Der Bundestag hat einen Untersuchungsausschuss zum Attentat vom Breitscheidplatz vom 19. Dezember 2016 eingesetzt, der nun zum ersten Mal öffentlich tagte.

Der Bundestag hat einen Untersuchungsausschuss zum Attentat vom Breitscheidplatz vom 19. Dezember 2016 eingesetzt, der nun zum ersten Mal öffentlich tagte. In der ersten Sitzung waren Experten zum Thema Asyl- und Aufenthaltsrecht geladen. Ein Fragenkomplex von vielen.

Für die Angehörigen der Opfer und die Überlebenden dürfte vor allem die Frage nach der Verantwortung im Raum stehen. Wie konnte dieser Anschlag passieren? Warum haben Behörden, die doch scheinbar alle Informationen über den Attentäter zur Verfügung hatten, den Gefährder nicht festgenommen? Wie groß die Aufgabe ist, macht der Ausschussvorsitzende Armin Schuster (CDU/CSU) zu Beginn deutlich.
Es sind rund 50 Behörden, deren Arbeit im Laufe der nächsten Jahre zu untersuchen sein wird. „Wichtig bleibt: wir dürfen die Überlebenden und Opfer des Anschlags bei aller politischen Diskussion nicht vergessen, “ sagt Schuster.

Überfordert

Die geladenen Rechtsexperten zeichnen einhellig das Bild einer überforderten Verwaltung. Überfordert vor allem dadurch, dass sich das Asyl- und Aufenthaltsrecht so schnell und so oft änderte. Rund 30 Änderungen seit 2011 – insgesamt vier bis fünf pro Jahr – brachten die mit der Umsetzung beauftragten Menschen an die Grenze des leistbaren. „Das änderte sich so schnell, dass wir schon gar keine Kommentierungen mehr erstellen konnten. Extrem schwierig für Praktiker“ sagt Anwalt Thomas Oberhäuser und der Fachanwalt für Migrationsrecht pflichtet ihm bei: „Etwas mehr Gelassenheit bei der Gesetzgebung wäre hilfreich für die Anwender.“ Weiterlesen