Podcast zum 1. Untersuchungsausschuss

Schlagwort: Medien (Seite 1 von 1)

Medien und der UA1BT – Der Tag danach

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Daniel Lücking
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Stella Schiffczyk

In dieser Sonderfolge befassen wir uns mit den Dynamiken der Medienarbeit rund um den UA1BT. Auch die Stellungnahme des Bundesinnenministeriums zur Zeugenaussage des LKA NRW Zeugen M. ist enthalten.
Das Hintergrundgespräch mit den Grünen wirft eine Frage auf: Aktualität oder Chronistenarbeit – Welchen Schwerpunkt braucht Berichterstattung über den UA1BT?

Berichte über die Sitzung schafften es um 17 Uhr in die Tagesschau und um 19 Uhr in die Heute-Sendung. Darüber hinaus hat Phoenix-Der Tag auch einen rund neun Minuten langen Bericht mit O-Tönen von Irene Mihalic, Benjamin Strasser und einem kurzen Interview mit Konstantin von Notz.

Die Erklärung des BMI zur Sitzung vom 14.11.2019 im Wortlaut aus der Regierungspressekonferenz vom 15.11.2019 und wie in der Folge vorkommend:

ALTER: Ich möchte etwas zum gestrigen Untersuchungsausschuss sagen und dazu eine Erklärung abgeben.

Am 14. November 2019 hat ein Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen als Zeuge vor dem 1. Untersuchungsausschuss der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages einige Aussagen getätigt, die die Zusammenarbeit des Bundeskriminalamtes und des LKA Nordrhein-Westfalen vor dem Anschlag betreffen. Hierzu nimmt das Bundesinnenministerium wie folgt Stellung:

Erstens. Der Zeuge hat gegenüber dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, ein mündliches Ersuchen auf Übernahme der Sachverhaltsbearbeitung durch das BKA gestellt zu haben, was jedoch durch das BKA abgelehnt worden sei.

Dazu erkläre ich für das BMI: Ein Übernahmeersuchen des LKA NRW zum Sachverhalt an das BKA hat es nicht gegeben.

Zweitens. Der Zeuge hat gegenüber dem Untersuchungsausschuss ausgesagt, ein Beamter des Bundeskriminalamtes habe ihm am Rande einer Besprechung beim Generalbundesanwalt am 23. Februar 2016 gesagt, die Quelle des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes, die damals auf die Gefährlichkeit des späteren Attentäters Anis Amri hingewiesen habe, „mache zu viel Arbeit“.

Dazu erkläre ich für das BMI: Die Aussage wurde weder wörtlich noch sinngemäß durch den Beamten des BKA getätigt. Bereits ein inhaltliches Vieraugengespräch hat es nicht gegeben.

Drittens. Laut Zeuge habe ihm besagter Sachbearbeiter des BKA in dem Vieraugengespräch weiterhin gesagt, diese Auffassung werde auch „von ganz oben“ vertreten. Auf Nachfrage teilte der Zeuge mit, in seinen entsprechenden Gesprächsnotizen habe er sich daraufhin den Namen des damals zuständigen Gruppenleiters des BKA sowie den Namen de Maizière bzw. „Bundesinnenministerium“ notiert.

Dazu erkläre ich für das BMI: Eine entsprechende Aussage hat der Beamte des BKA nicht getroffen. Zudem ist auszuschließen, dass weder der damalige Bundesminister de Maizière noch andere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des BMI entsprechende Sachverhaltsbewertungen vornehmen oder derartige Weisungen erteilt haben. Das Gleiche gilt hier für die Leitungsebene des BKA einschließlich des damaligen Gruppenleiters.

Der Untersuchungsausschuss wurde bereits über diese Erklärung informiert. Wir werden später an diesem Tag auch eine Pressemitteilung dazu veröffentlichen. Die betroffenen Mitarbeiter des BKA wären für die Möglichkeit dankbar, den Sachverhalt zeitnah vor dem Untersuchungsausschuss aufzuklären. – Danke.

FRAGE WARWEG: Das heißt, wenn ich Sie richtig verstehe, dass der Hauptkommissar des LKA NRW – soweit ich weiß, ist er Hauptkommissar – in seinen Ausführungen vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages komplett gelogen hat?

ALTER: Diese Bewertung müssen Sie vornehmen. Ich habe Ihnen den Sachstand wiedergegeben, den das BMI hat.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Aber er wird auch mit der Aussage zitiert, dass, wie Sie schon ausgeführt haben, die Ansage von ganz oben kam, dass der V-Mann oder Spitzel kaputtgeschrieben werden sollte. Können Sie noch ausführen, ob dieser V-Mann dann tatsächlich aus dem Anis-Amri-Umfeld abgezogen wurde oder nicht?

ALTER: Ich bitte um Verständnis, dass ich zu diesem Komplex keine weitere Detaillierung vornehmen kann; denn dieser Sachverhalt ist Gegenstand des Untersuchungsausschusses und auch Gegenstand von Ermittlungen. Aber ich bin der Auffassung, dass das, was ich Ihnen gerade erklärt habe – es geht ja auf die wesentlichen Aussagen des Zeugen ein -, in aller Klarheit dargestellt wurde. Alles Weitere wird vor dem Untersuchungsausschuss zu klären sein.

FRAGE KLISS: Die Abgeordneten haben dem Zeugen gestern im Untersuchungsausschuss geglaubt und haben uns gegenüber gesagt, dass die Quelle mundtot gemacht werden sollte. Das sind ja in dem Fall Abgeordnete, die dem Zeugen zugehört haben. Wie bewerten Sie das denn?

ALTER: Die Abgeordneten haben dem Zeugen zugehört. Der Zeuge hat gestern seine Aussagen getätigt. Das BMI sitzt heute hier und stellt die Sachverhaltsdarstellung klar.

FRAGE WARWEG: In Medienberichten wird auf eine weitere LKA-Beamtin verwiesen, die die Aussagen des genannten LKA-Kommissars zumindest in Teilen bestätigt hat. Wie bewerten Sie denn die Aussagen dieser LKA-Beamtin?

ALTER: Ich kann die Aussagen dieser LKA-Beamtin nicht bewerten, weil ich Ihnen den Kenntnisstand des Bundesinnenministeriums und auch des BKA hier an dieser Stelle wiedergebe. Darüber hinaus kann ich keine Detaillierungen vornehmen.

Es ist aber auch klar – ich denke, das ist eine Selbstverständlichkeit, die ich nicht erwähnen muss; ich tue es dennoch -: Der gesamte Fallkomplex, der gestern durch die Zeugenaussage in ein Licht gerückt wurde, wird natürlich jetzt intensiv überprüft. Wenn es Erkenntnisse gäbe, die zu einer anderen Bewertung kämen, dann würden wir Sie darüber informieren. Aber ich will darauf hinweisen, dass dieser Sachverhalt ja bereits Gegenstand der bereits öffentlich abrufbaren Fallchronologie des BKA zu diesem Fallkomplex ist, und dies nicht erst seit gestern. Das heißt, der Sachstand ist bekannt, und die Bewertung der Aussage habe ich Ihnen heute wiedergegeben.

FRAGE LEIFERT: Herr Alter, ich vermute einmal, dass Ihr Sprechzettel mithilfe des BKA aufgesetzt wurde. Sind es noch dieselben handelnden Personen, die Ihnen das notiert haben, die vor drei Jahren auch in diesen Ämtern waren und mit dem Fall so nah befasst sind wie damals?

ALTER: Die Erklärung, die ich Ihnen verlesen habe, wurde im BMI heute erstellt. Selbstverständlich haben bereits seit gestern Abend intensive Kommunikationen mit dem BKA stattgefunden. Das ist der Sachstand, der von den derzeit in den Funktionen befindlichen Personen wiedergegeben werden kann. Zum Teil, insbesondere auf der operativen Ebene, handelt es sich um Personenidentität.

FRAGE SAMBALE: Aus der Opposition wird ins Gespräch gebracht, den früheren Innenminister de Maizière im Untersuchungsausschuss dazu zu befragen. Wird der frühere Innenminister de Maizière oder der aktuelle Innenminister zu diesem Thema in den Untersuchungsausschuss gehen?

ALTER: Das ist eine Frage, die ich von dieser Stelle nicht beurteilen kann. Üblicherweise ist es ja so, dass, wenn der Untersuchungsausschuss einen Zeugen lädt, sich diese Ladung an den jeweiligen Zeugen und nicht an das Bundesinnenministerium richtet.

FRAGE WARWEG: Der Zeuge hat auch darauf verwiesen, dass er seine Vorgesetzten in NRW von dieser Mitteilung in Kenntnis gesetzt hat. Vielleicht haben Sie es schon ausgeführt; dann ist es mir entgangen. Aber negieren Sie sozusagen auch die Gespräche vom Zeugen an seine Vorgesetzten in NRW?

ALTER: Die Erklärung, die ich Ihnen verlesen habe, bezieht sich auf die Aussagen, die der Zeuge zu diesem Fallkomplex gestern getätigt hat.

ZUSATZFRAGE WARWEG: In seiner Gänze?

ALTER: Auf die Aspekte, die ich hier konkret angesprochen habe.

FRAGE KLISS: Teilen Sie die Einschätzung, dass, wenn man dem im Februar geglaubt hätte, Anis Amri den Anschlag nicht hätte verüben können, weil man ihn vorher eingesperrt hätte?

ALTER: Das ist eine sehr spekulative Frage. Es wäre vermessen, an dieser Stelle eine solche Einschätzung vorzunehmen. Die Sachverhaltschronologie ist bekannt. Der Zeuge hat seine Aussage gestern gemacht. Das Bundesinnenministerium und das BKA haben dazu einen ganz anderen Sachstand. Den habe ich heute wiedergegeben.

FRAGE WARWEG: Noch eine Verständnisfrage: Aber der Fakt bleibt ja, dass LKA NRW immer wieder insistiert hat, wie gefährlich Anis Amri ist, und dass das LKA Berlin das ein bisschen zur Seite gewischt hat. Das heißt, diese Quelle hat es ja anscheinend real gegeben und ist einige Monate vorher nicht mehr präsent. Sie haben schon gesagt, Sie könnten das nicht in irgendeiner Form ausführen, aber können Sie zumindest bestätigen, dass es diese Differenz zwischen LKA NRW – Anis Amri gefährlich – und LKA Berlin gibt, das gesagt hat, er stelle keine akute Gefahr dar?

ALTER: Das werde ich an dieser Stelle ganz sicher nicht tun; denn ich bin der Sprecher des Bundesinnenministeriums, und ich spreche für das Bundesinnenministerium sowie für den nachgeordneten Geschäftsbereich, d. h. das Bundeskriminalamt. Ich werde keine Bewertung zur Kommunikation zweier Landesbehörden untereinander vornehmen.

FRAGE LEIFERT: Herr Alter, sind Sie befugt, uns einen kurzen Einblick zu geben, wie eine solche Recherche bei Ihnen im Hause läuft, um so einen Sprechzettel aufzusetzen? Nehmen wir einmal das Beispiel de Maizière. Bestellen Sie den früheren Innenminister ein, um ihn nach seinen Erinnerungen an diesen Sachverhalt zu befragen, oder gibt es darüber Unterlagen, oder rufen Sie ihn an? Wie kommen Sie zu den Informationen, um hier solche Aussagen zu treffen?

ALTER: Sie können davon ausgehen, dass die Informationslage so verdichtet wird, dass das BMI mit einer Sicherheit diese Aussage, die ich getätigt habe, auch vertreten kann. Über die Details der Kommunikation will ich öffentlich nichts sagen, aber Sie können davon ausgehen, dass eine solche Erklärung, wie ich sie gerade verlesen habe, nicht leichtfertig verlesen wird.

22. Sitzung vom 09.05.2019 – Verdrehte Kausalitäten

Die Bundesregierung agitiert am Ausschuss und offenbart ihr eigenes staatswohlgefährdendes Verhalten – von Aufklärung ist man aber weit entfernt.

In einem zweiseitigen Schreiben kündigt der Vertreter des Bundesministeriums des Innern Ministerialreat Dr. Michael Vogel an, Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes BKA künftig nicht mehr unter Klarnamen vor dem Ausschuss aussagen zu lassen. Vogel offenbart aber auch seine Sicht auf die Medien, die den Ausschuss begleiten.

Nach 14 Monaten Ausschussarbeit fällt nun auf, dass es das Staatswohl gefährden könnte, wenn in öffentlichen Sitzungen die Klarnamen der Mitarbeiter verwendet werden. Laut Vogel könne man die Mitarbeiter aus sicherheitsempfindlichen Bereichen nicht mehr schützen, wenn ihre Namen über die Presse in die Öffentlichkeit gelangen würden. Auch die bildliche Darstellung in Form von Zeichnungen wird problematisiert.

Vogel beklagt, dass insbesondere die Veröffentlichung in Social Media die Mitarbeiter gefährden würde, da man es dort mit einer „nicht kontrollierbaren Öffentlichkeit“ zu tun habe. Aufmerksamkeit, die das BKA nicht will.

Dr. Vogel (BMI)

Vogel ist damit ganz auf der Linie des Ausschussvorsitzenden Armin Schuster (CDU/CSU). Im Blick auf dessen Twitter- und Facebook-Aktivitäten fällt auf, dass dort seine Arbeit als Ausschussvorsitzender quasi nicht stattfindet. Auch der Blick in den sitzungswöchentlich erscheinenden Newsletter zeigt, dass Schuster über den Ausschuss nicht reden möchte. Seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird dieses Verhalten unterstützt. Pressemeldungen oder Einladungen zu Hintergrundgesprächen finden nicht statt. Ein Musterbeispiel, wie ein unliebsames Thema kleingehalten werden kann.

Autoritäres Wunschdenken

Öffentlichkeit muss nach der Auffassung von Dr. Vogel kontrollierbar sein, wie das Schreiben zeigt. Gemeint ist damit offenbar die Saalöffentlichkeit, die auf der Tribüne oberhalb der Obleute und Regierungsvertreter dem Sitzungsgeschehen beiwohnen kann. Dass zahlreiche Opfer und Hinterbliebene den sitzungswöchentlichen Weg zu unkalkulierbar langwierigen Sitzungen nicht schaffen, ist dabei eingepreist.

Vogel leitet aus den Aktivitäten der Medien am öffentlichen Ausschussgeschehen nun im Nachhinein ein staatswohlgefährdendes Verhalten ab, statt das generelle Versäumnis des BKA und des Innenministeriums als ursächlich dafür zu benennen. Entlang des Sitzungsgeschehens ist das Innenministerium allerdings mit keinen unzumutbaren Herausforderungen konfrontiert. Die Begleitung der öffentlichen Sitzungen erfolgt via Social Media, wie schon in Untersuchungsausschüssen zum NSU oder zur NSA-Affäre, in denen ebenfalls Beamte des BKA mit sicherheitsrelevanten Aufgaben aussagten.

Das Verhalten ist für die Bundesregierung nicht ungewöhnlich, die ihre Presseberichterstattung an immer mehr Stellen am liebsten selbst übernimmt.

Opfer und Hinterbliebene wurden nun durch das Innenministerium zu einem für den 23. Mai geplanten Zusammentreffen mit Bundesinnenminister Seehofer eingeladen. Eine geschlossene Gesellschaft ist geplant. Medien sind – auch als stille Beobachter – nicht erwünscht.

Hausgemachte Öffentlichkeitsarbeit abseits kritischer Nachfragen

Strikte Vorgaben für die Berichterstattung rund um und für Fotos von der Kanzlerin, Autorisierungsforderungen an Redaktionen, bevor Interviews veröffentlicht werden dürfen, und Aktivitäten auf Youtube, mit denen das historisch gewachsene Verbot, einen eigenen Regierungs-TV-Sender zu betreiben, unterlaufen wird – die Vorstellungen, welches Bild vom Handeln der Regierung in die Öffentlichkeit soll, passen immer öfter nicht zur kritischen Berichterstattung der Pressevertreter.

Auch das Pressereferat des Bundestages zieht mit. Seit September 2018 wird der Fachpresseausweis durch den Bundestag nicht mehr anerkannt. Eine Presseakkreditierung, die Journalist_innen einen kurzfristigen Besuch in Abgeordnetenbüros oder in öffentlichen Sitzungen des Parlaments ermöglicht, ist damit für immer weniger Journalist_innen erreichbar.

Zeugen ohne Jagdinstinkt

Das Sitzungsgeschehen verlief unspektakulär und langwierig. Der Kriminalhauptkommissar A.S., der im Laufe der Jahre 2015 und 2016 in mehreren Ermittlungskontexten im Bereich des Dschihadismus tätig war, konnte wenig am bisherigen Gesamtbild ändern. „Letzenendes ist es weder meine Gehaltsstufe noch meine Aufgabe, solche Schlüsse zu ziehen“, gibt A.S. zu Protokoll, als er nach Verbesserungsbedarf in seinem Arbeitsumfeld gefragt wird.

Für den 36-Jährigen gibt es keine Gründe, an der Einzeltäterthese zu zweifeln, und auch die zahlreichen Anzeichen, für Freunde und Unterstützer des Attentäters lassen A.S. nicht davon abrücken, dass ein Einzeltäter und nicht etwa ein Netzwerk aus Dschihadisten agierte. A.S. geht soweit, die Einzeltäterthese als Fakt zu präsentieren, und wird von Mahmut Özdemir (SPD) ermahnt, keine Fakten zu kommunizieren, wo ein „Ich weiß es nicht“ angesichts der zahlreichen Zweifel und Hinweise angebracht ist.

Das BKA trennt strikt zwischen der Tat, die der Attentäter als Einzeltäter durchgeführt hat, und dem Vorfeld der Tat, als der spätere Attentäter zahlreiche Kontakte hatte, zu denen aber nicht jede Kommunikation zu belegen ist. So verschwand der spätere Attentäter für gut eine Stunde in einer Moabiter Moschee, die durch das BKA nicht durchdrungen werden konnte. Möglich ist, dass der spätere Attentäter dort die Waffe erhielt, mit der kurz darauf den LKW-Fahrer am Friedrich-Krause-Ufer erschoss.

Angesichts der vielen Ermittlungslücken, die insbesondere auf der Flucht darauf hindeuteten, dass der Attentäter Hilfe gehabt haben könnte, wäre eine seriöse Aussage zur Einzeltäterthese derzeit, dass man diese These nicht lückenlos belegen kann und dass die hohe Anzahl von Kontakten es wahrscheinlich macht, dass die Anschlagsplanung bekannt war. Weitere Spuren führen nach Frankreich, und die Obleute sehen Anzeichen für eine damals vorgesehene parallel verlaufende Attentatsserie. Doch auch hier fehlt es dem BKA am Willen, weitere Nachforschungen in der Öffentlichkeit einzuräumen.

Für den Wunschzeugen der Opposition – Herrn C – der als V-Personenführer relevante Aussagen zum Umgang mit Menschen aus dem direkten Umfeld des späteren Attentäters machen kann, bleibt nach dem langen Sitzungstag noch ein knapp bemessenes Zeitfenster von zwei Stunden. Natürlich nur in nicht-öffentlicher Sitzung. Die zuvor vorgelegten Unterlagen lassen durch die teils seitenlangen Schwärzungen allerdings auch wenig Raum für die Entwicklung einer Fragestrategie. Mitarbeiter und Obleute twitterten in den letzten Tagen immer wieder Bilder dieser Schwärzungsexzesse. Die parlamentarische Aufklärung und Kontrolle ist von der Bundesregierung weiterhin nicht gewollt.