart aber blinde Flecken. Wie viel Arglosigkeit ist noch glaubhaft?

Mit einer aufgeschlossenen Mitarbeiterin punktet das Bundeskriminalamt BKA an diesem Sitzungstag zunächst beim Publikum und den Obleuten im Untersuchungsausschuss zum Attentat vom Breitscheidplatz. Die Kriminalhauptkommissarin Karin van Elkan überzeugt. Dermaßen aufgeschlossenes Auftreten haben schon einige Zeugen anderer Behörden vermissen lassen. Zeugin van Elkan verfügt nicht nur über Detailkenntnisse, sondern referiert ohne Notizen und völlig frei zu den zeitlichen Abläufen.

Ihr Gedächtnis funktioniert assoziativ und die Zusammenhänge, die sie zwischen Ermittlungsgruppen, Personen und Ereignissen schildert, sind nahezu lückenlos und wirken nicht auswendig gelernt. Sie arbeitet mit, statt zu blockieren.

Karin van Elkan (BKA)

Gefahrenabwehrvorgang Lacrima

Im Visier der BKA-Ermittler stand zunächst der nach Syrien ausgereiste Denis Cuspert, der über soziale Medien für den Dschihad warb. In dessen Umfeld tauchte dann der Tunesier Sabou Saidani auf, dessen Verbindung zu Bilel ben Ammar und dem späteren Attentäter dann später im Ermittlungsverfahren Eisbär durch das BKA überwacht wurde. Ein abgehörtes Telefongespräch am 24. Dezember 2015 förderte eine Aliasidentität des späteren Attentäters zu Tage. Ab dem 11. Januar 2016 war Anis Amri im Ermittlungsverfahren Eisbär eindeutig zugeordnet, galt aber lediglich als Kontaktperson von Bilel Ben Ammar. Doch so viele Namen, Orte und Zusammenhänge die Zeugin van Elkan an diesem Sitzungstag auch liefert: neue Erkenntnisse sind nicht dabei.

Offen bleiben die Fragen von Benjamin Strasser (FDP) nach den Details der Kooperation mit dem US-Inlandsdienste FBI – einer Hybridorganisation, die sowohl die Aufgabenbereiche der Verfassungsschutz-, als auch der Kriminalämter in sich vereint. Auch auf die Fragen von Martina Renner (Die Linke), wie mit den Metadaten aus dem Androidtelefon des späteren Attentäters umgegangen wurde, kann Zeugin van Elkan nichts beisteuern. Metadaten und Social-Media-Vernetzungen, die möglicherweise die Grundlage für den im Januar 2017 durchgeführten US-Luftangriff in Libyen waren, der als Vergeltungsschlag für das Attentat vom Breitscheidplatz gilt.

Publikum unter Beobachtung

Auf der Regierungsbank zeigt sich das BKA maximalst kooperationsbereit. Auffällig ist an diesem Tag aber auch das Social-Media-Monitoring, das die Regierungsbank in Echtzeit betreibt. Unklar bleibt, mit welchen Accounts die Beobachter agieren. Während Presse, Obleute und Mitarbeiter des Untersuchungsausschusses immer wieder auch anonymen Attacken ausgesetzt sind, bei denen an Motivation und Reputation gekratzt, sowie der Sachverstand in Frage gestellt wird, bleibt die Regierungsbank gleichermaßen anonym. Was bleibt, ist das ungute Gefühl, das notfalls interveniert wird, falls sich eine Zeugenaussage zu aufklärerisch entwickelt und die Öffentlichkeit zu viel erfährt.

Dünne Quellenlage

Kriminaldirektor Dr. Dominik Glorius pflegt den offenen Stil, der den Ausschusstag trotz aller zeitlichen Verzögerungen positiv verlaufen lässt. Glorius kann vor allem zum Geschehen nach der Tat als Leiter der besonderen Aufbauorganisation BAO City aussagen. Ihn ärgert die Berichterstattung des Focus-Magazins, das im Februar Behauptungen eines angeblichen Insiders veröffentlichte, nach denen es ein weiteres Video geben würde, das Bilel ben Ammar am Breitscheidplatz zeigt. „Wir wären dankbar gewesen für ein Video, das zeigt, wie ben Ammar eine schwere Körperverletzung begeht, dann hätten wir einen Straftatverdacht gehabt ihn festhalten können.“ Weder dem Ausschuss, noch den verantwortlichen Redakteuren Alexander Rackow und Josef Hufelschulte liegt das Video vor. Die dünne Quellenlage macht die Focus-Berichterstattung auch mehrere Wochen nach der Veröffentlichung nicht glaubwürdiger.

Dr. Dominik Glorius (BKA)

In der Kritik

Die Obleute konfrontieren den Zeugen Glorius schnell mit den Dingen, die die BAO City nicht ausermittelt hat. Nur zwei der drei DNA-Spuren an der Pistole des Attentäters sind eindeutig zugeordnet. Die Pistole des Attentäters stammt aus der selben Produktionscharge, wie die Tatwaffe des rechtsradikalen NSU-Trios. Martina Renner (Die Linke) macht deutlich, dass die Identitäre Bewegung in Frankreich bereits Waffen an Dschihadisten verkauft hat und auch deutsche Rechtsextreme aus dem bosnischen Kriegsgebiet Waffen nach Deutschland geschmuggelt haben. Ermittlungsansätze, die beim BKA offenbar nur nachrangig behandelt werden.

Das BKA hält weiter an der Einzeltäterthese fest. Glorius kann nicht auflösen, warum er davon ausgeht, der Attentäter hätte keine Absicht gehabt, das Attentat zu überleben. Martina Renner macht klar, dass der Attentäter sich entweder mit der Pistole hätte umbringen können oder den Tod in einer Konfrontation mit der Polizei hätte suchen können. Für Irene Mihalic und Konstantin von Notz (beide B90/Die Grünen) ist vor allem die erfolgreiche Flucht ein Indiz dafür, dass es dem Attentäter nicht um ein Selbstmordattentat ging.

Der Fragenkatalog zur Fluchtroute ist lang. Dem BKA gelang die Rekonstruktion der dreitägigen Flucht des Attentäters von Berlin über die Niederlande, Belgien und Frankreich nach Italien. Insgesamt 33 Stunden zwischen Berlin und Kleve, sowie 16,5 Stunden zwischen Brüssel und Lyon können bisher heute nicht nachvollzogen werden. Fast zwei Tage in einem Zeitraum, in dem auch der Auffenthaltsort von Bilel ben Ammar nicht ermittelt werden konnte. Für die Obleute liegt nahe, ben Ammar könnte die Flucht des Attentäters maßgeblich unterstützt haben.

Seltsam unambitioniert

Zeuge Glorius gerät zusehends unter Druck. Auch aus Kreisen der CDU/CSU fragen Klaus-Dieter Gröhler und Detlef Seif mit Nachdruck zu den Pannen und Zeitverzögerungen bei der Spurensicherung nach dem Anschlag, die dafür sorgten, dass die Fahndung nach dem Attentäter erst mit wesentlicher Verspätung eingeleitet wurde.

Konstantin von Notz fragt zum LKW und den Ereignissen, bevor der Fahrer Łukasz U. durch den Attentäter erschossen wurde. Łukasz U. hatte eine Software auf seinem Smartphone installiert, die seine Telefongespräche am Tag vor dem Attentat aufgezeichnet hatte. Daraus geht hervor, dass es am Vorabend, noch vor Erreichen des Ladeortes in Berlin, Eindringversuche in die Fahrerkabine des LKW gab, die Łukasz U. abwehren konnte. Glorius ist dazu nichts bekannt und er sieht auch keine weiteren Ermittlungsansätze.

Die wohl größte Ungereimtheit, die die Obleute in den Abendstunden hinterfragen, ist die Vernehmung von Bilel ben Ammar. Das BKA führte insgesamt drei Vernehmungen durch, die zusammengenommen nur ca. dreieinhalb Stunden dauerten. In der ersten Vernehmung machte Bilel ben Ammar Angaben, die die Ermittler zunächst als glaubhaft einordneten. Seine Nervosität erklärten sie arglos mit der ungewohnten Situation einer Vernehmung.

Als ben Ammar in der zweiten Vernehmung dann eingesteht, in der ersten Vernehmung gelogen zu haben und eine neue Geschichte erzählt, gelangen die Ermittler zu dem Schluss, ben Ammar sei als Zeuge unbrauchbar. Die Obleute im Ausschuss können diese Begründung nicht nachvollziehen. Email-Verkehr, der den Obleuten vorliegt legt nahe, dass zum Zeitpunkt der Vernehmung hauptsächlich die schnelle Abschiebung ben Ammars im Vordergrund stand und nicht die Frage nach einer Tatbeteiligung.

Der Ausschussvorsitzende Armin Schuster fragt nach dem Grund für das unerklärliche Verhalten des BKA. Schuster räumt ein, dass auch er zu den Politikern gehörte, die nach dem Attentat dafür plädiert haben, Deutschland solle mögliche Gefährder schnell abschieben. Tatverdächtige schloss diese Forderung nach Ansicht von Schuster jedoch nicht ein.

Abschiebung vor Aufklärung

Die Abschiebung von ben Ammar wurde nachweislich mit Hochdruck betrieben. Glorius streitet ab, dass es Druck aus Regierungskreisen gegeben habe. Doch noch bevor wesentliche Beweismittel, wie das Smartphone ausgewertet sind, wurde ben Ammar Anfang Februar 2017 abgeschoben.

Konstantin von Notz betont, dass man den Indizien für die Tatbeteiligung ohne Eile hätte nachgehen können. Ben Ammar wurden Straftaten zur Last gelegt, nach denen er zu mehreren Monaten Gefängnis hätte verurteilt werden können. Zeit, in der das BKA sorgfältig allen Indizien hätte nachgehen können. Glorius gibt sich weiterhin arglos. Die Fotos von zwei Sperrpollern am Breitscheidplatz vor der Tat hätten für die Amokfahrt des Attentäters keine weitere Bedeutung gehabt.

Unverständnis auch für das Handeln des BKA nach der Abschiebung. Eine Überwachung habe es nicht gegeben. Lediglich der Verbindungsbeamte habe mit den örtlichen Behörden gesprochen, sagt Glorius.

Nicht der letzte BKA-Zeuge

In den kommenden Sitzungen wird der Ausschuss weitere Mitarbeiter aus dem BKA befragen und nach einer Erklärung dafür suchen, warum die Abschiebung priorisiert und die Auswertung der Beweismittel hinten angestellt wurden. Glorius verneinte politische Einflussnahme und Druck. Ob der abgeschobene ben Ammar weiterhin Kontakte zur dschihadistischen Szene in Deutschland hat, lässt sich nicht feststellen. Sein Aufenthaltsort nach der Abschiebung ist nicht bekannt.

18. Sitzung vom 14.03.2019 – Tatort Krefeld: Der Anruf des Herrn Elka

Die Zeugenaussage eines Krefelder Kriminalkommissars fördert einen künftigen Zeugen zu Tage. Beifang an einem ereignisarmen Tag.

Zeuge Wolfgang D. wäre die Idealbesetzung, sollte die ARD irgendwann einmal einen Tatort in Krefeld drehen. Jargon, Auftreten und nicht zuletzt die schwarze Lederjacke suggerieren einen Ermittler, bei dem sich Kriminelle ordentlich Ärger einfangen können.

Im Fall des späteren Attentäters begann Wolfgang D. zunächst eine verdeckte Ermittlung und ging den Hinweisen des Heimbewohners Lokmann D. nach. Unter einem Vorwand lud er ihn in die Ausländerbehörde ein. Die Hinweise deuteten darauf hin, dass der spätere Breitscheidplatz-Attentäter nicht nur als Sozialbetrüger unterwegs war, sondern auch mit dem IS sympathisierte.

Wolfgang D., KHK Krefeld

Doch schon kurz nach dem Gespräch im Oktober 2015 meldete sich im November 2015 das LKA aus Nordrhein-Westfalen und pfiff Wolfgang D. zurück. Am Telefon äußerte Herr Elka, er sei aus der Ermittlungskommission Ventum. Man hätte die Zielperson, die Wolfgang D. untersuchte, ebenfalls im Blick, und seine Ermittlungen würden die der EK Ventum gefährden. „In jedem zweiten Tatort gibt es so einen Fall“, sagt der Ausschussvorsitzende Armin Schuster (CDU) und hakt nach: „In jedem zweiten Tatort macht der Kommissar dann aber weiter. Wie war das bei ihnen?“

Doch schon kurz nach dem Gespräch im Oktober 2015 meldete sich im November 2015 das LKA aus Nordrhein-Westfalen und pfiff Wolfgang D. zurück. Am Telefon äußerte Herr Elka, er sei aus der Ermittlungskommission Ventum. Man hätte die Zielperson, die Wolfgang D. untersuchte, ebenfalls im Blick, und seine Ermittlungen würden die der EK Ventum gefährden. „In jedem zweiten Tatort gibt es so einen Fall“, sagt der Ausschussvorsitzende Armin Schuster (CDU) und hakt nach: „In jedem zweiten Tatort macht der Kommissar dann aber weiter. Wie war das bei ihnen?“

Standard-Drehbuch

Auch Wolfgang D. ermittelte weiter. Nicht ganz so spektakulär, wie es die Drehbuchautoren für einen Tatort ersinnen würden. Doch sein Bauchgefühl sagte ihm, dass der Fall nochmal relevant werden würde. Eine Kopie der dünnen Akte blieb auf seinem Tisch und wurde gut zehn Monate später im August 2016 wieder zum Thema. Nach einer Razzia in einem Reisebüro in Duisburg wurde der spätere Attentäter als einer der Schüler des Hasspredigers Abu Walaa identifiziert. Wolfgang D. gab den Fall als Prüffall Islamismus an den zuständigen Bearbeiter ab. Für das Bauchgefühl des Ermittlers interessierte sich danach aber niemand mehr. Weder Wolfgang D. noch sein Kollege, Kriminalhauptkommissar K., wurden von der BAO City befragt, der Ermittlergruppe, die nach dem Anschlag im Dezember 2016 die Hinweise zum Attentäter zurückverfolgen sollte.

Im Blick der Behörden

Die Zahl der Behörden, unter deren Augen der spätere Attentäter weitestgehend ungehindert agieren konnte, wächst von Sitzung zu Sitzung. Bedauerlich nur, dass Zeugen mitunter nicht genau erläutern können, mit welchen Behörden sie in Kontakt waren. So beschreibt der Asylbetreuer Wilhelm Berg, fleißig weitergemeldet zu haben, was ihm ungewöhnlich vorkam. Schließlich hätte es sich um eine Weisung seiner Vorgesetzten gehandelt, die ihn schon im September 2015 auf eine Problematik mit dem späteren Attentäter hingewiesen und ihn dazu angehalten hätten zu beobachten, zu melden, aber nichts darüber hinaus zu unternehmen.

Wilhelm Berg, Flüchtlingsunterkunft Emmerich

Im späteren Kontakt mit Ermittlern reichte dem Zeugen Berg die grobe Einordnung „Staatsschutz“. Er fragte nicht näher nach, ob es sich um Verfassungsschutz, Polizei oder eine andere Organisation handelte. Vorgestellt hatten sich die ermittelnden Herren schließlich bei seinem Vorgesetzten. Für Berg reichte das.

Herr K., KHK Krefeld

Auch Kriminalhauptkommissar K. äußert Verständnis für Geheimhaltung. Seiner Ansicht nach ist diese unerlässlich. Er erlebte im Fall des Attentäters, dass interne Dokumente, wie zum Beispiel Personagramme des späteren Attentäters, sehr schnell an die Presse gelangt waren. Eines dieser Personagramme wurde wenige Tage vor dem Anschlag mit dem Hinweis „nachrichtendienstliche Beobachtung“ ergänzt. Von wem diese Ergänzung vorgenommen wurde, weiß K. jedoch nicht. Es ist auch kurz vom Bundesnachrichtendienst die Rede, aber eher auf einer unpräzisen Ebene, weil ein Polizeikollege eine Andeutung gemacht hätte, dessen Einschätzung eigentlich immer gut sei.

Abschirmung

So langwierig und redundant die Befassung mit manchen Zeugen im Untersuchungsausschuss mitunter ist, so sehr zementieren Aussagen wie die der Mitbewohner, Betreuer und ermittelnden Polizeibeamten, dass die Gefährlichkeit des späteren Attentäters nicht zu übersehen war.

Kopfschütteln und Unverständnis zeigen auch die Angehörigen der Opfer und die Überlebenden des Anschlags angesichts der Ermittlungstaktik, die von Landeskriminal- und Verfassungsschutzämtern an den Tag gelegt wurde: Gewähren lassen. Geheim halten. Nicht einschreiten.