Das Eingangsstatement der Zeugin Dr. Julia Pohlmeier verleitet manch einen zu Jubel – doch die Freude hält nur kurz an.
Mehr Schein als Sein: Es dauert fast eine Stunde, bis Zeugin Dr. Julia Pohlmeier ihr vorbereitetes Eingangsstatement verlesen hat. Detailreich und nahezu erschöpfend gibt sie Auskunft zu den komplexen Verfahren, die sie in den Jahren 2015 und 2016 leitete. Eloquent und kooperativ, aber auch selbstkritisch wendet sie sich in den letzten Sätzen an die anwesenden Betroffenen des Anschlags und versichert, dass das Bundeskriminalamt (BKA) mit der Kommunikation rund um das Attentat das Beste versucht, dies aber nicht immer erreicht habe. Pohlmeier gesteht ein, dass dadurch das Leid der Betroffenen vergrößert wurde.
Frenetisch gefeiert
Ein flüssig und schlüssig vorgetragenes Eingangsstatement kann fehlgedeutet werden. Ein Mitarbeiter aus den Reihen der SPD schickt sich sogleich an, einen „Pokal ‚Beste Zeugin‛“ verleihen zu wollen. Nur wenige Sekunden nach dem geradezu euphorischen Tweet ist Zeugin Pohlmeier jedoch schon in Erklärungsnot und mit den Fragen von Klaus-Dieter Gröhler (CDU/CSU) konfrontiert. Gröhler arbeitet zunächst heraus, dass Pohlmeiers Darstellung der LKW-Kaperung am Friedrich-Krause-Ufer nicht mit dem Erkenntnisstand übereinstimmt, den der Ausschuss hat, und deutliche Lücken aufweist.
Der spätere Attentäter hatte über mehrere Tage nach einem Fahrzeug gesucht, das er kapern konnte. Nicht einfach bei modernen Fahrzeugen, die über Diebstahlsicherungen und Wegfahrsperren verfügen und von daher nur mit dem Zündschlüssel zu starten sind. Unklar bleibt, warum der spätere Attentäter nach langer, erfolgloser Suche unmittelbar nach dem Fund eines geeigneten Fahrzeugs nicht dort blieb, sondern sich für etwa eine Stunde in die Fussilett-Moschee in Moabit begab. Eine von mehreren Stunden am Tag des Attentats sowie in den Tagen danach, die deutsche Sicherheitsbehörden bisher nicht nachvollziehen können.
Presse-Bashing
Wie bereits in ihrem Eingangsstatement angedeutet, sparte Pohlmeier auch im weiteren Verlauf der Sitzung nicht mit Kritik an der Presse und beklagt vor allem die Verwendung des Begriffes „Netzwerk“, wofür die Presse in den Monaten nach dem Anschlag immer mehr Indizien fand. Pohlmeier tendiere eher zum Begriff „Strukturen“, würde dabei aber nicht von terroristischen Strukturen reden wollen, weil diese eine zentrale Steuerung implizierten, die es im Fall des „Einzeltäters“ aus ihrer Sicht nicht gebe. Für das BKA scheint – trotz der deutlichen Ermittlungslücken vor der Tat und auf der Flucht – die Einzeltäterthese zum Dogma geworden zu sein, das offenbar unbedingt Bestand haben muss, um nicht über Folgeermittlungen und Bezüge zu laufenden Verfahren zu reden.
Dem Ausschuss gesteht das BKA an diesem Tag immerhin den Erfolg zu, dass Zeuge Kriminalkommissar S. gegenüber den Obleuten das Wissen um den aktuellen Aufenthaltsort des möglichen Mittäters Bilel ben Ammar bestätigt, den er aus seiner Tätigkeit als Verbindungsbeamter des BKA erfahren habe. Ein Tabu ist aber weiterhin die Beteiligung der Geheimdienste – national wie international.
Zeuge S. lässt sich zumindest darauf ein, dass es nach dem Anschlag Gespräche gegeben hätte. Aufgefordert zu präzisieren, mit welchen internationalen Geheimdiensten der Verbindungsbeamte Kontakt hatte, flüchtet sich Zeuge S. zunächst in die Differenzierung zwischen „dienstlichen“ und „informellen“ Kontakten. In der Folge verneint er dann, dass es dienstliche Kontakte gab und macht zu den informellen Kontakten keine weiteren Angaben mehr, weil die Erinnerungslücke zu groß sei und er nicht falsch aussagen wolle.
Milieu versus Netzwerk
Zeugin Pohlmeier führt aus, dass es keine Netzwerke gebe und dass die Islamistenszene eher an das Fußballfanmilieu erinnere: viele Gleichgesinnte, aber keine eindeutig identifizierbaren Straftäter. Ein belustigender Vergleich angesichts der oftmals kritisierten Datenbanken, mit denen die Länderpolizeien gerade in diesem Milieu Gewalttäter erfassen. Auch vor dem Hintergrund der Vorgehensweise rund um den G20-Gipfel 2017 in Hamburg eine nicht nachvollziehbare Argumentation. Damals reichte die Anwesenheit in der Nähe von Ausschreitungen, um auf das Radar der Ermittler und Gerichte zu kommen und wegen psychischer Beihilfe belangt zu werden.
Pohlmeier beschreibt ausgiebig die im Januar 2017 unternommenen Anstrengungen, um Bilel ben Ammar abzuschieben. Es hätte an belastbaren Anschuldigungen gefehlt, um die Haft fortzusetzen, und man wäre vor die Wahl gestellt gewesen, entweder den mutmaßlichen Unterstützer freizulassen oder ihn abzuschieben. Da man damals davon ausgegangen wäre, ben Ammar sei ähnlich unberechenbar wie der Attentäter vom Breitscheidplatz, hätte man die Abschiebung mit allen Mitteln forciert.
Aus Kreisen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen äußert sich ein Mitarbeiter skeptisch zu den Ausführungen von Zeugin Pohlmeier. In vorangegangenen Sitzungen vertrat vor allem Konstantin von Notz die Auffassung, dass es im Fall ben Ammars belastbare Sachverhalte für eine mehrere Monate andauernde Inhaftierung gegeben hätte, von denen die Generalbundesanwaltschaft und die Ermittlungsbehörden aber keinen Gebrauch machten.
Fallensteller
Es sind insgesamt drei Stellen in den Aussagen des Tages, die sich – würde man selbige frei kommunizieren – dazu eignen, den Pressevertretern vorzuwerfen, ihre Berichterstattung sei eine Gefahr für das Staatswohl der Bundesrepublik: 1. Zeuge S. nennt den Klarnamen seiner Vertreterin. 2. Zeugin Pohlmeier offenbart ein relevantes Detail. 3. Eine Nachlässigkeit bei den Schwärzungen. Alles Potenziale, um den Ausschuss generell als Gefährdung der Ermittlerinteressen und des Staatswohls zu brandmarken.
Nachlässigkeiten, die der Vertreter des Innenministeriums, Dr. Vogel, jedoch geschehen lässt. Dabei war er es, der zuletzt vor allem die Online-Presseberichterstattung als Gefährdung einstufte. Einzeltat vs. geplante Anschlagsserie In der öffentlichen Sitzung blieben die Fortschritte bei der Aufklärung übersichtlich. Innenministerium und BKA setzen derzeit alles daran, ihre Darstellung der Abläufe zu zementieren.
Derweil befassen sich Obleute und Presse mit den wachsenden Anzeichen, dass das Attentat vom Breitscheidplatz ursprünglich als Teil einer Serie zeitgleicher Attentate in Frankreich und Belgien geplant gewesen sein könnte. Es bleibt zu hoffen, dass die Vernehmung des BND-Zeugen in nicht-öffentlicher Sitzung an diesem Tag mehr zu Tage förderte, als es die gut vorbereitete BKA-Vorstellung tat.