Podcast zum 1. Untersuchungsausschuss

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30. Sitzung am 07.11.2019 – Schwer verständlich

Eine Erinnerung lässt sich nicht erzwingen und wer sich nicht erinnert, kann dafür kaum zur Verantwortung gezogen werden. Doch ist das glaubwürdig?

Kriminaloberkommissarin A. B. war beim LKA Berlin tätig. Polizisten sind immer wieder die ersten und wichtigsten Zeugen, wenn es darum geht, dass Strafverfahren auch zu einer Verurteilung des Täters führen. Die Grundlage dafür: Die rechtssichere Herstellung einer Kausal- und Faktenkette. Kriminelles Verhalten muss erkannt werden, die Beweise dafür gesammelt und dokumentiert sein und Monate bis Jahre danach einem Gericht zur Verfügung stehen.

An dem Novembernachmittag, nicht einmal drei Jahre nach dem Anschlag vom Breitscheidplatz, ist die Erinnerung der 38-jährigen Zeugin A.B. an vielen Stellen verblasst. Ihr fehlte es an Überblick, gibt sie zu Protokoll. Letztlich sei es auch die Aufgabe der Vorgesetzten gewesen, diesen Überblick zu haben. Dennoch wurde sie nach dem Anschlag dazu abgestellt, den Informationsfluss des LKA an andere Behörden zu steuern und war in der BAO City tätig.

Kriminaloberkommissarin A.B. vom LKA 54

Erinnerungslücke

Zuletzt will Zeugin A.B. Anfang November 2016 mit dem Fall des späteren Attentäters zu tun gehabt haben. Das steht im Widerspruch zu einer Datenbankabfrage, die sie am 19.12.2016 vornahm. An diesem Tag kehrte sie aus einem dreiwöchigen Urlaub zurück, arbeitete E-Mails ab und suchte in der POLIKS-Datenbank nach dem späteren Attentäter, der nur wenige Stunden darauf den Anschlag am Breitscheidplatz begang.

Konstantin von Notz (Grüne) zweifelt an der Glaubwürdigkeit der Zeugin, die in wenigen Minuten widersprüchliche Aussagen liefert: „Haben Sie da kein Störgefühl?“. Mehr noch: Zeugin A.B. kann sich nicht mehr erinnern, was der Anlass der Datenbankabfrage war. „Spätestens am nächsten Tag müsste ihr doch dieser Zufall selbst aufgefallen und auch in Erinnerung geblieben sein,“ sagt von Notz.

Die widersprüchlichen Erinnerungslücken nehmen überhand. Obwohl sie die einzige Polizistin ist, die sich mit den Anrufen befasste, die der spätere Attentäter in italienischer Sprache führte, ist nicht mehr nachvollziehbar, mit wem der Attentäter telefonierte. Aufzeichnungen dazu hat die Zeugin offenbar nicht. Keine Gesprächsnotizen und keinerlei Erinnerung.

Kuriose E-Mailpostfächer

Als es in den beiden Monaten nach dem Anschlag darum geht, Beweise zu sichern und Hinweise entgegen zu nehmen, soll es die Technik sein, die der Dokumentation Grenzen setzte. Täglich habe sie ihr E-Mail-Postfach löschen müssen, beteuert die Zeugin.

Während einerseits terrabyteweise Videomaterial an Hinweisen aus der Bevölkerung entgegengenommen wurden, hatte das Postfach von Zeugin A.B. die Kapazitätsgrenzen zu schnell erreicht. Pech für die Aufklärungsinteressen des Ausschusses. Die Obfrau der Grünen und Polizistin Irene Mihalic ist fassungslos über derartige Arbeitsbedingungen.

Methodenkompetenz

Ihr Wissen über die gesammelten Erkenntnisse strukturiert darzustellen, gelingt der Zeugin auch auf Einladung von Mahmut Özdemir (SPD) nicht. Welche Kontakte in welche Kreise hatte der Attentäter? Das muss in den Bereich des Überblicks fallen, den die Zeugin nie gehabt haben will.

Anlässlich eines Aktenvorhaltes zu Videoauswertungen, die an der Perleberger Straße durchgeführt wurde, überfliegt die Zeugin das Dokument und gibt bereits in den ersten Sekunden zu erkennen, vom Inhalt nichts zu wissen. Sie erinnert wenig, aber dann doch sehr schnell, was sie nicht weiß.

Anzeichen für rechtsradikale Hintergründe bei Kollegen, die durch den Austausch von Nazi-SMS aufgefallen sind, habe es nicht gegeben. „Man sieht den Menschen nur vor den Kopf,“ sagt die Zeugin. Vom Fall eines ihrer Kollegen, der in Drogen- und Rotlichtgeschäfte verwickelt war, will sie ebenfalls noch nichts mitbekommen haben.

Die Aussage der Zeugin A.B. lässt Zweifel aufkommen, wie mit deutlich als nachlässig dokumentierten Ermittlungserkenntnissen strafrechtliche Verfahren geführt werden sollen.

Zubrot oder Hauptberuf

Ein Spitzel des LKA-NRW – im neutralen Ermittlersprech als Vertrauensperson VP-01 bezeichnet – ist auch in dieser Sitzung ein Thema. Schon nach dem ersten Treffen erkannte die VP-01 die Gefährlichkeit des späteren Attentäters und lieferte als Erkenntnis aus einer Autofahrt, bereits einen Beleg für eine konkrete Anschlagabsicht des späteren Attentäters.

Seine Vertrauenspersonenführer (VPF-2 und VPF-3) teilen die Einschätzung und vertrauen dem langjährig tätigen Spitzel. Martina Renner (Linke) hinterfragt, wie Behörden mit Spitzeln und Informanten verfahren. Klar ist – das legen die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) fest – dass die Spitzeltätigkeit nicht der Haupterwerb sein darf.

VPF-03

Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Ein Informant soll kein zu starkes Eigeninteresse entwickeln und zum Gelderwerb möglicherweise dann noch Informationen erfinden oder gar ausgeforschte Menschen zu melderelevanten Verhaltensweisen anstacheln.

Wo VPF-02 in der vergangenen Sitzung vor vierzehn Tagen noch strauchelte, ist VPF-03 besser vorbereitet. Er macht deutlich, dass ein Haupterwerb bei der VP-01 nicht gegeben gewesen sei. Die Phase, in der Informationsgewinnung zum Haupterwerb geeignet gewesen sei, sei nicht länger als sechs Monate, maximal ein Dreivierteljahr lang gewesen.

Videos, Videos, Videos

Die Herkunft der Videos, die der spätere Attentäter im November 2016 vom Breitscheidplatz machte und in denen er auch seine Entschlossenheit zu einem Anschlag bekräftigte, dürfte unbekannt bleiben. Geheimdienste sichern sich diese wechselseitige Diskretion zu und Regierungen tragen dies mit.

Rund zwei Stunden Beratungssitzung an diesem Tag mit Vorladung einer BND-Vertreterin fanden hinter verschlossenen Türen statt. Die Frage, ob ausländische Dienst bereits vor der Tat von den Plänen des Attentäters wussten, aber erst 10 Tage nach der Tat diese Videos deutschen Geheimdiensten verfügbar machten, scheint eine willkommene Ablenkung zu sein.

Eigentlich müsste sich der Ausschuss mit der Ermittlerarbeit von Verfassungsschutzämtern und der Informationslage beim Bundesnachrichtendienst sowie der Bundesregierung in den 14 Monaten vor dem Anschlag befassen.

„Wir haben heute erlebt, dass Behörden sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben, das Abläufe nicht klar sind und die Bundesregierung nicht auf unsere Fragen vorbereitet war, die eigentlich seit letzter Woche klar sind,“ kritisiert Benjamin Strasser (FDP). „Wir haben erlebt, das im Bundesamt für Verfassungsschutz offensichtlich nicht protokolliert worden ist, von wem überhaupt das Video entgegen genommen worden ist.“

Auch Irene Mihalic glaubt den Ausführungen der Bundesbehörden nicht: „Man hat hier offensichtlich ein Konstrukt gefunden, dass man es selber angeblich nicht mehr nachvollziehen kann, weil Eingangsstempel fehlen und Übertragungswege nicht nachvollziehbar sind. Es erscheint mir herbei konstruiert. “

Fragen bleiben

Zu klären ist, ob die Videos bereits vor dem Anschlag bei ausländischen Partnerdiensten vorlagen, welcher deutsche Dienst zu welchem Zeitpunkt die Videos bekam und warum diese Videos nicht in der offiziellen Chronologie gelistet sind, die zum Anschlag erstellt wurde. Die Aussichten auf Antworten: Eher dünn.

Polizeioberkommissar Volker Schotten


Dünn war auch die Aussage des Polizeioberkommissars der Bundespolizei Volker Schotten. Sein Bezug zum Ausschuss: Gemeinsam mit einem Kollegen nahm er den späteren Attentäter bei einem Ausreiseversuch in die Schweiz in Friedrichshafen fest.

29. Sitzung am 24.10.2019 – Lukrative Spitzeldienste

Zu später Stunde nutzt Martina Renner die Gelegenheit, einen V-Mann-Führer eindringlich zu befragen und zeigt Probleme beim V-Mann-Wesen auf.

Was ein Spitzel für Polizei und Verfassungsschutz so verdiene, weiß Martina Renner (Linke) eigentlich bereits aus ihrer Erfahrung rund um die NSU-Ausschüsse. „Also bei zwölf Treffen jeweils rund 200 Euro steuerfrei abgreifen?“ rechnet Renner vor. Zeuge VPF-2 ist Vertrauenspersonenführer bei der Polizei NRW und darf auf diese Fragen nach der nachrichtendienstlichen Methodik nicht antworten.

Die Reaktionen im Saal auf diese und andere Fragen sprechen Bände. David Diehl vom Bundeskanzleramt verkrampft sichtlich in seinem Stuhl, blickt angespannt herüber zu den Vertretern des Landes NRW, wenn diese eigentlich intervenieren müssten. Auf Seiten der Regierungsparteien ist es Volker Ullrich (CSU), der sich hörbar über die Fragen von Martina Renner echauffiert. Auch aus Reihen der SPD gibt es störendes, deutlich wahrnehmbares Gemurmel.

Martina Renner lässt sich nicht verunsichern. Wenn sich Herr Ullrich mal so intensiv mit dem Thema V-Mann-Wesen befasst hätte, wie sie das seit Jahren tue, dann wäre ihm klar, dass es keine haltlosen Spekulationen seien, mit denen sie an diesem Abend aneckt, gibt Renner zu Protokoll.

Ungeschwärztes

Martina Renner führt aus, was sich aus den Akten des OLG Celle zum Abu Walaa-Prozess schließen lässt. Akten, die offenbar nur wenig geschwärzte Anteile enthielten und offen legen, dass mindestens vier Vertrauenspersonen der Behörden in der Szene eingesetzt waren. Die zwölf Treffen der VP-01, an denen Informationen geliefert wurden, summieren sich nach Renners Erfahrungen auf 2400 Euro. Steuerfrei. Renner konfrontiert weiter.

Der Adressat ist dabei weniger die VPF-2, als die anwesenden Vertreter aus Regierungsbehörden. Sie stellt die Frage, wie bei einer derartigen Einnahmehöhen die Tätigkeit der Vertrauenspersonen noch in Einklang mit Vorschriften zu bringen ist, über die nur so viel bekannt ist, dass die Einnahmen nicht zum Haupterwerb der Spitzel werden dürfen.

Renner fragt, wie es sein kann, dass mit Geldern der Behörden eine Art Tarnfirma aufgebaut wurde, in der die Vertrauenspersonen beschäftigt waren. Antworten erhält sie nicht, aber die Fragestellungen verdeutlichen die Probleme, die das Spitzelwesen aufwerfen.

„All das sind Erfahrungswerte aus den letzten Jahren,“ macht Martina Renner deutlich. „Wenn es um V-Leute geht, gibt es immer wieder Anzeichen dafür, dass der angebotene Spitzellohn eine Nachfrage schafft. Das wirkt sich natürlich auf die Qualität der Informationen aus. Die dauerhafte Alimentierung ist prinzipiell untersagt. Wenn aber eine Quelle im Umfang liefert, wie die VP-01 und über zehn Jahre für die Behörden aktiv ist, dann muss das hinterfragt werden.“

Stelldichein der Vertrauenspersonen

Insgesamt vier Vertrauenspersonen hatten nach den Unterlagen des OLG Celle im Umfeld des späteren Attentäters zu tun. Lediglich jedoch die VP-01 lieferte Informationen. Für den V-Mann-Führer VPF-2 war das keine Auffälligkeit. Schließlich sei die VP-01 aufgrund der speziellen persönlichen Fähigkeiten zum Einsatz gebracht worden. Ursprünglich habe man mit VP-01 nur im Bereich der organisierten Kriminalität zusammengearbeitet.

Ein weiterer Verdacht steht an diesem Abend im Raum. Gab es eine Beteiligung eines Geheimdienstes – z.B. des Verfassungsschutzes – beim Einsatz der VP-01. Für den Vertrauenspersonenführer VPF-2 ist das undenkbar. VPF-2: Der Terminus drückt aus, dass eine Vertrauensperson immer mit mehreren Vertrauenspersonenführern zusammenarbeitet. Im Fall der VP-01 waren insgesamt 3 Vertrauenspersonenführer im Einsatz. Urlaubs- und krankheitsbedingt wechselte man sich ab. Für sein Kollegen legt VPF-2 seine Hand ins Feuer, das ein Kooperation mit Geheimdiensten nicht stattgefunden habe.

Ebenfalls habe es keine Doppelung des Mobiltelefons gegeben, dass die VP-01 zusammen mit dem späteren Attentäter beschafft hatte.

Entschlossen zur Tat

Schon Ende 2015, als der spätere Attentäter in dschihadistischen Kreisen in Deutschland auftauchte, fiel er der VP-01 ins Auge. Zunächst habe es eine Sprachbarriere gegeben, da die VP-01 nicht arabisch spräche, führt der VPF-2 aus. Die Absicht einen Anschlag zu begehen und die Radikalität im Auftreten seien aber sofort Anzeichen gewesen, dass man es mit einem relevanten Gefährder zu tun habe. Die VP-01 baute den Kontakt zum späteren Attentäter schnell aus.

Fahrten mit dem Auto von NRW zum Besuch von Abu Walaa in Hildesheim und die Unterstützung beim Kauf eines Mobiltelefons sind dokumentiert. Spätestens aber wenn es um Dienste als Sprachmittler bei Behördengängen geht, wird die Rolle der VP-01 deutlich fragwürdig, denn das Engagement führte dazu, dass der spätere Attentäter zusätzliches Geld erhielt.

Auch muss es mehrere Straftaten gegeben haben, die die VP-01 begangen hat. Genaue Angaben dazu sind in öffentlicher Sitzung nicht möglich, denn sie würden die Enttarnung der VP-01 ermöglichen.

So ungeklärt, die die Frage nach der Henne und dem Ei bleibt auch die Frage, ob die VP-01 die Radikalisierung des Attentäters beobachtete oder beförderte. Der spätere Attentäter war zunehmend eingebettet in ein Umfeld dem er vertrauen konnte und vertrauen sollte. Ein Umfeld, das Straftaten begehen konnte, jedoch keine nennenswerten Strafen dafür erfuhr und stets mit Geld- und Transportmitteln ausgestattet war.

LKA Berlin


Der Ausschuss befragte an diesem Tag auch den Ermittler des LKA Berlin Kriminaloberkommissar G.K. zu seinen Wahrnehmungen entlang des Falles. G.K. war 2015 mit erstmals mit dem Fall des späteren Attentäters befasst und erkannte sogleich die Brisanz. Damals 25 Jahre alt, sollte G.K. erstmals einen Fall eigenverantwortlich bearbeiten und die Ermittlungen leiten. Dies lehnte G.K. jedoch ab und bat darum, nicht hauptverantwortlich zu sein. Seine Aussage verläuft kooperativ, aufgeschlossen und bemüht, die Fragen der Obleute bestmöglich zu beantworten.

Ähnlich gewissenhaft führte G.K. die Vernehmung von Bilel ben Ammar durch, als sich dieser im Februar 2016 für einen Handydiebstahl verantworten musste. Rund 23 Seiten Vernehmungsprotokoll entstanden laut Irene Mihalic (Grüne) geradezu vorbildlich: „Langsam komme ich zu dem Schluss, dass er die Leitung besser übernommen hätte. Denn so aufgeräumt und motiviert wie er waren seine Kollegen offenbar nicht“, twittert Mihalic.

Immer wieder Rechtsradikale

Irene Mihalic ist verwundert, wie das LKA Berlin beim durch ben Ammar gestohlenen Handy zwar eine Auswertung vorgenommen hat, jedoch nach der Auswertung nicht weitere Ermittlungsansätze verfolgte. Auf dem Handy fanden sich Bezüge zur rechtsradikalen Szene. Nachrichten, die mit „Sieg heilchen“ unterschrieben waren, sowie Bilder der Reichskriegsflagge zogen aber keine erkennbaren Ermittlungen nach sich.

Immer häufiger entwickeln sich rund um das Breitscheidplatzattentat Schnittmengen zwischen Rechtsradikalismus und Dschihadismus. Die augenfälligsten bereits am Tatabend, als der Straftäter, Rechtspopulist und Pegidainitiatior Lutz Bachmann von einem tunesischen Moslem erfahren haben wollte, seinen Tweet dazu aber recht bald wieder löschte. Auffällig ist auch, dass die Tatwaffe, mit der der Attentäter den LKW-Fahrer erschoss aus derselben Charge stammt, wie eine Waffe des NSU-Trios.

Auch Bezüge zu den Attentätern in Paris wurden durch die Protokolle aufgezeigt, mit denen die Obleute arbeiten konnten. Bekannt ist, dass in Frankreich ein Mitglied der Identitären Bewegung Waffen an Dschihadisten verkauft hat, die 2015 bei einem Anschlag verwendet wurden.

Team Demokratische Opposition

Die Fragen der Regierungsparteien sind beim Zeugen VPF-2 deutlich früher zu Ende, als das beim Berliner LKA-Zeugen der Fall gewesen ist. Konstantin von Notz (Grüne) wundert sich, wie es sein kann, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz ein Behördenzeugnis ausstellte, aber die relevanten Vertrauenspersonenführer dazu weder befragte, noch beteiligte. Der Ausschussvorsitzende Klaus-Dieter Gröhler greift harsch ein, mokkiert das Redezeitende und lässt das Fragerecht zur FDP wechseln. Nahtlos setzt Benjamin Strasser (FDP) fort und verhindert so, dass der aufgebaute Druck verpuffen kann.

Strasser will auch wissen, warum man im LKA NRW den späteren Attentäter eindeutig als Gefährder erkannte, das Bundeskriminalamt jedoch in Person des Kriminalhauptkommissars Rehkopf „erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit“ der Quelleninformationen hegte. VPF-2 führt das darauf zurück, dass Aktenstudium allein nicht ausreichend sei, um die Qualität der Quelleninformationen zu bewerten.

Der Vollständigkeit halber

Mit dem Zeugen Kriminalhauptkommissar K. aus dem LKA NRW befasst sich der Ausschuss nur rund sechzig Minuten. K. war im Rahmen der Wochenendbereitschaft im Einsatz, als sich der spätere Attentäter Ende Juli 2016 von Berlin auf den Weg zur deutsch-schweizerischen Grenze auf machte, um das Land zu verlassen. Da zu diesem Zeitpunkt die Bearbeitung des Falles zwischen LKA Berlin und LKA NRW wechselte, wurde aus Berlin die Telefonüberwachung des späteren Attentäters gesteuert.

Dort entschied sich dann auch ein Oberstaatsanwalt für zwei Szenarien. Eine Ausreise in das europäische Ausland könne problemlos erfolgen. Eine Ausreise in Richtung Türkei indes, bei der eine Weiterreise nach Syrien nahe gelegen hat, hätte verhindert werden sollen. Die Überwachungsprotokolle legen nahe, dass der spätere Attentäter nach Tunesien zurückkehren wollte.

Als er in Friedrichshafen aufgegriffen wurde, führte er zwei Sätze an italienischem Passpapiere mit sich. Der Gewahrsam dauerte jedoch nur kurz an. Zum Erstaunen der NRW-Beamten und des späteren Attentäters, der geradezu enthusiastisch die Polizeidienststelle verlassen habe.