Podcast zum 1. Untersuchungsausschuss

Schlagwort: Staatsschutz (Seite 1 von 1)

35. Sitzung am 30.01.2020 – Alles, nur kein Polizeifall

In der Sitzung des Breitscheidplatz-Untersuchungsausschuss berichten zwei Zeuginnen von den Ausreiseversuchen des späteren Attentäters

Die Zeugen von der Polizei – der Raum gefüllt mit BND-Personal. Deutlicher kann man nicht zum Ausdruck bringen, dass der Eindruck eines reinen Polizeifalles, den der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen propagierte, eine Farce war.

In der Sitzung des Breitscheidplatz-Untersuchungsausschuss im Bundestag verhieß die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung am 30. Januar drei Zeuginnen der Polizei.

Desolates LKA Berlin

Mit den Widersprüchen zu den Aussagen ihrer Kollegen, aber auch ihrer eigenen Passivität, bestätigt die Zeugin Jutta Porzucek, Direktorin beim Polizeipräsidenten Berlin, das schlechte Bild, das über die Abteilung Staatsschutz im Landeskriminalamt Berlin in den bisherigen Sitzungen entstand. Porzucek stellte sich als Managerin dar. Ihr sei zugetragen worden, ihre Mitarbeiter*innen seien vertrauenswürdig gewesen und hätten gute Arbeit geleistet.

Porzucek wirkte geradezu distanziert von jedweden konkreten Inhalten, mit denen sich der Staatsschutz unter ihrer Leitung befasst hatte. Sie erinnerte aus keinem der drei Phänomenbereiche Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus konkrete Fälle oder Namen. Zu den Vorwürfen, genehmigte Überwachungsanordnungen seien im Fall Anis Amri nur unzureichend genutzt worden, wirkte Porzucek ratlos. Nein, es habe damals kein Personalproblem bei den Observierungsteams gegeben. Protokolle aus den Sitzungen des gemeinsamen Terrorabwehrzentrums GTAZ widersprechen dieser Darstellung.

Warum Observationen zwischen April 2016 und Oktober 2016 an nur 23 Tagen und jeweils nur bis 23 Uhr stattgefunden haben, konnte Porzucek nicht schlüssig erklären. Sie sei in diesem Zeitraum mit Leitungsaufgaben befasst gewesen, über die sie aber nicht reden möchte, weil es ihre Arbeitsweise offenlegen würde. Die von anderen Zeugen geschilderte Überlastung des Personals, schien ihr ebenfalls nicht bewusst.

Fritz Felgentreu (SPD) konfrontierte sie mit Nebentätigkeiten, die einem ihrer Referatsleiter in dieser Phase erlaubt worden waren. Porzucek meinte, sie interessiere sich nicht dafür, was die ihr unterstellten Mitarbeiter*innen im Urlaub täten. Fritz Felgentreu wünschte sich überlastete Mitarbeiter*innen lieber im Urlaub erholen, statt in einer Nebentätigkeit. Wie auch ihre LKA-Kolleg*innen, erschien Porzucek ohne Unterlagen und Notizen vor dem Untersuchungsausschuss, die erkennen lassen würden, dass eine rechtssichere Dokumentation von Arbeitsvorgängen stattgefunden hat.

»Es ging nicht um irgendeine Panne, sondern das waren folgenschwere Fehlentscheidungen, die dort getroffen wurden. Aufzuklären, wer im LKA Berlin dafür Verantwortung ist ein zentraler Punkt für diesen Untersuchungsausschuss, aber sicher auch im AGH«, fasste Martina Renner (LINKE) die Aussage von Porzucek zusammen.

»Da wussten Sie mehr, als manch andere Behörde!«

Für eine kleine Überraschung sorgte Julia Buchen von der Polizeidirektion in Stuttgart. Sie hatte Bereitschaftsdienst, als Anis Amri am 30. Juli 2016 mit gefälschten Papieren am Busbahnhof Friedrichshafen bei einem Ausreiseversuch aufgegriffen wurde. Mit Informationen des Bundespolizei Potsdam, aber auch der Polizeien aus Berlin und NRW, musste sie entscheiden, ob Anis Amri ausreisen durfte. In der Aussage schildert Buchen, was ihr vorgetragen wurde und belegt, was im Juli 2016 über Anis Amri bekannt gewesen ist: Die große Zahl an Alias-Identitäten, Straftaten, Drogenhandel, Kontakte zum Islamischen Staat. »Da wussten Sie mehr, als manch andere Behörde zu diesem Zeitpunkt gewusst haben will«, äußerte sich Volker Ullrich (CDU) verwundert.

Buchen folgerte damals, dass eine Ausreise nicht stattfinden dürfe. Weder in die Schweiz, noch in andere Länder des Schengenraumes oder gar als Foreign Fighter nach Syrien. Über eine damals bereits geplante Abschiebung war Buchen nichts bekannt. Eine Erklärung, warum es ein Telefonat zwischen der Polizeidirektion Konstanz, in deren Verantwortungsbereich der Ausreiseversuch stattfand und der Bundespolizei Potsdam gab, hatte Buchen nicht.

BND, BfV und BMI

Die Fachaufsicht der Bundespolizei hatte auf der Regierungsbank Platz genommen, deren gewöhnliche Besetzung schon vor einigen Wochen Zuwachs erhalten hatte. Die Abteilung 7 des Kanzlerinnenamtes, die für die Geheimdienstkontrolle zuständig ist, wurde an diesem Tag von zwei Vertretern des Bundesnachrichtendienstes begleitet, die den Aussagen der Polizistinnen lauschten.

Erst gegen 20 Uhr sollte der nichtöffentliche BND-Zeuge des Tages – ein Regierungsdirektor M.S. – aussagen. Sitzfleisch war gefragt für die Geheimdienstler, die sich sichtlich freuten, als ein Trupp von vier Behördengästen auf der Besuchertribüne direkt im Rücken der Presse Platz nahm. Freundliche Blicke und ein Lächeln wurden ausgetauscht – man kennt sich.

So freundlich die Blicke in Richtung der namenlosen BND‘lerin auch waren, so zackig und rüde fiel die Antwort auf die Nachfrage aus, von welcher Behörde die Besucher denn seien: »Wir wollen uns das hier nur anschauen!« Der Besuch war nur von kurzer Dauer – die Aussage der dritten Zeugin Jana Seeber verfolgte der Trupp dann doch nicht und verschwand nach wenigen Minuten wieder von der Besuchertribüne.

Polizeihauptkommissarin Jana Seeber wurde ebenfalls zur Nacht des Ausreiseversuches in Friedrichshafen befragt, steuerte aber nur wenig neue Informationen bei.

In geheimer Sitzung

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es dann um die mittlerweile seit Monaten diskutierten Videos, die dem Bundeskriminalamt BKA und dem Bundesnachrichtendienst BND von einem ausländischen Nachrichtendienst nach dem Anschlag zugegangen waren. Während das Erstellungsdatum des Drohvideos auf den November 2016 – also mehrere Wochen vor dem Attentat – verortet werden kann, ist aktuell unklar, wann und wie der nicht näher benannte ausländische Nachrichtendienst in Besitz des Videos gelangte.

Beim Blick auf die Behörden, die aktuell die Aufarbeitung im Bundestag verfolgen, fallen auch Experten, wie Michael Vogel auf, der für das Bundesministerium des Innern den Breitscheidplatzausschuss verfolgt. Vogel war am Ausbau der Internetüberwachung beteiligt, als es um die engere Vernetzung der Verfassungsschutzämter mit US-Behörden, wie der National Security Agency NSA, ging. Gemeinsam mit Hans-Georg Maaßen nahm Vogel auch an einem Treffen mit einer US-Delegation teil. Vogel hatte auch für die ehemalige Verfassungsschützerin Eva Maria H. den Sitz des Innenministeriums im Breitscheidplatz-Untersuchungsausschuss übernommen, die als mögliche Zeugin dort nicht hätte sitzen dürfen. Deutlich zu viele Verfassungsschutzbezüge, für den angeblichen Polizeifall.

UAPOD.Berlin – Folge 013 vom 21.03.2019

avatar
Stella Schiffczyk
avatar
Daniel Lücking

Wir freuen uns über Spenden zur Unterstützung in unserem Podcast. Per PayPal unter spende@uapod.berlin

Diesmal mit einer zweigeteilten Folge. In der ersten Hälfte bei uns Matthias Jakubowski, Referent der Linksfraktion. Zusammen reden wir über den ersten Zeugen Robin O. Debie, BKA Verbindungsbeamter in Rabat/Marokko. Im zweiten Teil geht es um den Zeugen Martin Kurzhals, BKA Beamter im GTAZ.

18. Sitzung vom 14.03.2019 – Tatort Krefeld: Der Anruf des Herrn Elka

Die Zeugenaussage eines Krefelder Kriminalkommissars fördert einen künftigen Zeugen zu Tage. Beifang an einem ereignisarmen Tag.

Zeuge Wolfgang D. wäre die Idealbesetzung, sollte die ARD irgendwann einmal einen Tatort in Krefeld drehen. Jargon, Auftreten und nicht zuletzt die schwarze Lederjacke suggerieren einen Ermittler, bei dem sich Kriminelle ordentlich Ärger einfangen können.

Im Fall des späteren Attentäters begann Wolfgang D. zunächst eine verdeckte Ermittlung und ging den Hinweisen des Heimbewohners Lokmann D. nach. Unter einem Vorwand lud er ihn in die Ausländerbehörde ein. Die Hinweise deuteten darauf hin, dass der spätere Breitscheidplatz-Attentäter nicht nur als Sozialbetrüger unterwegs war, sondern auch mit dem IS sympathisierte.

Wolfgang D., KHK Krefeld

Doch schon kurz nach dem Gespräch im Oktober 2015 meldete sich im November 2015 das LKA aus Nordrhein-Westfalen und pfiff Wolfgang D. zurück. Am Telefon äußerte Herr Elka, er sei aus der Ermittlungskommission Ventum. Man hätte die Zielperson, die Wolfgang D. untersuchte, ebenfalls im Blick, und seine Ermittlungen würden die der EK Ventum gefährden. „In jedem zweiten Tatort gibt es so einen Fall“, sagt der Ausschussvorsitzende Armin Schuster (CDU) und hakt nach: „In jedem zweiten Tatort macht der Kommissar dann aber weiter. Wie war das bei ihnen?“

Doch schon kurz nach dem Gespräch im Oktober 2015 meldete sich im November 2015 das LKA aus Nordrhein-Westfalen und pfiff Wolfgang D. zurück. Am Telefon äußerte Herr Elka, er sei aus der Ermittlungskommission Ventum. Man hätte die Zielperson, die Wolfgang D. untersuchte, ebenfalls im Blick, und seine Ermittlungen würden die der EK Ventum gefährden. „In jedem zweiten Tatort gibt es so einen Fall“, sagt der Ausschussvorsitzende Armin Schuster (CDU) und hakt nach: „In jedem zweiten Tatort macht der Kommissar dann aber weiter. Wie war das bei ihnen?“

Standard-Drehbuch

Auch Wolfgang D. ermittelte weiter. Nicht ganz so spektakulär, wie es die Drehbuchautoren für einen Tatort ersinnen würden. Doch sein Bauchgefühl sagte ihm, dass der Fall nochmal relevant werden würde. Eine Kopie der dünnen Akte blieb auf seinem Tisch und wurde gut zehn Monate später im August 2016 wieder zum Thema. Nach einer Razzia in einem Reisebüro in Duisburg wurde der spätere Attentäter als einer der Schüler des Hasspredigers Abu Walaa identifiziert. Wolfgang D. gab den Fall als Prüffall Islamismus an den zuständigen Bearbeiter ab. Für das Bauchgefühl des Ermittlers interessierte sich danach aber niemand mehr. Weder Wolfgang D. noch sein Kollege, Kriminalhauptkommissar K., wurden von der BAO City befragt, der Ermittlergruppe, die nach dem Anschlag im Dezember 2016 die Hinweise zum Attentäter zurückverfolgen sollte.

Im Blick der Behörden

Die Zahl der Behörden, unter deren Augen der spätere Attentäter weitestgehend ungehindert agieren konnte, wächst von Sitzung zu Sitzung. Bedauerlich nur, dass Zeugen mitunter nicht genau erläutern können, mit welchen Behörden sie in Kontakt waren. So beschreibt der Asylbetreuer Wilhelm Berg, fleißig weitergemeldet zu haben, was ihm ungewöhnlich vorkam. Schließlich hätte es sich um eine Weisung seiner Vorgesetzten gehandelt, die ihn schon im September 2015 auf eine Problematik mit dem späteren Attentäter hingewiesen und ihn dazu angehalten hätten zu beobachten, zu melden, aber nichts darüber hinaus zu unternehmen.

Wilhelm Berg, Flüchtlingsunterkunft Emmerich

Im späteren Kontakt mit Ermittlern reichte dem Zeugen Berg die grobe Einordnung „Staatsschutz“. Er fragte nicht näher nach, ob es sich um Verfassungsschutz, Polizei oder eine andere Organisation handelte. Vorgestellt hatten sich die ermittelnden Herren schließlich bei seinem Vorgesetzten. Für Berg reichte das.

Herr K., KHK Krefeld

Auch Kriminalhauptkommissar K. äußert Verständnis für Geheimhaltung. Seiner Ansicht nach ist diese unerlässlich. Er erlebte im Fall des Attentäters, dass interne Dokumente, wie zum Beispiel Personagramme des späteren Attentäters, sehr schnell an die Presse gelangt waren. Eines dieser Personagramme wurde wenige Tage vor dem Anschlag mit dem Hinweis „nachrichtendienstliche Beobachtung“ ergänzt. Von wem diese Ergänzung vorgenommen wurde, weiß K. jedoch nicht. Es ist auch kurz vom Bundesnachrichtendienst die Rede, aber eher auf einer unpräzisen Ebene, weil ein Polizeikollege eine Andeutung gemacht hätte, dessen Einschätzung eigentlich immer gut sei.

Abschirmung

So langwierig und redundant die Befassung mit manchen Zeugen im Untersuchungsausschuss mitunter ist, so sehr zementieren Aussagen wie die der Mitbewohner, Betreuer und ermittelnden Polizeibeamten, dass die Gefährlichkeit des späteren Attentäters nicht zu übersehen war.

Kopfschütteln und Unverständnis zeigen auch die Angehörigen der Opfer und die Überlebenden des Anschlags angesichts der Ermittlungstaktik, die von Landeskriminal- und Verfassungsschutzämtern an den Tag gelegt wurde: Gewähren lassen. Geheim halten. Nicht einschreiten.