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In dieser Folge sprechen wir über Kriminaloberkommissarin A.B. vom LKA 54, die an der Auswertung der TKÜ des späteren Attentäters mitwirkte, Polizeioberkommissar Volker Schotten von der Bundespolizei, der den späteren Attentäter an der Ausreise in die Schweiz hinderte sowie den Vertrauensperson-Führer 3, der die VP-01 führte, die im direkten Kontakt mit dem Attentäter stand.
Im Anschluss folgen die Statements der Abgeorneten Benjamin Strasser (FDP), Martina Renner (die Linke), Irene Mihalic (die Grünen), Fritz Felgentreu (SPD) und Volker Ullrich (CDU). Wiedereinmal geht es um neue Videos des Attentäters, die dem Ausschuss verspätet zur Verfügung gestellt wurden.
Die nächste Sitzung findet am 14.11. statt. Den Podcast dazu veröffentlichen wir dann am 15.11.2019.
Benny sagt:
Hallo!,
also nach dem vielfachen Aufruf eines Einzelnen, eine Frage.
Vorweg, ich bin erst ganz kurz beim Podcast dabei, 3-4 habe ich gehört und obwohl ich geübter Podcast Hörer bin, wäre meine Anregung, dass so ein, zwei Sätze zur Einordnung/Einführung am Anfang des Podcasts nicht schaden könnten. Besonders fällt mir das auf, da eine der Statement-Folgen #UA1BT begann
Davon abgesehen: Ich freue mich auf diesen Podcast, hat was von TrueCrime, es macht wirklich Spaß euch zuzuhören!
Nun zu meiner Frage: Zeugen wie Frau B., können die nicht vereidigt werden? Wer könnte das beantragen? – Auf der Metaebene geht es bei der Aussage von Frau B. ja um die Zusammenarbeit und die Kompetenz deutscher Strafverfolgung, nicht so sehr um ihr konkretes Handeln. Wie ist euer Eindruck, lässt sich die Zeugin da nicht an ihrem Berufsverständnis packen? Nun ja, vielleicht auch etwas naiv von mir.
Schönste Grüßé
9. November 2019 — 2:14
DanielLuecking sagt:
Hallo Benny,
die Statementfolgen habe ich erst vor Kurzem begonnen. Ob ich dabei bleibe, weiß ich nicht, denn das macht den Sitzungsbeginn, wo ich parallel zuhören und die Interviews online bringen muss doch sehr, sehr stressig.
Zum Stichwort „Vereidigung“:
Die Zeugen unterliegen der Wahrheitspflicht. Vereidigung ist möglich, aber juristisch unsinnig, wenn jemand mit „Ich kann mich nicht mehr erinnern…“ antwortet. Theoretisch sind auch Ordnungsgelder möglich – das ganze Repertoire, was sich an die Strafprozessordnung anlehnt. Das wird aber nur selten gezogen.
Bei der Berufsehre würde ich nicht all zu viel Hoffnung drauf setzen. Aber ja: Es gibt Zeugen – der LKA-Berlin-Kollege G.K. – denen merkt man deutlich die Kooperationsbereitschaft an. Dann gibt es Zeugen, wie Frau A.B. mit wenig Erinnerungsvermögen. Das ist sogar bis zur partiellen Amnesie steigerbar. In vergangenen Ausschüssen fragte ich mich schon, wie manch ein Zeuge es bei so wenig Gedächtnisvermögen in den Ausschuss schaffte. Auch immer mal wieder zu beobachten: Die Kategorie pöbelnder Totalverweigerer, wenn Zeugen deutlich zu erkennen geben, dass sie kein Interesse an bis fast sogar Verachtung für die Parlamentarische Kontrolle hegen.
9. November 2019 — 17:45