Podcast zum 1. Untersuchungsausschuss

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33. Sitzung am 19.12.2019 – Unangenehm

Behördenversagen trifft auf den Wunsch nach Beschaulichkeit. Während die Opposition kritisch Bilanz zieht, vermeiden die Regierungsparteien Kritik

Zur Halbzeit der Legislaturperiode zog die Bundesregierung im November 2019 mit großem Bahnhof eine Zwischenbilianz des Regierungshandelns. Um den Untersuchungsausschuss zum Breitscheidplatz-Attentat indes, blieb es still. Die Oppositionsparteien FDP, Bündnis90/Die Grünen und die Linke durchbrachen diese Stille und setzten rechtzeitig vor dem Jahrestag am Mittwoch eine einstündige Zwischenbilanz an, an der sich die Parteien der großen Koalition jedoch nicht beteiligten.

Der Ausschussvorsitzende Klaus-Dieter Gröhler (CDU) hält das für zu früh, wie er in einem Interview im ZDF Morgenmagazin vorab rechtfertigt. Man sei mitten in der Arbeit. Ein Zwischenergebnis sei derzeit nicht angebracht, „weil man sich durch so ein Zwischenergebnis möglicherweise auch bestimmte Fragestellungen verschüttet.“

Eine Kritik, dass der Untersuchungsausschuss weiterhin auf Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wartet, die längst vorliegen müssten, kommt Klaus-Dieter Gröhler nicht über die Lippen.

Timing

Pflichtschuldig meldet sich Fritz Felgentreu dann am Jahrestag des Attentats mit einer Pressemeldung zu Wort, als das Thema in den Redaktionen entweder schon produziert ist oder nur noch auf die aktuellen Bilder aus der Gedenkveranstaltung des Abends warten muss.

„Wir konnten entgegen früherer Verlautbarungen weitere Belege sammeln, dass Amri kein klassischer Einzeltäter und auch kein ‚reiner Polizeifall‘ war. Amri war in länderübergreifende islamistische Netzwerke eingebunden. Unsere Nachrichtendienste hatten Erkenntnisse über ihn“, formuliert Fritz Felgentreu, was in der Pressekonferenz von FDP, B90/Grüne und Linken deutlich als Versagen der Bundesbehörden dargestellt wurde.

Eine proaktive und zeitgerechte Pressearbeit – abseits von den obligatorischen Bekundungen von Anteilnahme zum Jahrestag – vermieden die Regierungspateien.

Versagen auf Bundesebene

Am Jahrestag des Anschlags ist es Polizeioberrat Youssef El-Saghir vom Landeskriminalamt Berlin, der zum Behördenversagen aussagen muss. Die Fragestellungen der Obleute kreisen vor allem um eine Personenenüberprüfung des späteren Attentäters am 18. Februar 2016. Zunächst rechtfertigt sich El-Saghir, das LKA Berlin habe zu spät davon erfahren, dass man den späteren Attentäter observieren, aber nicht direkt ansprechen solle. Eine explizite Order habe es erst knapp eine Stunde nach dem Zeitpunkt gegeben, als Berliner Polizeikräfte den späteren Attentäter am Zentralen Omnibusbahnhof ZOB bereits kontrolliert und sein Handy beschlagnahmt hatten.

Es ist das penibel geführte Einsatztagebuch des NRW-Beamten KHK M., aus dem die Obleute nun aber belegen konnten, dass die Information über die Gefährlichkeit des späteren Attentäters, sowie dessen Berlinpläne bereits am Vortag in der Sitzung des gemeinsamen Terrorabwehrzentrums GTAZ ein Thema waren. In einer Infoboard-Runde wurde darüber gesprochen, dass Observation, aber kein Zugriff erfolgen sollte.

El-Saghir entschuldigt den Zugriff nicht zuletzt auch damit, man habe nicht rechtzeitig Observationsteams bereitstellen können. Die mangelhafte und zu späte Weitergabe der Information durch den Beamten C. und den zuständigen Infoboard-Bearbeiter, kann er nicht erklären.

Klare Worte

„Der Tag am ZOB hat viel mehr Bedeutung bekommen, als der eigentlich verdient“, rechtfertigte El-Saghir noch zu einem frühen Zeitpunkt seiner Aussage. „Ich war durchgängig der Ansicht, dass der Willen einen Anschlag zu begehen keine Konstante darstellte“, erklärt er das abnehmende Interesse am späteren Attentäter im Laufe des Jahres 2016.

Im Mittlerweile dritten Untersuchungsausschuss fallen aber auch Worte, die immerhin nicht mehr zum Ziel haben, Fehler zu vertuschen: „Die Liste an Versäumnissen, wenn Sie die vorlesen würden, würde den heutigen Tag sprengen“, räumt El-Saghir schuldbewußt ein.

Trotzdem bleibt die Häufung von Fehleinschätzungen unerklärlich. Aus der Telefonüberwachung des späteren Attentäters geht hervor, dass sich dieser nach dem Zugriff am ZOB der polizeilichen Überwachung bewusst war. Als am 18. Februar 2016 das LKA NRW noch versuchte, genaueres zur Reiseroute des späteren Attentäters in Erfahrung zu bringen, musste die VP 01 ein Telefongespräch führen. Der wenig später erfolgende Polizeizugriff enttarnt die VP-01, die danach nicht mehr einsetzbar ist. „Das LKA hat auf mich gewartet in Berlin“, ist in den Protokollen der Telefonüberwachung zu finden. Der spätere Attentäter wechselte daraufhin seine Telefone und informiert seine Kontakte.

„Die Idee eine eigene VP ins Rennen zu bringen, die stand nicht zur Debatte, weil mehr als die VP-01 hätte niemand zu Tage bringen können“, gibt El-Saghir zu Protokoll. „Im Nachhinein betrachtet, wäre es eine sinnvolle Maßnahme gewesen.“

Youssef El-Saghir (Polizeioberrat | LKA Berlin)

Bundesverantwortung

So bereitwillig der Polizeioberrat El-Saghir die Versäumnisse einräumt, so deutlicher macht er, dass spätestens nach der Polizeiaktion vom 18. Feburar 2016 hätte klar sein müssen, dass der Fall späteren Attentäters zwischen den Länderpolizeien nicht effektiv gehandhabt werden kann. Die deutsche Quelle VP-01 war verbrannt. Der Nachrichtenmittler Anis Amri, der wohl am nächsten am IS-Statthalter Abu Walaa dran war, tauchte zumindest digital ab und änderte sein Verhalten, wie es das IS-Handbuch rät.

Verantwortung und AufklärungEl-Saghir bittet nach dem Ende der Sitzung eines der Opfer des Anschlags um Verzeihung. Auch der Behördenleiter zeigte sich vor dem Untersuchungsausschuss reumütig.
Zwei weitere Kollegen des LKA Berlin verweigern die Aussagen vor dem Untersuchungsauschuss, um sich nicht zu belasten. Sie fürchten die erneute Aufnahme von Ermittlungen wegen mutmaßlicher Aktenmanipulationen. Eine Woche zuvor sah mit dem Zeugen Philipp Klein ein Beamter des Bundeskriminalamtes keine Veranlassung für eine Ermittlungsgruppe auf Bundesebene. Die Bereitschaft sich zu einer Mitverantwortung zu bekennen variiert stark. Das fangen auch die Solidaritätsbekundungen aus Regierungsparteienkreisen anlässlich des dritten Jahrestages nicht auf.

30. Sitzung am 07.11.2019 – Schwer verständlich

Eine Erinnerung lässt sich nicht erzwingen und wer sich nicht erinnert, kann dafür kaum zur Verantwortung gezogen werden. Doch ist das glaubwürdig?

Kriminaloberkommissarin A. B. war beim LKA Berlin tätig. Polizisten sind immer wieder die ersten und wichtigsten Zeugen, wenn es darum geht, dass Strafverfahren auch zu einer Verurteilung des Täters führen. Die Grundlage dafür: Die rechtssichere Herstellung einer Kausal- und Faktenkette. Kriminelles Verhalten muss erkannt werden, die Beweise dafür gesammelt und dokumentiert sein und Monate bis Jahre danach einem Gericht zur Verfügung stehen.

An dem Novembernachmittag, nicht einmal drei Jahre nach dem Anschlag vom Breitscheidplatz, ist die Erinnerung der 38-jährigen Zeugin A.B. an vielen Stellen verblasst. Ihr fehlte es an Überblick, gibt sie zu Protokoll. Letztlich sei es auch die Aufgabe der Vorgesetzten gewesen, diesen Überblick zu haben. Dennoch wurde sie nach dem Anschlag dazu abgestellt, den Informationsfluss des LKA an andere Behörden zu steuern und war in der BAO City tätig.

Kriminaloberkommissarin A.B. vom LKA 54

Erinnerungslücke

Zuletzt will Zeugin A.B. Anfang November 2016 mit dem Fall des späteren Attentäters zu tun gehabt haben. Das steht im Widerspruch zu einer Datenbankabfrage, die sie am 19.12.2016 vornahm. An diesem Tag kehrte sie aus einem dreiwöchigen Urlaub zurück, arbeitete E-Mails ab und suchte in der POLIKS-Datenbank nach dem späteren Attentäter, der nur wenige Stunden darauf den Anschlag am Breitscheidplatz begang.

Konstantin von Notz (Grüne) zweifelt an der Glaubwürdigkeit der Zeugin, die in wenigen Minuten widersprüchliche Aussagen liefert: „Haben Sie da kein Störgefühl?“. Mehr noch: Zeugin A.B. kann sich nicht mehr erinnern, was der Anlass der Datenbankabfrage war. „Spätestens am nächsten Tag müsste ihr doch dieser Zufall selbst aufgefallen und auch in Erinnerung geblieben sein,“ sagt von Notz.

Die widersprüchlichen Erinnerungslücken nehmen überhand. Obwohl sie die einzige Polizistin ist, die sich mit den Anrufen befasste, die der spätere Attentäter in italienischer Sprache führte, ist nicht mehr nachvollziehbar, mit wem der Attentäter telefonierte. Aufzeichnungen dazu hat die Zeugin offenbar nicht. Keine Gesprächsnotizen und keinerlei Erinnerung.

Kuriose E-Mailpostfächer

Als es in den beiden Monaten nach dem Anschlag darum geht, Beweise zu sichern und Hinweise entgegen zu nehmen, soll es die Technik sein, die der Dokumentation Grenzen setzte. Täglich habe sie ihr E-Mail-Postfach löschen müssen, beteuert die Zeugin.

Während einerseits terrabyteweise Videomaterial an Hinweisen aus der Bevölkerung entgegengenommen wurden, hatte das Postfach von Zeugin A.B. die Kapazitätsgrenzen zu schnell erreicht. Pech für die Aufklärungsinteressen des Ausschusses. Die Obfrau der Grünen und Polizistin Irene Mihalic ist fassungslos über derartige Arbeitsbedingungen.

Methodenkompetenz

Ihr Wissen über die gesammelten Erkenntnisse strukturiert darzustellen, gelingt der Zeugin auch auf Einladung von Mahmut Özdemir (SPD) nicht. Welche Kontakte in welche Kreise hatte der Attentäter? Das muss in den Bereich des Überblicks fallen, den die Zeugin nie gehabt haben will.

Anlässlich eines Aktenvorhaltes zu Videoauswertungen, die an der Perleberger Straße durchgeführt wurde, überfliegt die Zeugin das Dokument und gibt bereits in den ersten Sekunden zu erkennen, vom Inhalt nichts zu wissen. Sie erinnert wenig, aber dann doch sehr schnell, was sie nicht weiß.

Anzeichen für rechtsradikale Hintergründe bei Kollegen, die durch den Austausch von Nazi-SMS aufgefallen sind, habe es nicht gegeben. „Man sieht den Menschen nur vor den Kopf,“ sagt die Zeugin. Vom Fall eines ihrer Kollegen, der in Drogen- und Rotlichtgeschäfte verwickelt war, will sie ebenfalls noch nichts mitbekommen haben.

Die Aussage der Zeugin A.B. lässt Zweifel aufkommen, wie mit deutlich als nachlässig dokumentierten Ermittlungserkenntnissen strafrechtliche Verfahren geführt werden sollen.

Zubrot oder Hauptberuf

Ein Spitzel des LKA-NRW – im neutralen Ermittlersprech als Vertrauensperson VP-01 bezeichnet – ist auch in dieser Sitzung ein Thema. Schon nach dem ersten Treffen erkannte die VP-01 die Gefährlichkeit des späteren Attentäters und lieferte als Erkenntnis aus einer Autofahrt, bereits einen Beleg für eine konkrete Anschlagabsicht des späteren Attentäters.

Seine Vertrauenspersonenführer (VPF-2 und VPF-3) teilen die Einschätzung und vertrauen dem langjährig tätigen Spitzel. Martina Renner (Linke) hinterfragt, wie Behörden mit Spitzeln und Informanten verfahren. Klar ist – das legen die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) fest – dass die Spitzeltätigkeit nicht der Haupterwerb sein darf.

VPF-03

Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Ein Informant soll kein zu starkes Eigeninteresse entwickeln und zum Gelderwerb möglicherweise dann noch Informationen erfinden oder gar ausgeforschte Menschen zu melderelevanten Verhaltensweisen anstacheln.

Wo VPF-02 in der vergangenen Sitzung vor vierzehn Tagen noch strauchelte, ist VPF-03 besser vorbereitet. Er macht deutlich, dass ein Haupterwerb bei der VP-01 nicht gegeben gewesen sei. Die Phase, in der Informationsgewinnung zum Haupterwerb geeignet gewesen sei, sei nicht länger als sechs Monate, maximal ein Dreivierteljahr lang gewesen.

Videos, Videos, Videos

Die Herkunft der Videos, die der spätere Attentäter im November 2016 vom Breitscheidplatz machte und in denen er auch seine Entschlossenheit zu einem Anschlag bekräftigte, dürfte unbekannt bleiben. Geheimdienste sichern sich diese wechselseitige Diskretion zu und Regierungen tragen dies mit.

Rund zwei Stunden Beratungssitzung an diesem Tag mit Vorladung einer BND-Vertreterin fanden hinter verschlossenen Türen statt. Die Frage, ob ausländische Dienst bereits vor der Tat von den Plänen des Attentäters wussten, aber erst 10 Tage nach der Tat diese Videos deutschen Geheimdiensten verfügbar machten, scheint eine willkommene Ablenkung zu sein.

Eigentlich müsste sich der Ausschuss mit der Ermittlerarbeit von Verfassungsschutzämtern und der Informationslage beim Bundesnachrichtendienst sowie der Bundesregierung in den 14 Monaten vor dem Anschlag befassen.

„Wir haben heute erlebt, dass Behörden sich gegenseitig die Verantwortung zuschieben, das Abläufe nicht klar sind und die Bundesregierung nicht auf unsere Fragen vorbereitet war, die eigentlich seit letzter Woche klar sind,“ kritisiert Benjamin Strasser (FDP). „Wir haben erlebt, das im Bundesamt für Verfassungsschutz offensichtlich nicht protokolliert worden ist, von wem überhaupt das Video entgegen genommen worden ist.“

Auch Irene Mihalic glaubt den Ausführungen der Bundesbehörden nicht: „Man hat hier offensichtlich ein Konstrukt gefunden, dass man es selber angeblich nicht mehr nachvollziehen kann, weil Eingangsstempel fehlen und Übertragungswege nicht nachvollziehbar sind. Es erscheint mir herbei konstruiert. “

Fragen bleiben

Zu klären ist, ob die Videos bereits vor dem Anschlag bei ausländischen Partnerdiensten vorlagen, welcher deutsche Dienst zu welchem Zeitpunkt die Videos bekam und warum diese Videos nicht in der offiziellen Chronologie gelistet sind, die zum Anschlag erstellt wurde. Die Aussichten auf Antworten: Eher dünn.

Polizeioberkommissar Volker Schotten


Dünn war auch die Aussage des Polizeioberkommissars der Bundespolizei Volker Schotten. Sein Bezug zum Ausschuss: Gemeinsam mit einem Kollegen nahm er den späteren Attentäter bei einem Ausreiseversuch in die Schweiz in Friedrichshafen fest.