Podcast zum 1. Untersuchungsausschuss

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28. Sitzung am 17.10.2019 – Hauptsache weg

Gefährder abgeschoben – Terrorgefahr gebannt? Im Innenministerium war man davon überzeugt und verzichtete auf die Strafverfolgung eines möglichen Mittäters.

Die Zeugen Dr. Günter Drange, Jens Koch und Dr. Emily Haber sagen zu ihrer Tätigkeit im Innenministerium im Januar 2017 nahezu übereinstimmend aus. Wenige Tage nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz war handeln angesagt. Der öffentliche Druck die insgesamt 360 ausreisepflichtigen dschihadistischen Gefährder schnellstmöglich abzuschieben, sei groß gewesen.

Strafverfolgung? Nein!

Einhellig berichten die drei Zeugen des Tages, dass sie von den nachlässig geführten Vernehmungen des möglichen Komplizen Bilel ben Ammar nichts gewusst und die Protokolle nicht gelesen hätten. „Wer bin ich denn, dass ich das überpüfe“, meint Jens Koch und erfährt von Irene Mihalic (Grüne): „Sie sind die zuständige Fachaufsicht“.

Jens Koch, BMI


Eiligst wurden Passersatzpapiere beschafft und auf die zuständigen Behörden eingewirkt Abschiebungen durchzuführen. „Ich vermute, dass sie konstruktiven Druck ausgeübt hat“ äußert die ehemalige Staatssekretärin Haber sich zum Verhalten einer Mitarbeiterin ihres Hauses.

Abschiebung vor Strafverfolgung – wie kurzsichtig diese strategische Entscheidung ist, führen im Laufe der Sitzung die Obleute von FDP, Grünen und Linke den weiterhin gänzlichen von sich überzeugten Zeugen vor Augen.

Während dem Untersuchungsausschuss ein rund dreißigseitiges Vernehmungsprotokoll ben Ammars vorliegt, in dem es um einen Handydiebstahl geht, der im Jahr vor dem Anschlag untersucht wurde, wirken die Vernehmungen nach dem Terroranschlag auf Martina Renner (Linke), als „wären sie von einem Polizisten aus einer mittleren Kleinstadt durchgeführt worden“.

Die wenigen Seiten an Vernehmungsprotokollen lassen darauf schließen , dass niemand im Bundeskriminalamt ernsthaft ermitteln sollte. Benjamin Strasser (FDP) arbeitet die zeitlichen Abläufe heraus, die nahelegen, dass schon nach der ersten Vernehmung kein Interesse mehr bestanden haben kann, den möglichen Komplizen ben Ammar vor Gericht zu bringen.

Provinzielle Perspektiven
Dem international agierenden Dschihadismus hatte das Innenministerium offenkundig wenig entgegen zu setzen. Die zeitlichen Abläufe wirken geradezu panisch. Auf Nachfragen der Obleute gestehen Drange und Koch ein, dass der Fall des möglichen Komplizen ben Ammar für sie mit der Abschiebung beendet war. Eine Koordinierung mit Tunesien, wie vor Ort mit dem Gefährder und möglichen Terroristen umgegangen wird, gab es nicht. Man wolle sich nicht in die Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen und der Fall sei mit Abflug aus Deutschland quasi erledigt. Was aus ben Ammar nach der Abschiebung wurde, musste die Bundesregierung zu Anfang dieses Jahres erst wieder in Erfahrung bringen.

Dr. Drange, BMI

„Aus den Augen, aus dem Sinn? Und was machen Sie, wenn ein abgeschobener Gefährder dann in Djerba ein Attentat auf deutsche Touristen verübt?“ konfrontiert Martina Renner die sichtlich desinteressierten Beamten.

Kein Attentat mehr auf deutschem Boden, scheint die Devise gewesen zu sein. Perfide: mit der Abschiebung nach Tunesien oder in andere Herkunftsländer werden die abgeschobenen Gefährder möglicherweise zu wichtigen Multiplikatoren und können, mit Orts- und Strukturkenntnissen ausgestattet, die nächste Generation von Attentätern ausbilden.

Die überhastete Abschiebung wäre nicht nötig gewesen, wie Konstantin von Notz (Grüne) der ehemaligen Staatssekretärin (heute deutsche Botschafterin in den USA) vorhält. Nach Ansicht der Berliner Staatsanwaltschaft hätte ben Ammar für mindestens sechs Monate aufgrund der in seinem Fall vorhandenen Bewährungsstrafen in Haft genommen werden können. Zeit genug, um Asservate auszuwerten, die auf eine Mitwisserschaft und mögliche Beteiligung am Anschlag hindeuteten.

Dr. Emiliy Haber, BMI

Versäumnisse

Überzeugt trägt Emily Haber vor, alles getan zu haben, was nach damaligen Kenntnisstand möglich und sinnvoll gewesen sei. Die Arglosigkeit gegenüber dem Bundeskriminalamt BKA, das nach der ersten nachlässig geführten Vernehmung signalisierte, aus ben Ammar sei nichts heraus zu bekommen, beeindruckt.

Das blinde Vertrauen in den damaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen, der Haber „konsistent dargestellt“ habe, keine V-Leute im Umfeld des Attentäters platziert zu haben, wird ihr an diesem Abend durch Konstantin von Notz genommen: „Wussten Sie, dass der Verfassungsschutz seit Oktober 2018 eine Quelle im Umfeld des Attentäters geführt hat?“ Haber verneint kleinlaut. Die mittlerweile haltlose Darstellung Maaßens, es habe sich um einen „reinen Polizeifall“ gehandelt, hatte Haber offenbar stets akzeptiert.

Informationsflüsse

Auch im Innenministerium in Berlin will man erst am späten Nachmittag des Folgetages von der Identität des Attentäters erfahren haben. In Köln scheint diese Information schon am frühen Morgen – „es war noch dunkel“ sagte Polizist E. vom Landeskriminalamt NRW aus – verfügbar gewesen zu sein. Die Rolle des dort ansässigen Bundesamt für Verfassungsschutz, sowie das Handeln des damaligen Behördenleiters Hans-Georg Maaßen wird mit jeder Ausschusssitzung fragwürdiger.

Zur Einsetzung der ehemaligen Verfassungsschutzmitarbeiterin Eva H., die zunächst die Rolle von Dr. Michael Vogel vom Bundesinnenministerium inne hatte, konnte an diesem Tag wenig Neues in Erfahrung gebracht werden. Wegen ihrer direkten Befassung mit dem Umfeld des Attentäters musste Eva H. nach rund sechsmonatiger Mitarbeit Anfang Oktober 2018 den Untersuchungsausschuss verlassen. In Zeugenanhörungen hatte Eva H. insbesondere bei Verfassungsschutzzeugin Lia Freimuth überdeutlich interveniert.

Blindes Vertrauen in das Bundesamt für Verfassungsschutz, das schon im Bereich des Rechtsterrorismus beim NSU demonstriert hat, terroristische Strukturen oft eher zu befördern, als zu verhindern, scheint beim Innenministerium weiterhin an der Tagesordnung zu sein.

Geheimdienstvideo

Am Rande beschäftigt sich der Untersuchungsausschuss nun auch mit einem Drohvideo des Attentäters, das drei Wochen vor der Tat aufgenommen wurde und dem Verfassungsschutz, BND und BKA am 30.12.2016 vorlagen. Noch unklar ist, welcher ausländische Geheimdienst das Video übermittelt hat und auf welchem Wege man an das Video gelangte. Es handelt sich offenbar um ein Handyvideo, das mit einem noch unbekannten Gerät aufgenommen oder aus einem Internetstream mitgeschnitten geschnitten wurde.

Fakt ist, dass die Bundesregierung den Untersuchungsausschuss derzeit nicht dabei unterstützt in Erfahrung zu bringen, wann dieses Drohvideo vorgelegen hat. Man weigert sich, beim ausländischen Partnerdienst nachzufragen. Zur versprochenen Aufklärung taugt ein solches Verhalten nicht.

UApod.berlin – Folge 022 vom 17.10.2019

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Daniel Lücking
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Stella Schiffczyk

In dieser Folge geht es um drei ZeugInnen vom BMI. U.a. die Staatssekretärin Dr. Emiliy Haber wird über die mögliche Mittäterschaft Bilel Ben Ammars am Anschlag befragt.

In den Statements dieses Mal Irene Mihalic (Die Grünen) und Benjamin Strasser (FDP) über das kürzlich aufgetauchte Bekennervideo des Täters.

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19. Sitzung vom 21.03.2019 – Ambition trifft auf Realität

Ein Tagesprogramm mit vier Zeugen war geplant. Namentliche Abstimmungen schrumpfen die Zeugenliste auf zwei Zeugen zusammen.

Obwohl der Sitzungsbeginn vorverlegt worden war, konnte das angestrebte Tagesprogramm im Breitscheidplatz-Untersuchungsausschuss nicht erfolgreich umgesetzt werden. Die vierstündige Unterbrechung, bedingt durch namentliche Abstimmungen, reduzierte dann auch die Öffentlichkeit auf der Besuchertribüne merklich.

Zu Sitzungsbeginn sind immerhin gut 30 Menschen auf der Tribüne, darunter auch Medien des tagesaktuellen ARD-Hörfunks und der Deutschen Welle. Als der Ausschuss am Abend fortsetzt, sind unter den verbliebenen zehn Besucher_innen nur noch freie Journalist_innen, eine dpa-Reporterin, Vertreter von Print- und Onlinemedien und ein Überlebender des Anschlags.

Aus Marokko angereist

Offen und auskunftsfreudig tritt Robin O. Debie vor dem Ausschuss auf. Der Verbindungsbeamte des Bundeskriminalamtes BKA ist in Rabat eingesetzt und seit mehreren Jahren für Marokko und Mauretanien verantwortlich. Zu seinen Aufgaben gehört der vertrauensvolle Austausch mit den lokalen Polizeibehörden und Inlandsgeheimdiensten. Debie macht präzise Angaben zu seinem Job. Etwa 65 Prozent seiner Arbeit entfielen auf islamistischen Terrorismus und rund 20 Prozent auf Rauschgiftkriminalität. Hinzu kommen Zielfahndungen und Ausbildungsmaßnahmen, beschreibt der Beamte.

Debie genießt nach vier Jahren im Land das Vertrauen der marokkanischen Dienste. Das Land beschreibt er als relevanten Zulieferer von Sicherheitsinformationen. Im Gespräch mit Martina Renner (Linke) wird deutlich, dass es in den vergangenen Jahren ernstzunehmende Hinweise aus Marokko gab, die konkrete Maßnahmen in Deutschland nach sich zogen. Debie bejaht, als Martina Renner von der Räumung von Bahnhöfen oder anderen Verkehrspunkten spricht.

Hochwertige Hinweise

Robin O. Debie (BKA Verbindungsbeamter in Rabat/Marokko)

Debie führte mit dem marokkanischen Inlandsgeheimdienst DGST ein persönliches Gespräch zum späteren Attentäter vom Breitscheidplatz. Insgesamt vier Vorgänge wurden zwischen Deutschland und Marokko bewegt. Laut Debie kein 08/15-Fall, aber auch noch nichts, was über den Standardaustausch zu verdächtigen Personen hinausgehe. Der DGST hätte Facebook ausgewertet und den deutschen Inlandsbehörden nicht nur Telefonnummern mitgeteilt, sondern auch den bevorzugten Aufenthaltsort des späteren Attentäters in Dortmund. Auf Debie wirkt das nicht ungewöhnlich, denn er weiß aus seiner ehemaligen Tätigkeit in der Spionageabwehr um die Agententätigkeiten ausländischer Dienste in Deutschland.

Wenig interessiert an diesen Erkenntnissen gab sich das Bundesamt für Verfassungsschutz. Martina Renner macht deutlich, dass sich vorangegangene Zeugen despektierlich über den marokkanischen Dienst geäußert und von Wichtigtuern gesprochen hatten, die sich nur anbiedern wollen würden. Debie teilt diese Sicht nicht. Über seinen Tisch liefen auch Informationen zu Bilel ben Ammar sowie libysche Telefonnummern, die er im Januar 2017 nach Deutschland weiterleitete.

Eine direkte Verbindung zu den Luftschlägen, die das US-Militär in der Nacht vom 18. zum 19. Januar 2017 in Libyen durchführte, bei denen ein angeblicher Kontaktmann des Breischeidplatz-Attentäters getötet wurde, stellt Debie in öffentlicher Sitzung nicht her. Konstantin von Notz arbeitet in seinen Fragerunden heraus, dass Debie nicht durch das Bundesinnenministerium befragt wurde. Ende Februar 2019 beteuerte Horst Seehofer nach einer taskforce-artigen Fleißarbeit für sein Ministerium, alle Informationen zu Bilel ben Ammar zusammengetragen zu haben. Mit einem umfangreichen Schriftsatz wurde die Presse informiert. Der Untersuchungsausschuss wäre verantwortlich für die Ermittlungsarbeit, die das Innenministerium in jeder Hinsicht unterstützen würde. Warum er im Zuge dieser Fleißarbeit nicht befragt worden war, kann Debie in der Sitzung nicht erklären.


Werbeblock GTAZ

Unter der Führung von CDU/CSU und SPD erhalten die Obleute im Ausschuss am Abend dann eine umfassende Einweisung in das gemeinsame Terrorabwehrzentrum GTAZ. Zeuge Martin Kurzhals schildert wortreich die Zusammenarbeit im GTAZ. Der Beamte des höheren Dienstes arbeitet hier als Verbindungsbeamter des BKA. Er beschreibt seine Aufgaben, zu denen auch die Moderation der Sitzungen des operativen Informationsaustausches zählt.

Anders als seine Kollegin des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die an denselben Sitzungen teilnahm, verfügt Kurzhals über Erinnerungsvermögen. Zeugin Petra M. hatte Ende Januar 2019 vor dem Ausschuss nahezu keine Erinnerung an die Namen und Vorgänge, die Kurzhals nun präzise beschreibt. Insgesamt sechs Sitzungen mit Bezug zum späteren Attentäter hätte er in seiner Zeit im GTAZ moderiert. Die Zusammenarbeit mit den anderen Behörden beschreibt er als ergebnisorientiert.

Widersprüche

Martin Kurzhals (BKA-Beamter im GTAZ)

In Erklärungsnot gerät Kurzhals, als es um das Behördenzeugnis geht, das für den späteren Attentäter durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ausgestellt wurde. Kurzhals liefert keine schlüssige Erklärung dafür, warum in einem „reinen Polizeifall“ plötzlich das Bundesamt für Verfassungsschutz bereitwillig ein Behördenzeugnis formuliert. Mit einem Behördenzeugnis werden Quellen vor Strafverfolgung, aber auch vor dem Zugriff anderer Behörden geschützt.

Irene Mihalic (Grüne) ist irritiert: „Wenn doch alle vertrauensvoll in der AG Operativer Informationsaustausch zusammengearbeitet haben, warum dann ein Behördenzeugnis?“

Auch für Konstantin von Notz (Grüne) ist die Ausstellung des Behördenzeugnisses durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Fall des späteren Attentäters nicht nachvollziehbar. „Der Präsident schreibt von unbestätigten Hinweisen, wissend, wenn jetzt was passiert, hängt er dafür aus dem Fenster“, schildert Notz und verlangt eine Erklärung, die Kurzhals nicht liefern kann. Der Ausschussvorsitzende Armin Schuster (CDU/CSU) versucht Kurzhals zu helfen und zieht gegenüber Konstantin von Notz die Rechtfertigungen heran, die der Verfassungsschutz dazu lieferte. Eine wirkliche Erklärung ist aber auch das nicht.

Personalrochade am späten Abend

Kurz vor Ende des öffentlichen Teils der Sitzung fordert der Obmann der FDP Benjamin Strasser eine Beratungssitzung ein. Erneut sei ein Vertreter der Bundesregierung, der an diesem Abend mit im Ausschusssaal sitzt, als möglicher Zeuge befangen und müsse deshalb den Saal verlassen, wie es aus SPD-Kreisen heißt. Offenbar war sein Name in den Unterlagen aufgetaucht, die Strasser vorliegen. Bereits im September 2018 war die Bundesregierung mit der Personalie Eva H. in gleicher Weise unangenehm aufgefallen.

Aus Zeitgründen muss auf den BND-Zeugen R.W. an diesem Abend verzichtet werden, der ohnehin nur nicht-öffentlich vor dem Ausschuss aussagen darf.

UAPOD.Berlin – Folge 009 vom 31.01.2019

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Daniel Lücking

Daniels Artikel aus dem Blog von DerFreitag

15. Sitzung vom 31.01.2019 – Licht und Schatten

Licht und Schatten

Eine effektiv-effiziente Zeugenaussage mit einem bedrückenden Fazit und reichlich Befragungszeit ohne Ergebnis. Der Untersuchungsausschuss kommt nur schleppend voran

Besuch aus Nordrheinwestfalen füllt die Tribüne über dem Saal 4.900. Unten im Saal sitzen die Parlamentarier des Bundestages. Auf der Tribüne die Landtagsdelegation, die in Düsseldorf derzeit am gleichen Thema arbeitet. In beiden Parlamenten suchen sie nach einer Erklärung, warum der schwerste islamistische Anschlag, den das Land bisher erlebt hat, nicht verhindert werden konnte.

Zeugin Petra M. fördert zutage, dass das Verkleidungsbudget des Bundesamtes für Verfassungsschutz für weibliche Zeugen knapp bemessen ist. Sie erscheint im gleichen Stil wie vor einigen Monaten die Zeugin Lia Freimuth und trägt augenscheinlich auch die gleiche, wenn nicht gar die selbe Perücke.

Der Informationsgehalt ihrer vierstündigen Zeugenaussage hat leider keinerlei Ähnlichkeiten mit der Aussage von Lia Freimuth. Anders als Freimuth, die deutlich Stellung bezog, ist Petra M. als Zeugin offenkundig fehl am Platz. Obwohl sie als Verbindungsbeamtin im gemeinsamen Terrorabwehrzentrum GTAZ sowohl an den täglichen Lagebesprechungen als auch an den Sitzungen für den operativen Informationsaustausch teilnimmt, kann sie dem Ausschuss keine inhaltlichen Angaben machen. Ihre Aussage entwickelt realsatirische Züge, als sie den Obleuten auch nach mehreren Befragungsrunden immer noch kein Bild von ihrer Tätigkeit vermitteln kann.

„Sie saßen in dem Raum, in dem das Thema erörtert wurde. Sie haben Ohren. Sie haben gehört. Nur das sollen sie wiedergeben“, konkretisiert Irene Mihalic, Obfrau der Grünen, den Anspruch an die Zeugin, die sich auch nach mehrmaliger Nachfrage nicht an Themen und Anlässe für Sitzungen erinnern können will. Sicher aber ist sich Petra M., keine E-Mails mit Bezug zum späteren Attentäter erhalten zu haben. So richtig zusammen passt all das nicht.

Nach etwa dreieinhalb Stunden vergeblicher Versuche, substanzielle Inhalte zu erfragen, gesteht die Zeugin schließlich ein: „Ich glaub, da hab ich mich falsch ausgedrückt. Ich bin nicht die Person, die den inhaltlichen Überblick hat.“ In der Folge schildert Petra M. Aufgaben, die der einer Sekretärin nahekommen. Namensschilder habe sie gedruckt, E-Mails verschickt und „Überblick“ bezog sich lediglich darauf, dass sie wisse, wie man die Kommunikation der betroffenen Behörden in Gang bringe.

Keine Frage, die Organigramme von Verfassungsschutz, Kriminalämtern und Bundesnachrichtendienst, Zoll, Bundesamt für Migration- und Flüchtlinge , Generalbundesanwalt, Militärischen Abschirmdienst und Bundespolizei zu kennen und den Informationsfluss zu steuern, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Unklar aber bleibt, wie Petra M. ihrer Arbeit nachkommen will. Die Inhalte der täglichen Lagebesprechungen sind ihr nicht einmal aus den Tagen direkt nach dem Anschlag vom Breitscheidplatz auch nur ansatzweise im Gedächtnis.

Kurz, knapp, präzise in den Fehlschluss

Zeugin Sabrina Bové markiert mit ihrer Aussage das andere Ende der Qualitätsskala. Sie erscheint mit einer gut sortierten Mappe und einem eigens angefertigten Zeitstrahl vor dem Ausschuss und kann präzise Angaben machen.

Sie ist Beamtin des mittleren Dienstes und war 2015 in der Ausländerbehörde der Stadt Oberhausen tätig. Mit dem späteren Attentäter hatte sie zunächst unter einer seiner falschen Identitäten Kontakt, mit denen er Sozialbetrug begangen hatte. Als sich Hinweise darauf ergaben, weil Anfragen aus Berlin auf dem Tisch der Sachbearbeiterin landeten, forschte sie nach und konnte die Mehrfachidentitäten des späteren Attentäters zusammenführen. Beim nächsten Termin konfrontierte sie ihn mit ihrer Recherche im Ausländerzentralregister, verwies ihn an das zuständige Amt in Kleve und informierte das Sozialamt, das die unrechtmäßig erhaltenen Zahlungen daraufhin einstellte.

Nach dem Attentat erinnerten sich Bové sowie einer ihrer Vorgesetzten an den Fall. Gemeinsam stellten sie schnell fest, dass sie den Fall des späteren Attentäters bearbeitet hatten.

Zeugin Sabrina Bové (Beamtin aus der Ausländerbehörde Oberhausen)

Die Zeugin erscheint geradezu mustergültig in Berufsauffassung und Arbeitsethos, was sie selbst unter schwierigsten Bedingungen im Jahr 2015 unter Beweis stellte, als statt der regulären 350 Fälle plötzlich Fallzahlen von 1000 in Oberhausen landeten.

AfD-Obfrau Beatrix von Storch lässt die Chance nicht ungenutzt, um das Narrativ der überforderten Verwaltung zu festigen, die mit den Folgen der Kanzlerinnenentscheidung zu kämpfen hatte. Bové lässt sich darauf ein und schildert, das im Kollegenkreis die Abläufe der Erfassung kritisch gesehen wurden. Da man damals auf die sofortige Erfassung von Fingerabdrücken und die Gegenprüfung im Ausländerzentralregister verzichtet hätte, wäre ein Anschlag ja nur eine Frage der Zeit gewesen.

Eine Logik, die zu kurz greift. Eine umfassende Überprüfung der Datenbanken und die Erfassung der Fingerabdrücke hätten den Sozialbetrug verhindern können. Als Kleinkrimineller jedoch, dessen dokumentierte Vergehen lediglich in unerlaubtem Drogenbesitz und einer Schlägerei bestanden, wäre er sicherlich deutlich früher vom Radar der Sicherheitsbehörden verschwunden.

Aber das Radar funktionierte. Trotz seiner Mehrfachidentitäten war der spätere Attentäter schon nach wenigen Wochen im Land Thema bei den Sitzungen der Sicherheitsbehörden im GTAZ. Nach aktueller Zählung insgesamt 13 Mal. Zuletzt gingen im November 2016 Hinweise des marokkanischen Geheimdienstes zum späteren Attentäter ein. Doch die Gefahr eines Anschlags will keine Behörde wahrgenommen haben.

10. Sitzung am 18. Oktober 2018 – Schrödingers Verfassungsschutz

Schrödingers Verfassungsschutz

Berlin ist immer eine Reise wert. Das wissen jetzt auch zwei weitere Zeugen, die wenig Erhellendes beitragen, während der Verfassungsschutzzeuge mauert

Kaum 45 Minuten brauchen die sechs Bundestagsfraktionen, um ihre Fragen an die beiden Zeugen aus der Landeserstaufnahmestelle für Geflüchtete in Ellwangen zu richten, die nach Berlin eingeladen wurden. Beide haben keine Erinnerung an den Attentäter, weil sie in den Jahren 2015 und 2016 in einem Massenverfahren täglich über mehrere Stunden Geflüchtete erfassten und die Erstaufnahmestelle mehr als das Doppelte der vorgesehenen Kapazitäten aufnehmen musste.

Alles nicht neu

Sowohl die Überbelegung der Erstaufnahmeeinrichtungen als auch die Herausforderungen bei der Erfassung der ankommenden Geflüchteten zählen seit der Expertenanhörung in der ersten öffentlichen Sitzung zum Allgemeinwissen des Ausschusses. Die von den Regierungsfraktionen gewünschte chronologische Vorgehensweise in der Aufarbeitung wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass Zeugen ihre Aussagen wiederholen müssen, die sie bereits vor anderen Untersuchungsausschüssen abgegeben haben. Dabei könnten deren Erkenntnisse, so denn wirklich gebraucht, auch durch Beiziehung von Protokollen in den Bundestagsausschuss einfließen.

Andrea Hilpert-Voigt + Harald Bohn (Regierungspräsidium Stuttgart), Thilo Bork (BfV) am 18.10.2018

Mit dem Zeugen Thilo Bork beginnt der relevante Teil des Ausschusstages. Zuständig für die Beschaffung von Informationen zählt Bork mit den Zeugen Freimuth, Siebertz und C. M. (in geheimer Sitzung vernommen) zu den Personen, die im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) für islamistischen Terrorismus zuständig sind.

Show must go on

Bork trommelt fleißig für den Verfassungsschutz. Sein Eingangsstatement habe er selbst verfasst. Die Entscheidung dafür sei jedoch „ein Mix“ aus eigener Motivation und dem Zuraten seines Chefs und Borks Ehefrau gewesen. Was überwiegend klingt wie ein Wikipedia-Eintrag zum Verfassungsschutz und ganz auf der Linie vom designierten Ex-Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen ist, garniert Bork mit reichlich Street-Credibility.

Der angeblich 1970 geborene Bork sagt aus: „Ich habe angefangen in der Beschaffung, auch als Quellenführer. Das heißt, ich war auf der Straße. … Ich kann sagen, dass ich meine zu wissen, wovon ich spreche.“ Bork weiß um die Probleme, die sein Job mit sich bringt: „Selbst wenn man Leute kennenlernen will, schafft man es nicht immer, Leute auch kennenzulernen.“ Zeuge Bork ist sichtlich bemüht, die Erzählung aufrechtzuerhalten, der Verfassungsschutz habe mit dem Fall des Attentäters nichts zu tun gehabt.

In seinem Reden schwingt ein Unterton mit, dass ohnehin nur Verfassungsschützer wirklich verstehen, was Verfassungsschützer tun. Möglicherweise ist das die Erklärung dafür, warum Journalisten und Parlamentarier den Eindruck haben, es hätte rund um den Attentäter nur so von V-Leuten, Informanten und Quellen gewimmelt, die durch zahlreiche Behörden in die Fussilet-Moschee entsandt worden wären. Die Moschee ist einer von vielen „Hotspots“, die nach der Beschreibung von Bork immer wieder für einen kurzen Zeitraum in die Aufmerksamkeit von Behörden gerieten und dann wieder an Relevanz verlören.

Der Trommler vom Verfassungsschutz

Bork will die Definitionshoheit des BfV erhalten. „Wir haben eine andere Definition des nachrichtendienstlichen Umfeldbegriffs“, reizt Bork die Geduld des Grünenparlamentariers Konstantin von Notz. „Wahrscheinlich waren eben doch fünf Leute im direkten Umfeld von Amri in der Fussilet-Moschee. … aber Sie sagen jeden Tag in jede Kamera, es sei niemand dran gewesen“, kritisiert von Notz die Verfassungsschutzerzählung.

Dabei ist zunächst einmal nachvollziehbar, was Verfassungsschutzmann Bork beschreibt. Ein Attentäter, der im Geheimen vorgeht, wird nicht unbedingt viel Wert auf einen großen Freundeskreis legen und sich bereitwillig mit immer neuen Menschen treffen. Unglaubwürdig wird das Handeln des Verfassungsschutzes und anderer Behörden aber spätestens am 15. Juni 2016, als der spätere Attentäter aus der Observation genommen wurde und dennoch bis zum November 2016 immer wieder auf den Tagesordnungen des gemeinsamen Terrorabwehrzentrums GTAZ stand.

Behördenübergreifend war der Attentäter insgesamt elf Mal auf den Tagesordnungen. Wo die Fakten stören, braucht es eine neue Sprache. „Im Umfeld von Amri waren wir nicht vertreten“, sagt Zeuge Bork aus und meint wohl das nachrichtendienstliche Umfeld. Im allgemeinsprachlichen Verständnis von „Umfeld“, das Parlamentarier und Öffentlichkeit pflegen, gab es mindestens Kontakte zu einer Mitfahrgelegenheit und einem Wohnungsgeber. Es gab Hinweise von ausländischen Nachrichtendiensten zur Person des späteren Attentäters. Und es darf davon ausgegangen werden, dass Quellen des Verfassungsschutzes und der Polizeien, die den Attentäter später auf Lichtbildvorlagen erkannten, auch in den Moscheen zugegen waren, in denen der Attentäter ein und aus ging.

Ziemlich viel, was auf der Umfeldliste zusammenkommt. Und da hilft der Begriff des „nachrichtendienstlichen Umfeldes“ schon sehr, wenn das Adjektiv „nachrichtendienstlich“ die Bedeutung des Wortes „Umfeld“ nötigenfalls ins Gegenteil verkehren kann. Ein Paradoxon, das von der Beteiligung des Verfassungsschutzes ablenken soll, der unter keinen Umständen verantwortlich dafür sein will, dass es trotz aller Beobachtungs- und Analysemaßnahmen immer ein Restrisiko gibt, dass ein Attentäter so geheim agiert, dass er den Behörden entgeht.

Verheerendes Bild

Einen Fehler einzugestehen, scheint unmöglich. Doch statt sich nun bedeckt zu halten, lässt Zeuge Bork keine Gelegenheit ungenutzt, Angst zu verbreiten. Man hätte es damals mit einer mittleren dreistelligen Zahl an Gefährdern zu tun gehabt, die ähnlich problematisch gewesen wären wie der Attentäter. Während sich die Zuhörenden unweigerlich ausmalen, was der Effekt wäre, würden alle diese potentiellen Attentäter so handeln, wie es am Breitscheidplatz geschah, schrumpft die im Raum stehende Zahl.

Als Obleute nachhaken, wie viele der Gefährder denn potentielle Attentäter seien, spricht Zeuge Bork von einem zweistelligen Bereich bis hin zu dem Eingeständnis, eigentlich keine genaue Zahl nennen zu können. „Ein verheerendes Bild, das vom Verfassungsschutz dadurch in der Öffentlichkeit entsteht“, resümiert Konstantin von Notz.