Podcast zum 1. Untersuchungsausschuss

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16. Sitzung vom 14.02.2019 – Das Versagen des Axel B.

Das Versagen des Axel B.

Im relevanten Teil der Sitzung gesteht Kriminaldirektor Axel B. Versagen ein. Zunächst aber leistet sich die große Koalition mit ihrer Zeugenladung einen Bärendienst.

Staatsanwalt K. aus A. kommt aus Nordrhein-Westfalen nach Berlin und hält ein juristisches Proseminar. Ihm ist kein Vorwurf zu machen. Er wird allen Anforderungen gerecht, die man angesichts der Bearbeitung eines Bagatelldeliktes an den 62-Jährigen haben kann.

Dr. Wolfgng Kowalzik, Staatsanwaltschaft Arnsberg

Es geht um einen Fahrraddiebstahl. Neuwert des Rades: 599 Euro. Zeitwert: 100 Euro. Der Täter: nicht eindeutig zu ermitteln. Die Einstellung des Verfahrens: ein Routineakt. Die Zuschauer im Saal erfahren jedes Detail, das in die Routineerwägungen des Staatsanwalts mit einzubeziehen war. Details bis hin zu den Fragen, ob das Fahrrad als Hehlerware irrtümlich erworben wurde und ob es nur mitgeführt oder auch benutzt wurde. Staatsanwalt K. wägt ab, ob die Tretkurbel des Fahrrades durch den Täter in Benutzung war und somit eine unzulässige Gebrauchsaneignung vorlag.

Zu den regelmäßigen Besuchern des Ausschusses zählt an solchen Tagen für gewöhnlich ein Überlebender des Anschlags, der am Abend des 19.12.2016 auch Ersthelfer am Breitscheidplatz war. An diesem Tag schafft er den Besuch des Ausschusses aus gesundheitlichen Gründen nicht, wie er in den sozialen Medien mitteilt. Er kämpft mit den Folgen des LKW-Attentats, während die Obleute von CDU, AfD und SPD das juristische Proseminar im Saal 4.900 durch ihre Nachfragen befeuern.

FDP, Grüne und Linke erteilen dieser Farce eine deutliche Absage. Irene Mihalic (Grüne) twittert: „Das Strafrechtskolloquium im #UA1BT ist hoffentlich bald beendet.“ Und auch Benjamin Strasser (FDP) findet deutliche Worte: „Das ist der Schlüssel zum Fall Amri: der Fahrraddiebstahl in NRW! Das ist der Erkenntnisgewinn der von der @cducsubt gewünschten Zeugen im #UA1BT … #ohneworte“ Auch ein Mitarbeiter der FDP-Fraktion macht seinem Ärger über die Zeugenladung Luft und kolportiert aus den nicht-öffentlichen Beratungssitzungen: „Darum bitten, dass die Sitzung grundsätzlich um 21 Uhr enden möge, aber jedes Mal die ersten Stunden mit längst Bekanntem wiederkäuen. #GroKo #Verzögerungstaktik #ablenken“

Staatsanwalt S. aus Berlin hält als zweiter Zeuge einen kurzen, präzisen und schlüssigen Vortrag in Begleitung seines Rechtsbeistands. Auch sein Verhalten ist nicht zu beanstanden und für die Arbeit des Ausschusses ebenso irrelevant.

Jan-Hendrick Schumpich, Staatsanwaltschaft Berlin

LKA 54, Berlin

Mit Zeuge Axel B. beginnt der relevante Teil des Sitzungstages, der sich bis in die Abendstunden zieht. Als leitender Kriminaldirektor ist seine Fachexpertise gefragt. Nicht nur das Handeln seiner Abteilung stand nach dem Anschlag vom Breitscheidplatz in der Kritik. Auch seine Nebentätigkeit, die er – rechtlich einwandfrei – mit Genehmigung seiner Behörde ausübt, wirft Fragen auf.

Die Mitarbeiter seiner Abteilung beklagten 2016 Arbeitsüberlastung, und aus dem Landeskriminalamt in Nordrhein-Westfalen gab es offenbar Beschwerden über die Erreichbarkeit des Krisenmanagers. Axel B. muss sich auch über diesen Punkt hinaus rechtfertigen. Da der spätere Attentäter mal in Dortmund, mal in Berlin unterwegs war, wechselten sowohl die Zuständigkeit der Länderpolizeien als auch die Zielrichtung der Ermittlungen. Es wirkt, als hätten die Behörden den Überblick verloren. Ein Kritikpunkt ist eine Gefährderansprache, bei der ein Mobiltelefon sichergestellt wurde.

Damals stand im Raum, dass der spätere Attentäter Schnellfeuergewehre beschaffen wollte. Da es dem Berliner LKA jedoch an Überwachungskapazitäten fehlte, konfrontierte es den Gefährder und konfiszierte sein Mobiltelefon gegen den Willen der Behörden in NRW, die bereits eine Telekommunikationsüberwachung durchführten. Axel B. schildert, dass das Gerät eingezogen und zur Auswertung an den Verfassungsschutz übergeben wurde. Wer letztlich die Entscheidung traf, ist allerdings nicht mehr nachvollziehbar.

Welche anderweitige Gefahr höher bewertet wurde als ein mit Top-Dschihadisten vernetzter Mann, der Kalaschnikows beschaffen wollte, kann Axel B. nicht plausibel darlegen.

Nachvollziehbarkeit

Axel B., LKA Berlin

So deutlich sich Axel B. vor seine überlasteten Mitarbeiter_innen stellt, so klar werden auch die Versäumnisse im LKA. Trotz der Vernetzung des späteren Attentäters mit mehreren Personen, die bereits im Fokus von Ermittlungen standen, gab es in seinem Fall keine besondere Ausbauorganisation, umgangssprachlich auch Sonderkommission genannt, die behördenübergreifend gebildet werden kann und sich speziell mit einem Fragenkomplex oder Gefährder befasst. In der Abteilung des Axel B. liefen zahlreiche Informationen zusammen, aber viele davon wohl auch nur vorbei.

In seiner Vernehmung erläutert B. die Zusammenarbeit mit den Geheimdiensten. Erst im Nachhinein, und zwar im Februar 2017, hätte er von Vertrauenspersonen erfahren, die der Verfassungsschutz im Umfeld des späteren Attentäters platziert hatte. Axel B. beschreibt, dass es für das LKA unüblich sei, die Geheimdienste proaktiv nach solchen Vertrauenspersonen zu befragen. Wenn relevante Informationen für das LKA vorhanden gewesen wären, hätten das die Dienste sicherlich weitergegeben. Überhaupt scheinen Nachfragen eher vermieden zu werden.

Allgemeines Erstaunen in großer Runde

Im LKA Berlin gab es keine Nachforschungen nach undichten Stellen. Am Abend des Anschlags, als Medien bereits in den ersten beiden Stunden mit reichlich inoffiziellen Informationen aus Sicherheitskreisen ausgestattet waren, meldete sich zielsicher ein Dresdener Rechtspopulist mit einem Tweet zu Wort. Schon um 22:30 Uhr spricht er von Informationen aus Polizeikreisen, die auf einen Moslem tunesischer Herkunft hindeuten würden. Das Ergebnis: „allgemeines Erstaunen in großer Runde“, aber keine internen Ermittlungen. Pikant: bis zur internationalen Fahndung nach dem Attentäter, der sich als tunesischer Moslem herausgestellt hat, dauert es noch mehr als 24 Stunden. Sicher, man kann den Tweet auch als Zufallstreffer werten. Doch spätestens seit Mitte 2018 aus der internen Kommunikation von Mitarbeitern der LKA-Ermittlungsgruppe Naziparolen öffentlich wurden, erscheint der mittlerweile gelöschte Tweet in einem anderen Licht.

Der Fragenkatalog, den die Opposition an diesem Sitzungstag nahezu ohne Interventionen der Landesbehörden abarbeiten kann, ist lang. Warum wurde das Material aus mindestens zwei, vermutlich sogar mehr Kameras, nicht ausgewertet, mit denen die Fussilet-Moschee überwacht wurde? Warum wurden die Hinweise des marokkanischen Geheimdienstes auf den späteren Attentäter im Oktober 2016 nur unzureichend und erst nach dem Anschlag vollständig übersetzt? Wieso dauerte es 28 Stunden, bis der Attentäter identifiziert und international zur Fahndung ausgeschrieben war, obwohl im Tatfahrzeug zwei Mobiltelefone, Fingerabdrücke und sogar Personenpapiere gefunden wurden? Wie rechtfertigt die Behörde die Single-Point-of-Contact-Runden zwischen polizeilichem Staatsschutz und Verfassungsschutz, die weder inhaltlich noch in Bezug auf die Teilnehmer dokumentiert sind?

In öffentlicher Sitzung hat Axel B. für all das keine Erklärung, arbeitet die Krise im eigenen Arbeitsbereich aber souverän und eloquent ab. „„Der Terroranschlag hat mich und mein Dezernat erschüttert. Das Ziel unseres Dezernats ist es, die Bevölkerung vor solchen Taten zu schützen. Am 19.12.2016 ist das uns – ist das MIR – nicht gelungen“, sagte Axel B. selbstkritisch zu Beginn seiner Vernehmung. Der Kriminaldirektor geht nach den mittlerweile verfügbaren Informationen nicht mehr von einem Einzeltäter aus und ist damit weiter, als der Verfassungsschutz. Dessen Verantwortliche sprechen überwiegend und unbelehrbar von einem reinen Polizeifall und lassen nur wenige Anzeichen von Selbstkritik erkennen.

UAPOD.Berlin – Folge 010 vom 14.02.2019

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Stella Schiffczyk
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Daniel Lücking

Daniels Artikel zur Sitzung im Blog von Der Freitag